Ärgernis

WinSIM erhöht auch Preise in laufenden 2-Jahres-Verträgen

Die Preiserhöhung bei der Drillisch-Marke WinSIM schlägt hohe Wellen - denn nun erhalten auch erste Kunden mit 24-Monats-Tarif die Mitteilung über eine Preiserhöhung. Bei der Widerspruchs-Möglichkeit gibt es Probleme.
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Wirbel um Preiserhöhung bei WinSIM Wirbel um Preiserhöhung bei WinSIM
Bild: WinSIM / Drillisch
Kehrt Drillisch in die "alten Zeiten" zurück, in denen die Kunden gegängelt wurden - und das, nachdem der Anbieter in den ver­gangenen Jahren ein durch­aus seriöses Bild auf dem Mobil­funk-Markt ab­ge­geben hat? Diese Frage stellen sich einige Drillisch-Kunden nach der überraschenden Preiserhöhung für Bestandskunden der Marke WinSIM.

Denn nun steht fest: Mittlerweile haben auch erste Kunden mit einem laufenden 24-Monats-Vertrag die Mitteilung zur Preiserhöhung bekommen und sich daraufhin bei unserer Redaktion über das Verhalten von Drillisch beschwert. Denn wer trotz zahlreicher Prepaid-Angebote und Tarife mit einmonatiger Laufzeit heutzutage einen 24-Monats-Vertrag abschließt, wünscht sich vor allem eines: Zuverlässigkeit und Preisstabilität für zwei Jahre. Nun ist die Verunsicherung groß.

Was sind die Konsequenzen bei 24-Monats-Verträgen?

Wirbel um Preiserhöhung bei WinSIM Wirbel um Preiserhöhung bei WinSIM
Bild: WinSIM / Drillisch
Vielen betroffenen Kunden stößt nicht nur die Preiserhöhung um ein bis zwei Euro pro Monat sauer auf. Gegenüber teltarif.de fragen viele Kunden: WinSIM hat mir zwar ein Widerrufsrecht eingeräumt - aber was passiert, wenn ich davon Gebrauch mache?

Bei Tarifen mit einmonatiger Laufzeit ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass Drillisch dann von sich aus den Vertrag kündigt und dem Kunden einen neuen Tarif mit einem schlechteren Preis-Leistungs-Verhältnis anbietet. Das dürfte juristisch nicht zu beanstanden sein - denn ein Vertrag mit einmonatiger Laufzeit darf auch mit Monatsfrist gekündigt werden, sowohl vom Kunden als auch vom Anbieter.

Die Frage ist eher, was passiert, wenn ein Kunde mit einem 24-Monats-Vertrag nach der Preiserhöhung von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch macht. Würde Drillisch dann den Vertrag kündigen, müsste sich der Anbieter wahrscheinlich auf langwierige Auseinandersetzungen mit einer Vielzahl von Kunden einstellen. Einige Kunden fragen sich, ob WinSIM in diesem Fall die einmaligen Kosten erstatten würde, die beim Vertragsabschluss angefallen sind, also beispielsweise eine Anschlussgebühr oder die Kosten für die Rufnummernportierung.

Widerspruchsmöglichkeit technisch nicht erreichbar

Am Sonntag berichteten uns einige WinSIM-Kunden nicht nur, dass sie die Mitteilung zur Preiserhöhung erhalten hätten, sondern dass es auch Probleme beim Widerspruch gebe. Zunächst waren einigen Kunden erfreut über die Möglichkeit zum Widerspruch per Mausklick - damit entfällt die Suche nach dem Kontaktformular auf der WinSIM-Webseite oder das Warten in der Hotline-Warteschleife.

Einige Kunden, die am Sonntag den Widerspruch ausüben wollten, bekamen auf der Seite zum Teil allerdings folgende Meldung: "Hinweis: Die Funktion steht momentan nicht zur Verfügung. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt nochmal. Besteht die Einschränkung über einen längeren Zeitraum, wenden Sie sich bitte an die Kundenbetreuung."

teltarif.de hat inzwischen von einen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob die Preiserhöhung bei 24-Monats-Tarifen juristisch zu rechtfertigen ist oder nicht. Mittlerweile hat Drillisch uns gegenüber in einer Stellungnahme mitgeteilt, was bei einem Widerspruch gegen die Preiserhöhung passiert.

WinSIM-Kunden, die von sich aus den Anbieter wechseln möchten, können im umfangreichen Tarifrechner von teltarif.de nach einem passenden Tarif suchen.

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