Themenspezial: Verbraucher & Service Urteil

Vodafone verurteilt: Keine Auftragsbestätigung ohne Auftrag

Das Problem der unsäglichen Rückgewinnungs-Anrufe hat nun juristische Konsequenzen für Vodafone. Einem Verbraucher wurde ein Vertrag untergeschoben - der Kabelnetzbetreiber wurde nun dafür verurteilt.
Von dpa /

Vodafone: Keine Auftragsbestätigung ohne Vertrag Vodafone: Keine Auftragsbestätigung ohne Vertrag
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Kein Vertrag, keine Bestel­lung und trotzdem eine Rech­nung - wegen eines solchen Vorfalls hat die Verbrau­cher­zen­trale Hamburg den Kabel­netz­be­treiber Voda­fone verklagt und gewonnen.

Voda­fone droht ihm Falle einer Wieder­ho­lung eine Geld­buße von 250 000 Euro, wie aus einem erst am Donnerstag bekannt­ge­wor­denen Urteil des Münchner Land­ge­richts vom August hervor­geht, das der Deut­schen Presse-Agentur vorliegt (Az.: 17 HK O 301/18).

Das Problem der Rück­ge­win­nungs-Anrufe

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Ein Voda­fone-Spre­cher betonte, es habe sich um einen "bedau­er­li­chen Arbeits­fehler" gehan­delt.

In vorlie­genden Fall ging es um einen früheren Kunden des Unter­neh­mens, der seinen Kabel­an­schluss sowie den Video-on-Demand-Service des Unter­neh­mens wegen eines Umzugs gekün­digt hatte. Wie in solchen Fällen üblich, erhielt er daraufhin einen Anruf, mit dem der Mitar­beiter eines Voda­fone-Dienst­leis­ters ihn dazu bewegen wollte, einen anderen Vertrag abzu­schließen. Der Mann lehnte ab - und erhielt trotzdem kurz darauf eine Auftrags­be­stä­ti­gung von Voda­fone. Der Verbrau­cher­zen­trale zufolge hat er später auch Rech­nungen erhalten. Beträge für die Produkte seien von seinem Konto abge­bucht worden.

Voda­fone hatte sich eigenen Angaben zufolge noch vor dem Verfahren mit dem Kunden in Verbin­dung gesetzt und den Auftrag stor­niert. Vor Gericht gab das Unter­nehmen indes zunächst an, der Kunde habe sehr wohl die Produkte während des Tele­fo­nats mit dem Mitar­beiter bestellt. Rech­nung und Bestä­ti­gungs­mail seien deshalb zurecht verschickt worden.

Doch das Land­ge­richt war anderer Auffas­sung. "Die Kammer hat keine Anhalts­punkte, die Glaub­wür­dig­keit des Zeugen (...) anzu­zwei­feln", heißt es in der Begrün­dung des Urteils. Das Vorgehen des Unter­neh­mens nannte das Gericht "wett­be­werbs­widrig". Voda­fone hat das Urteil akzep­tiert. Es ist rechts­kräftig.

Schon vor fast drei Jahren hatte teltarif.de die Prak­tiken bei den Rück­ge­win­nungs­an­rufen von Voda­fone thema­ti­siert. Seiner­zeit hatte der Provider dann auch das Call­center für die Mobil­funk-Rück­ge­win­nung über­prüft.

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