Teurer

WinSIM verkündet Preiserhöhung auch für Bestandskunden

Ab Mitte Juni fallen für WinSIM-Nutzer in der EU nach der entsprechenden Verordnung nur noch die auch in Deutschland geltenden Preise an - dafür erhöht der Discounter allerdings die Grundgebühr.
Von Ralf Trautmann

WinSIM verkündet Preiserhöhung auch für Bestandskunden WinSIM verkündet Preiserhöhung auch für Bestandskunden
Bild: winsim
Zahlreiche WinSIM-Nutzer melden sich verwundert bei der teltarif.de-Redaktion: Per Mail und SMS teilt der Mobilfunk-Discounter der Drillisch-Gruppe mit, dass es auf Grund der bald gültigen, neuen Roaming-Vorgaben (Wegfall der Roaming-Aufschläge in der EU) eine automatische Preiserhöhung auch für Bestandskunden mit Laufzeitverträgen gibt. Je nach Tarif verlangt der Anbieter offenbar hinsichtlich der Grundgebühr ein oder zwei Euro mehr pro Monat.

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Die offizielle Mitteilung liegt teltarif von diversen Kunden vor. WinSIM schreibt:

"... als Kunde der winSIM wissen Sie, dass wir kostenbewusst handeln, um Ihnen das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu bieten. Und winSIM bietet Ihnen in Zukunft noch mehr: Denn ab Mitte Juni können Sie Ihren Tarif in allen 28 Ländern der Europäischen Union so nutzen wie in Deutschland. Die bis dahin geltenden EU-Aufschläge fallen weg. Sie telefonieren und surfen mobil ohne Mehrkosten. Allerdings steigen auch bei winSIM verschiedenste Kosten. Uns ist es aber durch Effizienzsteigerungen gelungen, die notwendige Preisanpassung, die andere Anbieter in Deutschland schon vor Monaten vollzogen haben, heraus zu zögern und zudem moderat zu gestalten. winSIM bleibt jedoch für seine treuen Kunden auch weiterhin unschlagbar günstig. Der Preis für Ihren Mobilfunktarif mit Rufnummer XXX erhöht sich ab dem 01.05.2017 um 2 Euro (bzw. 1 Euro, d. Red.) pro Monat. Sie brauchen nichts unternehmen. Ihr Vertrag wird automatisch für Sie umgestellt. Ihre Tariflaufzeit bleibt unverändert."

Zudem weist WinSIM auf die Möglichkeit des Widerspruchs hin:

"Sind Sie nicht einverstanden, können Sie Ihren Widerspruch bis einschließlich 30.04.2017 über den Menüpunkt "Widerspruch" in Ihrer persönlichen Servicewelt einlegen."

Offenbar droht winSIM allerdings bei einem Widerspruch mit einer möglichen Kündigung.

Mittlerweile sind nun auch Kunden mit 24-Monats-Vertrag von der Preiserhöhung bei WinSIM betroffen - mehr Details lesen Sie in einer weiteren Meldung. Außerdem hat Drillisch uns gegenüber in einer Stellungnahme mitgeteilt, was bei einem Widerspruch gegen die Preiserhöhung passiert. Und einen Fachanwalt haben wir beurteilen lassen, ob die AGB-Klauseln von WinSIM zu Preiserhöhungen rechtskonform sind oder nicht.

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