Abmahnwesen

Verbraucherzentralen wollen Abmahn-Abzocke beenden

Erste Abmahnung soll maximal 100 Euro kosten
Von mit Material von dpa

Erste Abmahnung soll maximal 100 Euro kosten Erste Abmahnung soll maximal 100 Euro kosten
Bild: Rafa Irusta - Fotolia.com
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) will Internet-Nutzer vor überhöhten und ungerechtfertigten Abmahnforderungen im Urheberrecht schützen. In einem Gesetz müsse klar geregelt werden, dass eine erste Abmahnung von privaten Verbrauchern maximal 100 Euro kosten dürfe, forderte der Verband heute. Bislang verlangten Anwälte und Rechteinhaber von Anwendern, die eine Software, ein Video oder ein Musikstück unerlaubt aus dem Netz geladen haben, häufig Abmahnsummen von deutlich über 1 000 Euro. "Die derzeitige Regelung enthält zu viele Schlupflöcher und kann die Abmahnindustrie nicht stoppen", sagte die Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales beim Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Cornelia Tausch.

Problem: Auch wer keinen Router besitzt, kann abgemahnt werden

Erste Abmahnung soll maximal 100 Euro kosten Erste Abmahnung soll maximal 100 Euro kosten
Bild: Rafa Irusta - Fotolia.com
Das derzeit geltende Urheberrechtsgesetz aus dem Jahr 2008 sieht bereits vor, die Kosten für die erste Abmahnung unter bestimmten Voraussetzungen bei 100 Euro zu deckeln. In vielen Fällen würden jedoch private und nicht-kommerzielle Verstöße von Verbrauchern als "gewerblich" gewertet, sagte Tausch der Nachrichtenagentur dpa. Betroffen von Abmahnungen seien auch Menschen, die weder einen Computer noch einen DSL-Router besitzen oder zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht im Netz waren. "Es geht uns nicht darum, Rechtsverstöße zu bagatellisieren. Aber es drängt sich der Eindruck auf, dass Rechteinhaber und Anwälte Abmahnungen als lukratives Geschäftsmodell entdeckt haben."

Die Verbraucherschützer sprachen sich heute auch gegen das Warnhinweis-Modell aus, das in der aktuellen Debatte um ein neues Urheberrecht von den Rechteinhabern favorisiert wird. Dabei müssten die Internetprovider das Nutzerverhalten protokollieren, speichern und bei Urheberrechtsverstößen Warnmeldungen an die Kunden verschicken. "Dienstleister dürfen keine Hilfssheriffs sein, die ihre Kunden ausspähen", kritisierte Tausch. Wenn Rechteinhaber Verbraucher bei einfachen Verstößen warnen wollen, so könnten sie ihnen schon heute per Post einen Brief schicken.

Freie Wahl des Gerichts soll nicht mehr möglich sein

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen verwies in seinem Positionspapier auf eine Statistik des Internet-Branchenverbandes eco, wonach bei deutschen Internet-Providern massenhaft die Kontaktdaten von Internet-Anwendern ermittelt werden, weil sie online mutmaßlich gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Monatlich würden rund 300 000 IP-Adressauskünfte erfragt. Dabei werden die genutzten IP-Adressen den jeweiligen Anschlussinhabern zugeordnet, um Rechtsverstöße im Netz juristisch verfolgen zu können.

Die Verbraucherschützer verlangen auch, dass sich Rechteinhaber für ihre Klagen künftig nicht mehr die Gerichte aussuchen können, die in der Praxis häufig zu ihren Gunsten entschieden haben. Der "fliegende Gerichtsstand" begünstige die Rechteinhaber und führe zu einer sehr einseitigen Entscheidungspraxis. "Bei Urheberrechtsverletzungen von Verbrauchern muss ausschließlich das Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers zuständig sein", forderten die Verbraucherschützer.

Bisherige Rechtsauffassung uneinheitlich

Erst im Dezember hatte das Amtsgericht Hamburg entschieden, dass die Grenze der Abmahnkosten von 100 Euro nicht gilt, wenn jemand eine Datei in einer Filesharing-Tauschbörse zum Download anbietet. Ungefähr zur selben Zeit begann eine Regensburger Rechtsanwaltskanzlei damit, ihre Forderungen aus Abmahnungen gegen Urheberrechtsverstöße im Internet zu versteigern.

Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will dem zunehmenden Missbrauch mit Abmahnungen einen Riegel vorschieben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass eine Abmahnung unter gewissen Umständen völlig unbrauchbar sein kann.

Mehr zum Thema Abmahnung