Zero Rating

BNetzA: Vodafone Pass muss nachgebessert werden

Der Vodafone Pass entspricht teilweise nicht der EU-Roaming-Regulierung und muss nachgebessert werden. Wir fassen die Details zusammen.
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Bundesnetzagentur urteilt über Vodafone Pass Bundesnetzagentur urteilt über Vodafone Pass
Grafik: Vodafone, Logo: BNetzA, Montage: teltarif.de
Ende vergangenen Jahres hatte die Bundesnetzagentur bereits ihre Entscheidung nach der Prüfung der StreamOn-Optionen der Deutschen Telekom verkündet. Die Angebote sind demnach zwar grundsätzlich statthaft, müssen aber in Teilen nachgebessert werden. Ähnlich hat der Regulierer nun auch das StreamOn-Pendant Vodafone Pass beurteilt, das der Düsseldorfer Telekommunikationsdienstleister im Oktober vergangenen Jahres eingeführt hatte.

Knackpunkt ist auch hier vor allem die aktuelle Version der EU-Roamingverordnung, die am 15. Juni vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Seitdem gilt mit wenigen Ausnahmen das Prinzip "Roam like at home". Demnach müssen die Mobilfunkkunden ihren Tarif in allen EU- und EWR-Staaten wie in ihrem Heimatland nutzen können. Die Telekom bietet StreamOn aber nur innerhalb Deutschlands an, genauso wie Vodafone den Vodafone Pass auf die Nutzung im Heimatnetz begrenzt hat.

"Kann-Bestimmung" zum EU-Roaming nachträglich geändert

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Grafik: Vodafone, Logo: BNetzA, Montage: teltarif.de
Der Düsseldorfer Netzbetreiber hat in den vergangenen Monaten zudem das "Kleingedruckte" zum Vodafone Pass geändert. Hatte sich das Unternehmen zunächst vorbehalten, die Zero-Rating-Optionen mit bis zu 30 GB Datenmenge pro Monat auch im Ausland anzubieten, so wurde diese Kann-Bestimmung, die derzeit ohnehin noch nicht greift, laut Info-Dok 100 auf 5 GB pro Monat und gebuchtem Pass geändert.

Unabhängig davon, dass Vodafone die Kann-Bestimmung zum Angebot der Zero-Rating-Option im EU-Roaming grundsätzlich erst einmal umsetzen muss, um den Auflagen der Regulierung gerecht zu werden, sind 5 GB pro Monat und Pass zumindest in einigen Tarifkombinationen nicht ausreichend, um der Fair-use-Policy gerecht zu werden, die Bestandteil der EU-Roaming-Regulierung ist.

Videostreams werden in der Praxis nicht gedrosselt

Wie die Telekom sieht auch Vodafone eine Drosselung von Videostreams im Rahmen von Vodafone Pass auf 480p vor. Anders als der Bonner Mitbewerber wird diese Regelung jedoch in der Praxis nicht angewandt. Zudem würde Vodafone selbst im Falle der Bandbreitenbegrenzung Audio- und Videostreams nicht ungleich behandeln und gegen das Gebot der Netzneutralität verstoßen, da Musik und Video anders als bei der Telekom eigenständige, voneinander unabhängige Optionen sind.

Grundsätzlich behält sich Vodafone die Drosselung des Videoverkehrs weiter vor. Der Netzbetreiber hat aber zugesagt, die Bundesnetzagentur ggf. mit einem Vorlauf von drei Monaten zu informieren. Der Regulierer hätte somit ausreichend Zeit, eine unzulässige Videodrossel zu untersagen.

Der Vodafone Pass war zudem ursprünglich so ausgestaltet, dass Inhalteanbieter ohne eine App nicht teilnehmen können. Dritte hatten im Verfahren geltend gemacht, dass dies eine Hürde darstellen und die Wettbewerbschancen dieser Inhalteanbieter sowie die Medienvielfalt beeinträchtigt werden könnte. Vodafone hat inzwischen eine geänderte Version des Service-Provider-Vertrages vorgelegt, der die Bedenken ausräumt. Der Vertrag ist auch auf der Homepage von Vodafone veröffentlicht. Die Anforderungen der Bundesnetzagentur an eine transparente, offene und diskriminierungsfreie Teilnahme an Vodafone Pass sind nunmehr erfüllt, wie der Regulierer mitteilte.

Roaming-Regelung muss nachgebessert werden

Bezüglich EU-Roaming hat die Bundesnetzagentur Vodafone nun aufgefordert, das Zero-Rating-Angebot nachzubessern. Die der Telekom gesetzte Frist zur Nachbesserung bei StreamOn ist am 31. März abgelaufen. Vor dem Kölner Verwaltungsgericht ist noch immer das Eilverfahren anhängig, von dem sich alle Beteiligten Rechtssicherheit bezüglich der Optionen von Telekom und Vodafone erhoffen. Vodafone hatte erst im Mai neue Partner für den Vodafone Pass vorgestellt, über die wir in einer weiteren Meldung berichten.

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