Verboten

Facebook muss WhatsApp-Datensätze löschen (Update)

Da die Erlaubnis zum Austausch fehlte, muss Facebook die Daten von WhatsApp-Nutzern löschen. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Prof. Casper erwirkte eine entsprechende Anordnung.
Von dpa /

Die Datenweitergabe von Facebook an WhatsApp wurde untersagt. Die Datenweitergabe von Facebook an WhatsApp wurde untersagt.
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Hamburgs Datenschutzbeauftragter Prof. Johannes Caspar hat Facebook mit sofortiger Wirkung untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Zudem müsse Facebook bereits von WhatsApp übermittelte Daten löschen. Die rund 35 Millionen WhatsApp-Nutzer müssten selbst entscheiden können, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen, erklärte Caspar heute in Hamburg. "Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen."

Widerspruchsmöglichkeit durch Nutzer ging nicht weit genug

Die Datenweitergabe von Facebook an WhatsApp wurde untersagt. Die Datenweitergabe von Facebook an WhatsApp wurde untersagt.
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WhatsApp hatte im August angekündigt, künftig die Telefonnummer des Nutzers an Facebook weiterzugegeben. Außerdem sollen mit der Konzernmutter Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird. WhatsApp-Mitglieder konnten zumindest der Verwendung ihrer Daten für die Personalisierung von Facebook-Werbung und Freunde-Vorschläge widersprechen. Die Telefonnummer wird allerdings in jedem Fall mit Facebook geteilt, wenn man die App weiternutzen will.

Datenaustausch steht im Widerspruch zu früherer Zusage

Facebook und WhatsApp seien selbstständige Unternehmen, die die Daten ihrer Nutzer auf Grundlage ihrer Nutzungs- und Datenschutzbedingungen verarbeiten. Nach dem Erwerb von WhatsApp durch Facebook vor zwei Jahren hätten sie zugesichert, dass Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht würden. "Dass dies nun doch geschieht, ist nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar", begründete die Datenschutzbehörde die Verwaltungsanordnung.

Facebook hatte WhatsApp vor rund zwei Jahren für knapp 22 Milliarden Dollar übernommen. Schon damals ließen sie grundsätzlich die Möglichkeit offen, dass sich das Vorgehen beim Datenschutz in Zukunft ändern könnte.

Anordnung gilt ab sofort

Caspar untersagte Facebook die Speicherung der WhatsApp-Daten "ab sofort". Sie sei sofort vollziehbar, bis Facebook Widerspruch beim Verwaltungsgericht Hamburg einlege. Befolgt Facebook die Anordnung nicht, kann die Behörde Bußgelder verhängen. Caspar sagte der Deutschen Presse-Agentur, er suche derzeit mit anderen Datenschutzbeauftragten in Europa einen Schulterschluss, um die Datenübertragung von WhatsApp an Facebook zu unterbinden. "Facebook weht aber auch in den USA der Wind ins Gesicht."

Entscheidend wird die Frage sein, ob der Hamburger Datenschützer überhaupt zuständig ist. Er argumentiert, Facebook verarbeite Daten in der Hamburger Niederlassung, weil dort das deutschsprachige Werbegeschäft betrieben werde. Deshalb sei nationales Datenschutzrecht anwendbar, wie auch der Europäische Gerichtshof im Juli bestätigt habe.

Facebook sieht sich im Recht

Facebook erklärte stets, das europäische Geschäft werde von Irland aus betrieben und deswegen seien die dortigen Datenschützer zuständig. Das Online-Netzwerk entgegnete Caspar: "Facebook befolgt das EU-Datenschutzrecht." Man sei offen dafür, mit dem Hamburger Datenschützer zu arbeiten, um seine Fragen zu beantworten und Sorgen zu zerstreuen.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach versucht, gegen Facebook vorzugehen. Zuletzt wollte er durchsetzen, dass Facebook auch Anmeldungen unter einem Pseudonym zulässt, scheiterte aber vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Das Gericht hatte Caspar an die irische Niederlassung von Facebook verwiesen. Diesmal adressierte er seine Anordnung direkt an Facebook in Irland. Er sieht eine veränderte Rechtslage im Vergleich zu dem Pseudonym-Fall durch das EuGH-Urteil.

Der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke betonte heute, er sehe in dem Vorgehen von Facebook und WhatsApp einen klaren Verstoß gegen deutsche Datenschutzgesetze. Der Nutzer müsse ausdrücklich der Übertragung der Daten zustimmen. "Ein voreingestelltes Häkchen in den AGB ist rechtswidrig. Zudem muss der Nutzer genau über den Umfang und die Nutzung der Daten informiert werden." Mitte des Monats hatten auch deutsche Verbraucherschützer WhatsApp wegen der Weitergabe der Telefonnummern an Facebook abgemahnt.

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