Entwurf

Umstrittener Gesetzentwurf zur WLAN-Haftung beschlossen

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der für höhere Verbreitung von WLAN-Infrastruktur sorgen soll. Darin sind jedoch auch Verschärfungen für Filesharer enthalten.
Von Hans-Georg Kluge

WLAN-Surfen im Café - in Deutschland noch die Ausnahme. WLAN-Surfen im Café - in Deutschland noch die Ausnahme.
Bild: ponsulak - Fotolia.com
Das Bundeskabinett hat den umstrittenen Gesetzentwurf zu Änderungen des Telemediengesetzes verabschiedet. Die Bundesregierung möchte damit den Ausbau von WLAN-Infrastruktur fördern - versteckt in dem Entwurf aber auch Verschärfungen in puncto Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen.

Die Neuerungen treten jedoch noch nicht in Kraft, da mit dem Beschluss des Bundeskabinetts zunächst das parlamentarische Verfahren in Gang gesetzt wird. Wie uns die Pressestelle des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums bestätigte, geht das Gesetz zunächst in die parlamentarische Beratung. Es gibt noch keine Informationen dazu, wann das Gesetz konkret in Kraft treten kann.

Bundesregierung hofft auf Impulse für WLAN-Infrastruktur

WLAN-Surfen im Café - in Deutschland noch die Ausnahme. WLAN-Surfen im Café - in Deutschland noch die Ausnahme.
Bild: ponsulak - Fotolia.com
Eines der Ziele des Gesetzentwurfs sei es, die Verbreitung von öffentlicher WLAN-Infrastruktur in Deutschland zu fördern. Dies geschehe, indem Anbieter von öffentlichen WLAN-Hotspots sich auf das Haftungsprivileg berufen können. Das sieht vor, dass die Anbieter nicht für Rechtsverletzungen anderer schadensersatzpflichtig sind und sich nicht strafbar machen. Das Haftungsprivileg sei ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, so die Bundesregierung. WLAN-Anbieter sollen künftig auch nicht mehr als Störer auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden können. Als Voraussetzung dafür muss der Anbieter jedoch sein WLAN gegen unberechtigten Zugriff schützen und vom Kunden eine Zusicherung einholen, dass er keine Rechtsverletzung begehen werde.

Konkret nennt die Bundesregierung auch das Ziel, die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu verbessern. Demnach sollen sich Hostprovider nicht auf das Haftungsprivileg berufen können, falls ihr Geschäftsmodell "im Wesentlichen in der Verletzung von Urheberrechten besteht", so die Bundesregierung in einer Mitteilung.

Neuerungen sind umstritten

Zuvor hatte sich der Verband eco kritisch zu den geplanten Neuregelungen geäußert. Die Neuregelungen zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen könnten viele Dienste kriminalisieren. Tatsächlich unseriöse Angebote seien meist gar nicht in Deutschland oder der EU angesiedelt. Über die Kritik des Branchenverbands berichteten wir ausführlich.

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