Neues WLAN-Gesetz kommt im dritten Anlauf
Eine Passwortverschlüsselung ist für öffentliche Hot-Spots künftig nicht mehr nötig
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Im dritten Anlauf hat die Bundesregierung heute ein neues WLAN-Gesetz auf den Weg gebracht
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. Damit werde der Weg für mehr offenes WLAN in Deutschland frei gemacht, sagte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD). Zudem werde damit die Störerhaftung "rechtssicher abgeschafft". Bislang konnten Anbieter von öffentlichen Hotspots für Rechtsverstöße Dritter haftbar gemacht werden, wenn diese etwa urheberrechtlich geschützte Inhalte über das Netz tauschten. Kritik kam erneut von Verbänden, ihnen gehen die Änderungen nicht weit genug.
Der dritte Entwurf des Gesetzes war notwendig geworden, um es europäischem Recht anzupassen. Im September hatte der Europäische Gerichtshof auf Antrag des Landgerichts München in einem Fall geurteilt, bei dem es um Rechtsverstöße in einem öffentlichen WLAN-Hotspot ging. Der WLAN-Betreiber könne zwar nicht auf Schadenersatz haftbar gemacht werden, urteilten die europäischen Richter. Eine nationale Behörde könne ihm jedoch auftragen, seinen WLAN-Zugang etwa durch ein Passwort zu schützen.
Hotspots müssen nicht verschlüsselt werden
Eine Passwortverschlüsselung ist für öffentliche Hot-Spots künftig nicht mehr nötig
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Mit dem nun auf den Weg gebrachten Gesetz will die Bundesregierung die sogenannte Störerhaftung endgültig abschaffen. WLAN-Betreiber müssten ihr Netz weder verschlüsseln, noch brauchten sie eine Vorschalt-Seite, sagte Zypries. Damit seien wesentliche Hürden abgeschafft. "Wir erwarten uns davon den entscheidenden Schub für mehr offene WLAN-Hotspots, um im europaweiten Vergleich aufzuholen."
Von vielen Nutzern könne dies jedoch als Freibrief für Rechtsverletzungen unter dem Deckmantel der Anonymität verstanden werden, kritisierte der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware BIU. Dem Digitalverband Bitkom geht die jetzige Ausgestaltung des Gesetzes hingegen nicht weit genug. Das Gesetz schaffe mit unbestimmten Rechtsbegriffen und Widersprüchlichkeiten "ein großes Risiko an Sperranordnungen". Dass Rechteinhaber von Anbietern bei einem Urheberrechtsverstoß eine Sperrung verlangen können sollen, lehnt auch der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber ANGA ab.
Bereits vor etwa einem Monat hatte die Bundesregierung den ersten Gesetzentwurf zur Überarbeitung des WLAN-Gesetzes vorgelegt.