Versicherung

Der Protectonaut versichert sein Handy

Was ist, wenn das neue 1000-Euro-Handy runterfällt? Das kann man versichern. Abschluss im Handyladen oder per App. Ob es sich lohnt und wo die Fallstricke liegen, ist ein anderes Thema.
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Versi­che­rungen sind für die meisten Mitmen­schen ein Buch mit sieben Siegeln. Man zahlt Beiträge und hofft, dass im Scha­dens­falle die Versi­che­rung auch wirk­lich hilft und sich nicht unter Verweis auf ihre allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen aus der Verant­wor­tung stiehlt.

Handy­ver­si­che­rungen sind an sich nichts Neues. Die Idee: Wenn ich mir ein richtig teures Handy für 1000 Euro oder mehr kaufen sollte und das fällt mir gleich runter, dann möchte ich gerne entweder ein neues Handy oder wenigs­tens die Repa­ratur bezahlt haben. Soweit die Theorie.

Wo bekomme ich eine Handy­ver­si­che­rung?

Versi­che­rungen bieten manche Mobil­funk­an­bieter am Telefon oder im Handy­laden bei Abschluss eines Neuver­trages mit Handy an.

Origi­nell ist das Angebot Protec­to­naut der Barmenia Versi­che­rung, welche den Versi­che­rungs­ver­mittler Assona dazwi­schen geschaltet hat. Die Assona GmbH (Post­fach 51 11 36, 13371 Berlin, Telefon: 030 208 666 10) kümmert sich um alles, von der Anmel­dung bis zur Scha­dens­ab­wick­lung. Der Vertrags­ab­schluss erfolgt über eine App (aktuell nur für Android, in Kürze auch für iOS/Apple verfügbar). Die App prüft nach dem Start, ob das Handy in Ordnung ist und nennt dann den zu zahlenden Tarif und erlaubt die Buchung, falls gewünscht.

App prüft das Handy auf Funk­tion

Um zu funktionieren braucht die Protectonaut-App einige Freigaben. Mit späterem Löschen der App, werden diese ebenfalls wieder gelöscht. Um zu funktionieren braucht die Protectonaut-App einige Freigaben. Mit späterem Löschen der App, werden diese ebenfalls wieder gelöscht.
Foto: Henning Gajek / teltarif.de
Für die Prüfung bittet die App um Zugriffs­rechte auf das Telefon, möchte tele­fo­nieren können (vermut­lich eher die IMEI abfragen) und Bilder und Videos aufnehmen (um die Kamera zu prüfen).

Protec­to­naut verspricht welt­weiten Schutz ab dem ersten Tag. Für ein Smart­phone Black­Berry Key2LE (gekauft im Oktober 2018, Kauf­preis 397,00 Euro) würde die Versi­che­rung "ab sofort" monat­lich 6,50 Euro (Mindest­lauf­zeit 12 Monate) kosten, der Einmal­preis für eine Lauf­zeit von 24 Monaten würden 134,99 Euro betragen, also rech­ne­risch 5,62 pro Monat.

Nach dieser Preis­in­for­ma­tion gings zum Handy­test. Wir mussten es schüt­teln, vor den Spiegel halten und damit "sich selbst" foto­gra­fieren. Das Display war sauber zu wischen. Über den Handy-Laut­spre­cher wurden 3 Zahlen ange­sagt, die man eintippen musste, um zu prüfen, ob der noch funk­tio­niert. Danach wären die persön­li­chen Daten abge­fragt worden und dann hätte der Vertrag gegolten, da haben wir abge­bro­chen. Durch "Sauberwischen" des Bildschirms wird getestet, ob die gesamte Displayfläche auf Eingaben reagiert. Durch "Sauberwischen" des Bildschirms wird getestet, ob die gesamte Displayfläche auf Eingaben reagiert.
Foto: Henning Gajek / teltarif.de

Was wird versi­chert?

