vzbv mahnt Google wegen neuer Datenschutzbestimmungen ab
Der vzbv hat Google abgemahnt
Montage: teltarif.de
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Suchmaschinen-Riesen Google abgemahnt. Die
Verbraucherschützer halten weite Teile der neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des
Konzerns (teltarif.de berichtete) für rechtswidrig. Seit
Veröffentlichung der neuen Bedingungen, die am 1. März in Kraft getreten waren, hatten
Datenschützer Google bereits massiv kritisiert und dem Unternehmen vorgeworfen, europäisches Datenschutzrecht zu verletzen. Mit der
Zusammenlegung der Richtlinien für 70 Google-Dienste werde es möglich, Nutzerprofile über die
verschiedenen Dienste hinweg anzulegen.
vzbv will Unterlassungserklärung von Google
Der vzbv hat Google abgemahnt
Montage: teltarif.de
Die Kritik des vbzv richtet sich vor allem gegen zu unbestimmte Klauseln und solche, die den
Verbraucher unangemessen benachteiligten. Der vzbv hat Google eine Frist bis zum 23 März
gesetzt, um eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Die Datenschutzbeauftragten in Europa hatten Google Anfang Februar gebeten, die Umsetzung seiner neuen Richtlinien für den Umgang mit Nutzerdaten bis auf weiteres auszusetzen. In einem Brief an Google-Chef Larry Page rief der nach einer Richtlinie des Europaparlaments benannte Arbeitskreis Artikel 29 das Unternehmen zu einer Pause bis zum Abschluss der eigenen Überprüfung auf. Google lehnte eine Verschiebung jedoch ab.
Vorwurf: Unklare und für den Verbraucher nachteilige Bedingungen
Der vzbv hält die Datenschutzbedingungen in vielen Teilen für zu schwammig - so tauchten permanent Begriffe wie "möglicherweise", "gegebenenfalls" oder "unter Umständen" auf. So erfasse Google "möglicherweise gerätespezifische Informationen und Standortdaten", "unter Umständen werden die personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft".
Zudem würden, so die Dachorganisation der deutschen Verbraucherzentralen, "personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass der Nutzer aktiv einwilligen muss". Damit fehle "eine rechtskonforme Datenschutzerklärung, die es Verbrauchern ermöglicht, die Kontrolle über ihre Daten zu behalten".
Unverhältnismäßig benachteiligt werde der Nutzer beispielsweise in punkto Gewährleistung bei Schäden durch Viren: Hier schließe Google die Gewährleistung aus, "soweit dies gesetzlich zulässig ist". Was darunter zu verstehen ist, müsse der Verbraucher jedoch selbst recherchieren.