Pflicht

Festnetz in Hausach: Versorgungspflicht der Telekom

Zu Beginn der Telekommunikationslandschaft gab es ausschließlich die staatliche Deutsche (Bundes)Post. Sie hatte einen umfassenden Versorgungsauftrag. Wie sieht es bei der Telekom aus?
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Für die Deutsche Telekom besteht im Rahmen des TKG eine Versorgungspflicht, die aber nicht auf bestimmte Technologien festgelegt ist. Für die Deutsche Telekom besteht im Rahmen des TKG eine Versorgungspflicht, die aber nicht auf bestimmte Technologien festgelegt ist.
Foto: Deutsche Telekom beim Glasfaser/DSL Ausbau (Symbolbild)
Unser Bericht über das Fest­netz-Problem in Hausach (Schwarz­wald) ist auf großes Inter­esse gestoßen. Mancher Leser wunderte sich, dass die Telekom Kündi­gungen verschickt hat, weil beim "einfa­chen" Umstellen von Analog-Anschlüssen auf MSAN (Multi-Service Access Nodes = Analog/IP-Wandler in der Telekom Vermitt­lungs­stelle oder im Kabel­ver­teiler/KVz) beim Kunden nichts geän­dert werden muss. Das setzt aber voraus, dass vom Kunden bis zur Vermitt­lung eine durch­ge­hende Kupfer-Leitung besteht. Das ist auf dem Land oft noch der Fall. Falls aber irgendwo dazwi­schen schon Glas­faser exis­tiert (z.B. in DSL-Regionen, die mit Vecto­ring versorgt werden), kann es passieren, dass ein MSAN-Anschluss (ohne Ände­rung beim Kunden) nicht mehr möglich ist.

Probleme liegen im Detail

Für die Deutsche Telekom besteht im Rahmen des TKG eine Versorgungspflicht, die aber nicht auf bestimmte Technologien festgelegt ist. Für die Deutsche Telekom besteht im Rahmen des TKG eine Versorgungspflicht, die aber nicht auf bestimmte Technologien festgelegt ist.
Foto: Deutsche Telekom beim Glasfaser/DSL Ausbau (Symbolbild)
Aufgrund unserer Nach­rich­ten­lage wissen wir nicht, welche Kunden im einzeln analog oder über ISDN oder über DSL "light" ange­schlossen waren.

Wenn bei Analog-Anschlüssen direktes Kupfer bis zum nächsten MSAN (meist in der Vermitt­lungs­stelle) exis­tiert, kann es nur sein, dass die Klin­gel­span­nung (wenn ein Anruf beim Teil­nehmer ankommt) mit MSAN "nied­riger" als vorher gewohnt ist. Gerade auf abge­le­genen Bauern­höfen, wo neben dem klas­si­schen Tisch-Telefon noch ein mecha­ni­scher "Außen­we­cker" (Außen­klingel) montiert sein kann, könnte die Klingel-Span­nung knapp werden. Da bedeutet: Es klin­gelt nur noch kurz oder schwach (leise) oder auch gar nicht.

Viele außen­lie­gende Kunden wie z.B. Bauern­höfe haben schon früh auf ISDN umge­stellt, weil sich ISDN als ausge­spro­chen "stabil" erwiesen hat und wenigs­tens eine Daten­über­tra­gung mit 64 kBit/s oder 128 kBit/s erlaubt. Das war seiner­zeit richtig "schnell" und fort­schritt­lich. Wer damals schon perma­nent ins Internet wollte, brauchte eine Flat­rate und die gab es nur für DSL-Kunden. Bei langen Leitungen wurde DSL-Light geschaltet, das rund 384 kBit/s liefern kann. Mögen diese Kunden zu Anfang recht gut klar gekommen sein, im Zeit­alter von regel­mä­ßigen Computer-System-Updates, größeren E-Mails mit Anhängen oder gar Multi­media ist diese Geschwin­dig­keit natür­lich eine Quälerei.