Barmenia/Assona versi­chert über Protec­to­naut Geräte (Smart­phones, Handys, Tablets) bis 2000 Euro Kauf­preis. Versi­chert ist das im Versi­che­rungs­schein benannte versi­cher­bare Gerät, das privat oder beruf­lich genutzt wird. Nicht versi­chert ist die gewerb­liche Nutzung. Für Barmenia/Assona liegt gewerb­liche Nutzung vor, wenn mit dem Gerät Geld verdient werden soll oder eine "über­durch­schnitt­liche" Nutzung vorliegt. Beispiels­weise bei Vermie­tung des Geräts, bei Verwen­dung des Geräts als Infor­ma­ti­ons­platt­form für Kunden oder bei der Verwen­dung des Geräts als "Kassen­system", listen die AGBs auf. Ob auch ein Pizzabote oder ein Taxi­fahrer, der über das Gerät Aufträge entge­gen­nimmt, darunter fällt, steht nicht dabei.

Gewerb­li­cher Nutzung = rück­wir­kende Aufhe­bung

Wird erst später (z.B. im Scha­dens­fall) bemerkt, dass eine gewerb­liche Nutzung vorlag, zahlt die Versi­che­rung die bis dahin bezahlten Beiträge zurück und hebt zugleich den Vertrag auf. Eine Repa­ratur oder Entschä­di­gung in Höhe des Zeit­wertes des Handys erfolgt dabei dann aber nicht. Wird das Handy in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf gestohlen, bekommt man den Kauf­preis zurück. Ab dem siebten bis 12. Monat sind es nur noch 90 Prozent. Dies Erstat­tung sinkt bis zum 36. Monat nach Anschaf­fung auf 60 Prozent. Wird eine Repa­ratur fällig, gilt ein Selbst­be­halt, der bei einem Gerä­te­kauf­preis bis 250 Euro pro Fall 25 Euro beträgt, bis 500 Euro wären es schon 40 Euro.

Ist Dieb­stahl­schutz verein­bart, zahlt die Versi­che­rung bei Einbruch­dieb­stahl nur, wenn sich das Gerät in einem verschlos­senen Raum eines Gebäudes oder in einem verschlos­senen, nicht einseh­baren Koffer­raum oder Hand­schuh­fach eines verschlos­senen PKW befand und der Einbruch­dieb­stahl aus dem PKW nach­weis­lich zwischen 6 und 22 Uhr verübt wurde (also nicht über Nacht!). Bei Dieb­stahl zahlt die Versi­che­rung nur, wenn das Gerät in persön­li­chem Gewahrsam sicher mitge­führt wurde oder in einem verschlos­senen, nicht einseh­baren Behältnis einem Beför­de­rungs­un­ter­nehmen oder einer Gepäck­auf­be­wah­rung über­geben wurde.

Nicht gezahlt wird bei Verlust des Geräts (z. B. Verlieren oder Liegen­lassen) oder bei Schäden, die bei Vertrags­schluss bereits bestanden. Nicht gezahlt wird bei vorsätz­li­chen Hand­lung(en) oder Unter­las­sung(en) des Versi­che­rungs­neh­mers oder eines berech­tigten Nutzers und auch nicht bei fehler­hafter Soft­ware (z. B. Betriebs­sys­teme, Firm­ware, Treiber, Programme, Daten­spei­cher etc.) und nicht bei dauernden Einflüsse des Betriebs, also normale Abnut­zung und nicht fach­ge­rechtes Einbauen oder unsach­ge­mäße Repa­ratur/Eingriffe durch nicht vom Versi­cherer auto­ri­sierter "Dritte". Allein schon die gutach­ter­liche Frage, ob die Soft­ware fehler­haft war (würde das verges­sene Sicher­heits­up­date die Haftung der Versi­che­rung ausschließen?), sollte Grund zum Über­legen geben.

Fazit: Genau über­legen

Diese Versi­che­rung will also gut über­legt sein: 100 Prozent Ersatz gibts (viel­leicht) nur bei ganz neuen Handys, wenn sie im Rahmen eines Einbruchs geraubt werden. Schon bei einem Display­schaden muss ein Selbst­be­halt einge­rechnet werden. Unter Strich bedeutet es: Es lässt sich schwer abschätzen, ob im Falle eines Scha­dens die Versi­che­rung wirk­lich greift und wie viel sie am Ende wirk­lich zahlt. Viele Experten raten daher von einer Handy­ver­si­che­rung ab.

Alter­na­tive: Man könnte daheim eine Spar­dose aufstellen und die verein­barten Monats-Beträge dort selbst einwerfen. Das Geld wäre einem dann wenigs­tens sicher, sofern man es nicht vorher für andere "drin­gende" Dinge zwischen­durch ausgibt.

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