Themenspezial: Verbraucher & Service Bußgeld

Werbeanrufe: E.ON & E.ON-Callcenter müssen 100 000 Euro zahlen

Die Bundesnetzagentur hat Bußgelder im Zusammenhang mit Werbeanrufen von E.ON bzw. einem beauftragen Callcenter verhängt. Die Unternehmen müssen insgesamt 100 000 Euro Strafe zahlen.
Von Thorsten Neuhetzki

E.ON und ein beauftragtes Callcenter wurden zu Bußgeldern verdonnert. E.ON und ein beauftragtes Callcenter wurden zu Bußgeldern verdonnert.
Foto: dpa
Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben gegen zwei Unternehmen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 100 000 Euro verhängt, "die Verbraucher mit unerlaubten Werbeanrufen belästigt haben", wie die Behörde mitteilte.

"Wer Werbeanrufe erhält, sollte genau prüfen, ob er dem zugestimmt hat. Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers sind verboten", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung und gehen konsequent gegen Unternehmen vor, die sich unseriös erhobener Daten bedienen", ergänzt Jochen Homann.

Im aktuellen Fall hatte das Call-Center RegioCom Halle GmbH für die E.ON Energie Deutschland GmbH Verbraucher angerufen und diesen angeboten, ihren Stromanbieter zu wechseln. Viele Verbraucher hatten sich nach Erhalt solcher Anrufe mit Beschwerden an die Bundesnetzagentur gewandt. Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur ergaben dann nach Darstellung der Behörde, dass die Werbeanrufe ohne die erforderliche vorherige, wirksame Einwilligung der Verbraucher erfolgten. Die vorformulierten Einwilligungserklärungen seien rechtlich unwirksam gewesen. Eine Werbeeinwilligung sei nur dann wirksam, wenn Verbraucher auf den ersten Blick genau erkennen können, welche Unternehmen für welche Produkte bzw. Dienstleistungen werben wollen.

Daten von Adresshändler gekauft

E.ON und ein beauftragtes Callcenter wurden zu Bußgeldern verdonnert. E.ON und ein beauftragtes Callcenter wurden zu Bußgeldern verdonnert.
Foto: dpa
Die Unternehmen hatten die Kontaktdaten der Verbraucher bei Adresshändlern eingekauft. Angeblich hätten die Verbraucher auf Internetseiten der Adresshändler Brackmann Data & Communication Limited und der adpublisher AG an Gewinnspielen teilgenommen. Nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben die betroffenen Verbraucher diese Internetseiten jedoch weder besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels ihre Einwilligung erteilt. Weder die E.ON Energie Deutschland GmbH noch die RegioCom Halle GmbH hätten im Vorfeld der Telefonkampagne überprüft, ob die Verbraucher eine Werbeeinwilligung abgegeben haben und ob die auf den Gewinnspielseiten enthaltenen Einwilligungserklärungen den rechtlichen Anforderungen genügen. Insofern seien beide Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig, teilte die BNetzA abschließend mit. Über einen möglichen Einspruch entscheide das Amtsgericht Bonn.

Die Bundesnetzagentur hat in diesem Jahr bereits Bußgelder in Höhe von 465 000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Viele Verbraucher beschweren sich aktuell offenbar auch über den "Ja"-Trick einige Callcenter, bei denen ein Vertrag telefonisch geschlossen wird, weil das Callcenter das Gespräch schneidet.

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