Festnetz in Hausach: Versorgungspflicht der Telekom
Für die Deutsche Telekom besteht im Rahmen des TKG eine Versorgungspflicht, die aber nicht auf bestimmte Technologien festgelegt ist.
Foto: Deutsche Telekom beim Glasfaser/DSL Ausbau (Symbolbild)
Unser Bericht über das Festnetz-Problem in Hausach (Schwarzwald) ist auf großes Interesse gestoßen. Mancher Leser wunderte sich, dass die Telekom Kündigungen verschickt hat, weil beim "einfachen" Umstellen von Analog-Anschlüssen auf MSAN (Multi-Service Access Nodes = Analog/IP-Wandler in der Telekom Vermittlungsstelle oder im Kabelverteiler/KVz) beim Kunden nichts geändert werden muss. Das setzt aber voraus, dass vom Kunden bis zur Vermittlung eine durchgehende Kupfer-Leitung besteht. Das ist auf dem Land oft noch der Fall. Falls aber irgendwo dazwischen schon Glasfaser existiert (z.B. in DSL-Regionen, die mit Vectoring versorgt werden), kann es passieren, dass ein MSAN-Anschluss (ohne Änderung beim Kunden) nicht mehr möglich ist.
Probleme liegen im Detail
Für die Deutsche Telekom besteht im Rahmen des TKG eine Versorgungspflicht, die aber nicht auf bestimmte Technologien festgelegt ist.
Foto: Deutsche Telekom beim Glasfaser/DSL Ausbau (Symbolbild)
Aufgrund unserer Nachrichtenlage wissen wir nicht, welche Kunden im einzeln analog oder über ISDN oder über DSL "light" angeschlossen waren.
Wenn bei Analog-Anschlüssen direktes Kupfer bis zum nächsten MSAN (meist in der Vermittlungsstelle) existiert, kann es nur sein, dass die Klingelspannung (wenn ein Anruf beim Teilnehmer ankommt) mit MSAN "niedriger" als vorher gewohnt ist. Gerade auf abgelegenen Bauernhöfen, wo neben dem klassischen Tisch-Telefon noch ein mechanischer "Außenwecker" (Außenklingel) montiert sein kann, könnte die Klingel-Spannung knapp werden. Da bedeutet: Es klingelt nur noch kurz oder schwach (leise) oder auch gar nicht.
Viele außenliegende Kunden wie z.B. Bauernhöfe haben schon früh auf ISDN umgestellt, weil sich ISDN als ausgesprochen "stabil" erwiesen hat und wenigstens eine Datenübertragung mit 64 kBit/s oder 128 kBit/s erlaubt. Das war seinerzeit richtig "schnell" und fortschrittlich. Wer damals schon permanent ins Internet wollte, brauchte eine Flatrate und die gab es nur für DSL-Kunden. Bei langen Leitungen wurde DSL-Light geschaltet, das rund 384 kBit/s liefern kann. Mögen diese Kunden zu Anfang recht gut klar gekommen sein, im Zeitalter von regelmäßigen Computer-System-Updates, größeren E-Mails mit Anhängen oder gar Multimedia ist diese Geschwindigkeit natürlich eine Quälerei.
Besteht eine Versorgungspflicht?
Im Zuge der Diskussion kam mehrfach der Begriff "Versorgungspflicht" auf. Diese Pflicht besteht in der Tat. Wir haben bei der aufsichtsführenden Bundesnetzagentur nachgefragt und folgende Antwort bekommen:
"Der Umfang der Grundversorgung wird im Telekommunikationsgesetz definiert (Universaldienstleistungen). Danach sind Nutzern ein Mindestangebot von Telekommunikationsdienstleistungen zu einem erschwinglichen Preis zu Verfügung zu stellen.Notwendiger Umfang der Universaldienstleistungen ist ein Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort, der Gespräche, Telefaxübertragungen und die Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglicht, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen und mit dem der Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten hergestellt werden kann."
Kein Anspruch auf eine bestimmte Technologie
Die Netzagentur schreibt weiter:
"Ein Anspruch auf Realisierung des Anschlusses in einer bestimmten Netztechnologie (z. B. Analog oder ISDN) besteht nicht. Darüberhinausgehende Festlegungen zu der Qualität der Dienste werden durch das Telekommunikationsgesetz nicht getroffen.Nun grau ist alle Theorie und im Einzelfall gibt es sicherlich viele Fragen dazu. Die Bundesnetzagentur bietet an, dass sich betroffene Bürger bei dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur zu diesem Thema melden können. Es gibt auf der Seite ein Kontaktformular.VoIP-Telefonie bei Sprachanschlüssen ist ohne Breitbandanschluss möglich. In der Regel ist eine Datenübertragungsrate von weniger als 250 kBit/s erforderlich, um ein Telefonat via VoIP zu ermöglichen. Ob ein Telefongespräch problemlos möglich ist, hängt daher nicht primär von der Datenübertragungsrate ab, sondern davon ob die Daten zwischen den Teilnehmern möglich zeitnah - in Echtzeit - ausgetauscht werden. Dies wird unter anderem durch eine Priorisierung der Sprachdaten im Heim-Router und auf der Teilnehmeranschlussleitung erreicht. Die VoIP-Priorisierung sorgt dafür, dass Sprachdaten bevorzugt, also schneller als andere Daten, durchgeleitet werden.
Problem erkannt, wann geht es los?
Das Problem in Hausach scheint erkannt zu sein, die Telekom hat ja bereits zugesagt, hier eine Glasfaserleitung zu legen. Nun müssen nur noch die Details wie Standorte der neuen Verteilerkästen, die Route fürs neue Glasfaser samt Baugenehmigungen, ausführender Baufirma und sicherlich auch die Aufteilung der Kosten, besonders wenn dabei noch schnelles Internet oder Mobilfunk ins Spiel kommen sollte. Das kann noch ein paar Tage bis Wochen dauern und gutes Wetter ist ohnehin Voraussetzung.
Wir sind gespannt, wann die Glasfaser ins Einbachtal und nach Hinterbach "ausgerollt" werden wird, ob sich dadurch auch eine Mobilfunkversorgung dort ergeben könnte und werden dann wieder über den Fall berichten.