Koalition kippt Haftungsrisiko für offene WLANs, aber...
Neuregelung der WLAN-Haftung
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Anbieter von WLAN-Hotspots sollen bei möglichem
rechtswidrigem Missbrauch ihrer Anschlüsse künftig nicht mehr dem
Risiko von Abmahnkosten und Schadensersatzzahlungen ausgesetzt sein.
Die Koalitionspartner wollen dafür die Störerhaftung
abschaffen. Nach einem heute in den Fraktionen von CDU/CSU und
SPD abgestimmten Änderungsantrag zur Novelle des Telemediengesetzes
werden WLAN-Anbieter künftig Internet-Providern gleichgestellt und
stehen unter einem Haftungsprivileg.
"Eine Haftung des Diensteanbieters ist danach grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Anbieter von Diensten der reinen Durchleitung die Übermittlung nicht veranlasst, den Adressaten der übermittelten Kommunikation nicht auswählt und er die übermittelten Informationen nicht auswählt oder verändert", hieß es in der Begründung, die der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Auch die Süddeutsche Zeitung hatte von der Einigung berichtet.
Keine Haftung mehr, aber Unterlassung möglich
Neuregelung der WLAN-Haftung
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Der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars
Klingbeil, betonte dazu: "WLAN-Anbieter haften nicht mehr für die
Rechtsverletzungen Dritter." Laut Begründung für die Änderung kann
zwar verlangt werden, eine Rechtsverletzung abzustellen. Ein
Gericht kann
im Ernstfall immer noch anordnen, dass eine bestimmte Rechtsverletzung
abgestellt werden muss. Dabei sollen jedoch strenge Kriterien gelten, wann eine solche Anordnung möglich ist.
Nach Angaben des Handelsblattes soll zudem
vom Betreiber des WLAN nicht verlangt werden können, dass er selbst diese Rechtsverletzung abstellt, indem er den
Hotspot stilllegt, mit einem Passwort sichert, verschlüsselt oder über den Anschluss laufende Kommunikation auf
Auffälligkeiten hin untersucht. Aus Koalitionskreisen heißt es laut der Zeitung, diese Ausnahme sei
Europarecht geschuldet. Das lasse den kompletten Ausschluss von Unterlassung nicht zu. Am Mittwoch ist die
Gesetzesänderung Thema in den zuständigen Ausschüssen, am Donnerstag erfolgt die Abstimmung im Plenum.
Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht in der Kanzlei Alavi Frösner Stadler bezeichnete die jetzt bekannt gewordenen Änderungen auf der Seite Internet-Law als Mogelpackung. Eine solche Hintertür im Gesetz war zuletzt befürchtet worden.
Weitere Kritikpunkte am Gesetzentwurf haben wir in einer nachfolgenden Meldung zusammengefasst.