Vormund

Eltern können Handykauf rückgängig machen

Wurde Handykauf ausdrücklich untersagt, steht Rückgaberecht zu
Von Hayo Lücke

Handys - nicht nur in Deutschland sind sie inzwischen so etwas wie ein Statussymbol. Doch nicht nur bei der älteren Generation stehen die mobilen Telefone hoch im Kurs, auch viele der deutschen Kids und Teens verfügen über ein Mobiltelefon. Sollten sie jedoch noch minderjährig sein und sich das Handy ohne das Einverständnis der Eltern zugelegt haben, steht diesen die Möglichkeit offen, das Mobiltelefon an den Händler zurück zu geben und das Geld zurück zu verlangen. Darauf macht die ARD-Sendung Ratgeber Recht aufmerksam.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Ein wirksamer Kaufvertrag über ein Handy kommt bei Minderjährigen dann zustande, wenn sie speziell für den Handykauf Geld bekommen haben oder ein zur freien Verfügung stehendes Taschengeld nutzen. Geben Eltern jedoch vorher ausdrücklich die Anweisung, das Taschengeld nicht für den Kauf eines Handys auszugeben, kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden.