MyPio - Virtuelle Handyrufnummern abgeschaltet
Der virtuelle Rufnummern-Anbieter Digital Privacy (MyPio) musste wohl wegen Insolvenz den Betrieb einstellen. Die im Bild gezeigte Rufnummer ist ein willkürliches Beispiel.
Bild: mypio
Vielversprechend war das Angebot "Mypio", das vom österreichischen Anbieter "Digital Privacy" gestartet worden war. Die Idee: Eine zweitere Handyrufnummer, die nicht über eine zweite SIM-Karte und auch nicht über Voice-over-IP realisiert wurde sondern durch eine Art Server-System, das abgehende Anrufe vom Handy entgegen nehmen sollte und dann mit neuer Absenderrufnummer an die eigentliche Zielrufnummer weiterleitete. Ankommend landeten die Anrufe zur von Mypio zur Verfügung gestellten Rufnummer zunächst auf dem Server und wurden von dort zum Kunden weitergeleitet. Dadurch konnte man seine eigentliche private Handynummer geheim halten.
Als virtueller Netzbetreiber hatte MyPio in Österreich die Vorwahl +43 668 erhalten und nutzte in Deutschland das Vodafone Netz, meist mit der Vorwahl +49 1523.
Anbieter verschwunden - Server abgeschaltet
Der virtuelle Rufnummern-Anbieter Digital Privacy (MyPio) musste wohl wegen Insolvenz den Betrieb einstellen. Die im Bild gezeigte Rufnummer ist ein willkürliches Beispiel.
Bild: mypio
Seit einigen Tagen ist dieser Anbieter ohne vorherige Ankündigung verschwunden, wie teltarif.de Leser berichten. Die Homepage www.mypio.com meldet nur noch Wartungsarbeiten ohne weitere Hintergrundinformation. Die App ist im Appstore von Apple und Android nicht mehr verfügbar. Wer die App aus der Vergangenheit auf seinem Handy noch installiert hat, kann sie nicht mehr nutzen.
Insolvenzverfahren gestartet
Der Grund für das Verschwinden dürfte simpel sein: Das Unternehmen musste Insolvenz anmelden. In der Insolvenzdatei der österreichischen Justiz findet man eine Insolvenzbekanntmachung vom 17. Januar 2019 des Handelsgerichts in Wien.
Darin ist zu lesen, dass die Digital Privacy GmbH (Firmenbuchnummer: FN 430975m) aus 1010 Wien, am 8.12.2018 die Insolvenz eröffnet habe. "Masseverwalter" ist die Rechtsanwältin MMag. Denise ROHRINGER in Wien (www.riel.at). "Forderungen" konnten bis zum 29. Januar 2019 angemeldet werden. Wer sich jetzt noch melden will, muss unter Umständen noch eine Verwaltungsgebühr von 50 Euro plus Steuern bezahlen.
Ausländische Gläubiger (z.B. aus Deutschland), "die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
MyPio: Das dürfte es wohl gewesen sein
Nun das ist alles Theorie: Die Wahrscheinlichkeit, hier noch Geld zurück zu bekommen, dürfte sehr gering sein. Auch die Option, eine zugeteilte und genutzte "virtuelle" MyPio-Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu portieren, ist rein theoretischer Natur. Dazu müsste erst einmal ermittelt werden, wem diese Rufnummer seinerzeit "gehört" hat. Vermutlich gehörte sie nicht dem Kunden, sondern dem Unternehmen Digital Privacy. So oder so: Diese Rufnummer aus der Konkursmasse des Unternehmens herauszulösen, könnte kompliziert werden: Dazu müsste - wie seinerzeit beim jähen Ende von Telogic - der Konkursverwalter ein "Anderkonto" einrichten, damit etwaige Zahlungen nicht in der Konkursmasse "untergehen".
Bedauerlich bleibt, dass das Unternehmen Digital Privacy offenbar "ohne jede Vorwarnung" (sprich Kundeninformation) den Betrieb einstellen musste. Ob das Produkt "Mypio" unter diesem oder einem anderen Namen nochmals neu gestartet werden wird, ist derzeit nicht bekannt.