Beschluss

Koalition kippt Haftungsrisiko für offene WLANs, aber...

Die Koalition hat heute über den Änderungsantrag zur Novelle des Telemediengesetzes zur WLAN-Störerhaftung abgestimmt. Und es gibt offenbar eine Hintertür. Diese war im Vorfeld befürchtet worden.
Von Thorsten Neuhetzki mit Material von dpa

Neuregelung der WLAN-Haftung Neuregelung der WLAN-Haftung
Foto: dpa
Anbieter von WLAN-Hotspots sollen bei möglichem rechtswidrigem Missbrauch ihrer Anschlüsse künftig nicht mehr dem Risiko von Abmahnkosten und Schadensersatzzahlungen ausgesetzt sein. Die Koalitionspartner wollen dafür die Störerhaftung abschaffen. Nach einem heute in den Fraktionen von CDU/CSU und SPD abgestimmten Änderungsantrag zur Novelle des Telemediengesetzes werden WLAN-Anbieter künftig Internet-Providern gleichgestellt und stehen unter einem Haftungsprivileg.

"Eine Haftung des Diensteanbieters ist danach grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Anbieter von Diensten der reinen Durchleitung die Übermittlung nicht veranlasst, den Adressaten der übermittelten Kommunikation nicht auswählt und er die übermittelten Informationen nicht auswählt oder verändert", hieß es in der Begründung, die der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Auch die Süddeutsche Zeitung hatte von der Einigung berichtet.

Keine Haftung mehr, aber Unterlassung möglich

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Der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Klingbeil, betonte dazu: "WLAN-Anbieter haften nicht mehr für die Rechtsverletzungen Dritter." Laut Begründung für die Änderung kann zwar verlangt werden, eine Rechtsverletzung abzustellen. Ein Gericht kann im Ernstfall immer noch anordnen, dass eine bestimmte Rechtsverletzung abgestellt werden muss. Dabei sollen jedoch strenge Kriterien gelten, wann eine solche Anordnung möglich ist. Nach Angaben des Handelsblattes soll zudem vom Betreiber des WLAN nicht verlangt werden können, dass er selbst diese Rechtsverletzung abstellt, indem er den Hotspot stilllegt, mit einem Passwort sichert, verschlüsselt oder über den Anschluss laufende Kommunikation auf Auffälligkeiten hin untersucht. Aus Koalitionskreisen heißt es laut der Zeitung, diese Ausnahme sei Europarecht geschuldet. Das lasse den kompletten Ausschluss von Unterlassung nicht zu. Am Mittwoch ist die Gesetzesänderung Thema in den zuständigen Ausschüssen, am Donnerstag erfolgt die Abstimmung im Plenum.

Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht in der Kanzlei Alavi Frösner Stadler bezeichnete die jetzt bekannt gewordenen Änderungen auf der Seite Internet-Law als Mogelpackung. Eine solche Hintertür im Gesetz war zuletzt befürchtet worden.

Weitere Kritikpunkte am Gesetzentwurf haben wir in einer nachfolgenden Meldung zusammengefasst.

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