Besteht eine Versor­gungs­pflicht?

Im Zuge der Diskus­sion kam mehr­fach der Begriff "Versor­gungs­pflicht" auf. Diese Pflicht besteht in der Tat. Wir haben bei der aufsichts­füh­renden Bundes­netz­agentur nach­ge­fragt und folgende Antwort bekommen:

"Der Umfang der Grund­ver­sor­gung wird im Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz defi­niert (Univer­sal­dienst­leis­tungen). Danach sind Nutzern ein Mindestan­gebot von Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­dienst­leis­tungen zu einem erschwing­li­chen Preis zu Verfü­gung zu stellen.

Notwen­diger Umfang der Univer­sal­dienst­leis­tungen ist ein Anschluss an ein öffent­li­ches Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­netz an einem festen Standort, der Gespräche, Tele­fa­x­über­tra­gungen und die Daten­kom­mu­ni­ka­tion mit Über­tra­gungs­raten ermög­licht, die für einen funk­tio­nalen Inter­net­zu­gang ausrei­chen und mit dem der Zugang zu öffent­lich zugäng­li­chen Tele­fon­diensten herge­stellt werden kann."

Kein Anspruch auf eine bestimmte Tech­no­logie

Die Netz­agentur schreibt weiter:

"Ein Anspruch auf Reali­sie­rung des Anschlusses in einer bestimmten Netz­tech­no­logie (z. B. Analog oder ISDN) besteht nicht. Darüber­hin­aus­ge­hende Fest­le­gungen zu der Qualität der Dienste werden durch das Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz nicht getroffen.

VoIP-Tele­fonie bei Sprach­an­schlüssen ist ohne Breit­band­an­schluss möglich. In der Regel ist eine Daten­über­tra­gungs­rate von weniger als 250 kBit/s erfor­der­lich, um ein Tele­fonat via VoIP zu ermög­li­chen. Ob ein Tele­fon­ge­spräch problemlos möglich ist, hängt daher nicht primär von der Daten­über­tra­gungs­rate ab, sondern davon ob die Daten zwischen den Teil­neh­mern möglich zeitnah - in Echt­zeit - ausge­tauscht werden. Dies wird unter anderem durch eine Prio­ri­sie­rung der Sprach­daten im Heim-Router und auf der Teil­neh­mer­an­schluss­lei­tung erreicht. Die VoIP-Prio­ri­sie­rung sorgt dafür, dass Sprach­daten bevor­zugt, also schneller als andere Daten, durch­ge­leitet werden.

Nun grau ist alle Theorie und im Einzel­fall gibt es sicher­lich viele Fragen dazu. Die Bundes­netz­agentur bietet an, dass sich betrof­fene Bürger bei dem Verbrau­cher­ser­vice der Bundes­netz­agentur zu diesem Thema melden können. Es gibt auf der Seite ein Kontakt­for­mular.

Problem erkannt, wann geht es los?

Das Problem in Hausach scheint erkannt zu sein, die Telekom hat ja bereits zuge­sagt, hier eine Glas­fa­ser­lei­tung zu legen. Nun müssen nur noch die Details wie Stand­orte der neuen Vertei­ler­kästen, die Route fürs neue Glas­faser samt Bauge­neh­mi­gungen, ausfüh­render Baufirma und sicher­lich auch die Auftei­lung der Kosten, beson­ders wenn dabei noch schnelles Internet oder Mobil­funk ins Spiel kommen sollte. Das kann noch ein paar Tage bis Wochen dauern und gutes Wetter ist ohnehin Voraus­set­zung.

Wir sind gespannt, wann die Glas­faser ins Einbachtal und nach Hinter­bach "ausge­rollt" werden wird, ob sich dadurch auch eine Mobil­funk­ver­sor­gung dort ergeben könnte und werden dann wieder über den Fall berichten.

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