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Vorratsdatenspeicherung: Offenbar hohe Anforderungen für Provider

Die Umsetzung der Vor­rats­daten­speicherung stellt an Internet-Provider hohe Anforderungen - der eco-Verband befürchtet Insolvenzen. Offenbar wird die BNetzA in dieser Woche noch einen strengen An­forderungs­katalog vorlegen.
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Proteste gegen die Vorratsdatenspeicherung Proteste gegen die Vorratsdatenspeicherung
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Der eco-Verband ist mit rund 900 Mit­glieds­unter­nehmen einer der größten Verbände, in denen sich Provider und andere Internet-Unter­nehmen zu­sammen­ge­schlossen haben. Der Verband wettert schon lange gegen die Pläne zur Vor­rats­daten­speicherung. Und zwar nicht nur, weil die Praxis der anlasslosen Daten­speicherung umstritten ist, sondern weil auf die Provider hohe Zusatz­kosten für die Implementierung der Technik spätestens zum 1. Juli 2017 zukommen.

Der eco-Verband teilt mit, dass die Bundesnetzagentur offenbar noch in dieser Woche einen Anforderungskatalog publizieren will, in dem die Anforderungen an die Provider ausführlich formuliert werden.

Bedeutet die Umsetzung das Aus für manche Provider?

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Der eco-Vorstand Politik & Recht, Oliver Süme, konstatiert, der Katalog stelle "unrealistisch hohe Anforderungen an die erforderlichen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit". Das Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung sei an sich schon falsch, jetzt sei auch noch die Umsetzung durch die Bundesnetzagentur, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Bundesdatenschutzbeauftragte "misslungen".

Der für diese Woche erwartete Anforderungskatalog geht laut dem eco-Verband offenbar gar nicht darauf ein, dass auf die Internet-Provider zum Teil erhebliche Umsetzungskosten zukommen. Für kleine und mittlere Unternehmen bergen diese Bestimmungen nach Auffassung des Branchenverbands "ein enormes Insolvenzrisiko", denn offenbar plant die BNetzA bei der technischen Umsetzung durch die Internet-Provider keine Abstufungen oder Härtefallregelungen.

Der eco-Verband belässt es allerdings nicht nur bei der Kritik, bereits im Mai hat der Internet-Provider SpaceNet zusammen mit dem Verband eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das Gesetz eingereicht. Laut dem Verband würden beispielsweise fortwährende Sicherheitsüberprüfungen, die Generierung und Löschung der Schlüssel sowie die Protokollierung aller Arbeitsschritte einen vielfach höheren personellen und administrativen Arbeitsaufwand bedeuten.

Aus dem Wortlaut des Gesetzes sei bislang nur ersichtlich, dass bei einer konkreten Systemabfrage immer zwei Mitarbeiter des Unternehmens involviert sein sollen. Im Anforderungskatalog wird dieses Vier-Augen-Prinzip offenbar nun jedoch ausgeweitet: Für nahezu alle Aktionen, die irgendwie mit dem Datenspeicher der Vorratsdaten in Zusammenhang stehen, sei die Beteiligung von zwei Personen vorgesehen.

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