Störerhaftung

Neues WLAN-Gesetz kommt im dritten Anlauf

Nach langem hin und her sowie einer umfassenden Überarbeitung kommt das neue WLAN-Gesetz, welches auch die Störerhaftung neu regelt.
Von dpa / David Rist

Ein Schild "Hier freies WLAN" weist auf einen Hotspot hin. Eine Passwortverschlüsselung ist für öffentliche Hot-Spots künftig nicht mehr nötig
Bild: dpa
Im dritten Anlauf hat die Bundes­regierung heute ein neues WLAN-Gesetz auf den Weg gebracht [Link entfernt] . Damit werde der Weg für mehr offenes WLAN in Deutschland frei gemacht, sagte Bundes­wirtschafts­ministerin Brigitte Zypries (SPD). Zudem werde damit die Störer­haftung "rechts­sicher abgeschafft". Bislang konnten Anbieter von öffentlichen Hotspots für Rechts­verstöße Dritter haft­bar gemacht werden, wenn diese etwa urheber­rechtlich geschützte Inhalte über das Netz tauschten. Kritik kam erneut von Verbänden, ihnen gehen die Änderungen nicht weit genug.

Der dritte Entwurf des Gesetzes war notwendig geworden, um es europäischem Recht anzupassen. Im September hatte der Europäische Gerichtshof auf Antrag des Land­gerichts München in einem Fall geurteilt, bei dem es um Rechts­verstöße in einem öffentlichen WLAN-Hotspot ging. Der WLAN-Betreiber könne zwar nicht auf Schaden­ersatz haft­bar gemacht werden, urteilten die europäischen Richter. Eine nationale Behörde könne ihm jedoch auftragen, seinen WLAN-Zugang etwa durch ein Pass­wort zu schützen.

Hotspots müssen nicht verschlüsselt werden

Ein Schild "Hier freies WLAN" weist auf einen Hotspot hin. Eine Passwortverschlüsselung ist für öffentliche Hot-Spots künftig nicht mehr nötig
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Mit dem nun auf den Weg gebrachten Gesetz will die Bundes­regierung die sogenannte Störer­haftung endgültig abschaffen. WLAN-Betreiber müssten ihr Netz weder verschlüsseln, noch brauchten sie eine Vorschalt-Seite, sagte Zypries. Damit seien wesentliche Hürden abgeschafft. "Wir erwarten uns davon den entscheidenden Schub für mehr offene WLAN-Hotspots, um im europaweiten Vergleich aufzuholen."

Von vielen Nutzern könne dies jedoch als Frei­brief für Rechts­verletzungen unter dem Deck­mantel der Anonymität verstanden werden, kritisierte der Bundes­verband Interaktive Unterhaltungs­software BIU. Dem Digital­verband Bitkom geht die jetzige Ausge­staltung des Gesetzes hingegen nicht weit genug. Das Gesetz schaffe mit unbestimmten Rechts­begriffen und Wider­sprüchlich­keiten "ein großes Risiko an Sperr­anordnungen". Dass Rechte­inhaber von Anbietern bei einem Urheber­rechts­verstoß eine Sperrung verlangen können sollen, lehnt auch der Verband Deutscher Kabel­netz­betreiber ANGA ab.

Bereits vor etwa einem Monat hatte die Bundesregierung den ersten Gesetzentwurf zur Überarbeitung des WLAN-Gesetzes vorgelegt.

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