Themenspezial: Verbraucher & Service Verbraucher

Urteil gegen Vodafone: Datenautomatik unzulässig (Update)

Vodafone darf einem Urteil zufolge kostenpflichtige Datenpakete ohne Verbraucher­zustimmung nicht automatisch nachbuchen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte geklagt.
Von Paul Miot-Paschke

Vodafone darf einem Urteil zufolge kostenpflichtige Datenpakete ohne Verbraucherzustimmung nicht automatisch nachbuchen. (Symbolfoto) Vodafone darf einem Urteil zufolge kostenpflichtige Datenpakete ohne Verbraucherzustimmung nicht automatisch nachbuchen. (Symbolfoto)
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Vodafone darf in den Mobilfunk­verträgen nicht mehr eine automatische Nachbuchung von zusätzlichem Datenvolumen (Datenautomatik) vereinbaren, sofern keine explizite Einwilligung des Kunden vorliegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen das Unternehmen geklagt und teilte nun die Ergebnisse des Rechtsstreits mit. Rechtskräftig ist das Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az. 12 O 311/15) allerdings noch nicht, sodass davon ausgegangen werden kann, dass sich der Anbieter (noch) nicht an die Neuregelung halten wird.

Einseitige Vertragsänderung nicht ohne Zustimmung des Verbrauchers

Vodafone darf einem Urteil zufolge kostenpflichtige Datenpakete ohne Verbraucherzustimmung nicht automatisch nachbuchen. (Symbolfoto) Vodafone darf einem Urteil zufolge kostenpflichtige Datenpakete ohne Verbraucherzustimmung nicht automatisch nachbuchen. (Symbolfoto)
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Verfahrens­gegenstand sind Tarif­beschreibungen und Preislisten, die der Vodafone GmbH Änderungen eines bestehenden Vertrags vorbehalten. Wohl am bekanntesten ist dabei die Formulierung: "Abhängig von Ihrem zusätzlichen Datenverbrauch schalten wir für Sie maximal 3-mal hintereinander Datenvolumen-Pakete […] frei. Das Ganze kostet Sie jeweils 3 Euro pro Datenvolumen-Paket. […]".

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sah in dieser Datenautomatik eine unzumutbare, nachträgliche Vertragsänderung, weswegen er das Unternehmen explizit wegen der Verwendung von drei Klauseln abmahnte. Vodafone ließ sich allerdings nur darauf ein, zwei der drei Klausel­formulierungen zukünftig nicht mehr zu verwenden. Damit gab sich der Verbraucherzentrale Bundesverband allerdings nicht zufrieden.

Das Landgericht Düsseldorf teilte die Bedenken insofern, als das Nebenleistungen oder sonstige Zusatzentgelte nur mit Zustimmung des Verbrauchers Vertragsbestandteil werden könnten. Ebenfalls sei fraglich, ob der Kunde wirklich gegen einen Aufpreis schneller surfen wolle. Besonders problematisch sei dies, wenn der Kunde explizit einen günstigeren Tarif gebucht habe, und durch die Anwendung der Datenautomatik eine höhere finanzielle Belastung entstehe, als dies bei einem höherwertigen Tarif der Fall gewesen wäre. Außerdem sei nicht in jedem Fall klar, wie genau der Verbraucher eine automatische Nachbuchung von Datenpaketen ablehnen kann.

Mobilfunker setzen auf die Datenautomatik

Vodafone ist nicht der einzige Anbieter, der auf die Datenautomatik setzt. In einem ähnlichen Verfahren hatte der Verbraucherzentrale Bundesverbandes auch gegen Telefónica geklagt. Was beide Fälle unterscheidet, erklären wir in einem weiteren Artikel.

Update: Zunächst hatten wir unter Berufung auf den vzbv berichtet, eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München werde demnächst erwartet. Telefónica hatte gegen ein Urteil vom 11. Februar 2016 Berufung eingelegt. Nach Angaben von Telefónica ist das Urteil jedoch schon im vergangenen Dezember vom OLG München gesprochen worden (Az. 29 U 668/16), auch hier ist jedoch offenbar nochmals eine Revision möglich. Demnach hat das OLG München hier festgestellt, dass eine Datenautomatik, die das Datenvolumen des Vertrages automatisch um bis zu 3 mal pro Abrechnungszeitraum um jeweils 100 MB (2 Euro Kosten pro 100 MB) erweitert, nicht wegen fehlender Transparenz etc. unwirksam ist. Telefónica darf den Vertrag jedoch nicht dauerhaft ändern. Den Verbraucherzentrale Bundesverband konnten wir am 17. Januar abends nicht mehr für eine Stellungnahme erreichen. Ende des Updates

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