WLAN-Gesetz

WLAN-Gesetz nimmt letzte Hürde

Zahlreiche Betreiber öffentlicher Hotspots haben von der Politik eine klare rechtliche Grundlage für deren WLAN-Netze gefordert. Nun hat das WLAN-Gesetz erfolgreich die letzte Hürde im Deutschen Bundesrat genommen.
Von Stefan Kirchner mit Material von dpa

WLAN-Gesetz beschlossen Das WLAN-Gesetz im dritten Entwurf hat den Bundesrat passiert
Foto: Telekom, Montage: teltarif.de
Der Bundesrat hat das neue WLAN-Gesetz abgesegnet, das eine bessere rechtliche Grundlage für Anbieter öffentlicher Hotspots schaffen soll. Etwa Betreiber von Cafés, Hotels oder Restaurants wollen mit freiem WLAN ihren Kunden einen zusätzlichen Service bieten. Deutschland rangierte bei den Angeboten aber im europäischen Länder­vergleich weit hinten. Der Grund: Anbieter öffentlicher Hotspots - ob privat oder gewerblich - gerieten schnell in eine rechtliche Grauzone. Wenn ein Nutzer die Leitung missbrauchte, um illegal Inhalte herunterzuladen, drohten dem Anbieter wegen der sogenannten Störer­haftung bislang teure Abmahnungen.

Das vom Wirtschaftsminister Anfang 2015 auf den Weg gebrachte WLAN-Gesetz sollte Hotspot-Betreibern eine klare rechtliche Grundlage verschaffen. Der erste Entwurf geriet allerdings unter scharfe Kritik. Er sah noch vor, dass Betreiber eine Reihe von Auflagen erfüllen sollten. So sollten gewerbliche Anbieter ihre Router verschlüsseln und von den Nutzern schriftlich zusichern lassen, dass sie keine Rechts­verletzungen planen. Kritiker sahen darin unrealistische und alltags­untaugliche Hürden.

Mit der im Juni im Bundestag beschlossenen Fassung des WLAN-Gesetzes sollten schließlich alle umstrittenen Punkte entfernt und die Störer­haftung endgültig passé sein. Weder eine Verschlüsselung, noch eine Vorschalt-Seite zur Registrierung der Nutzer ist mehr vorgesehen.

Filterlisten als letztes Mittel

WLAN-Gesetz beschlossen Das WLAN-Gesetz im dritten Entwurf hat den Bundesrat passiert
Foto: Telekom, Montage: teltarif.de
So heißt es nun im Paragraf 8 des Telemedien­gesetzes: "Sofern diese Dienste­anbieter nicht verantwortlich sind, können sie insbesondere nicht wegen einer rechts­widrigen Handlung eines Nutzers auf Schadens­ersatz oder Beseitigung oder Unterlassung einer Rechts­verletzung in Anspruch genommen werden; dasselbe gilt hinsichtlich aller Kosten für die Geltend­machung und Durch­setzung dieser Ansprüche."

Wie Wirtschaftsministerin Zypris kommentierte, sei die Sperrung von IP-Adressen durch Filter­listen nicht mit dem Thema der Netz­sperren zu verwechseln. Dies sei ein komplett anderes Gebiet und wird von dem WLAN-Gesetz nicht berührt. Denn so kann es sein, dass Betreiber von WLAN-Hotspots dazu aufgefordert werden könnten, bestimmte IP-Adressen per Filter zu blockieren, um Urheber­rechts­verletzungen aktiv zu unterbinden. So sei dies eine "punktuell wirkungs­volle Maßnahme, die nicht das ist, was man gemeinhin als Netz­sperren diskutiert", so Zypris in ihrer Rede vor dem Bundesrat.

Kritik gegen mangelnde Absicherung

Dennoch regt sich noch immer ein gewisser Widerstand gegen die Neufassung des Telemedien­gesetzes im Bezug auf die Störer­haftung. Kritiker des Gesetz­entwurfes befürchten, dass Hotspot-Betreiber die Filter­listen widerspruchs­los aktivieren werden, um mögliche Gerichts­kosten durch Rechte­inhaber zu vermeiden. Denn wenn sich ein Betreiber weigert eine solche Filter­liste für IP-Adressen einzusetzen, kann der Rechte­inhaber ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung seines Anspruchs anstreben.

Nachdem der Gesetzesentwurf nun sowohl Bundestag als auch Bundesrat erfolgreich durchlaufen hat, könnte das Gesetz noch Ende November in Kraft treten, so das Bundeswirtschaftsministerium.

Lesen Sie in einer weiteren Meldung, warum das Ende der Störer­haftung dennoch problematisch bleiben könnte.

Mehr zum Thema WLAN