Themenspezial: Verbraucher & Service Klage

Sächsische Verbraucherschützer verklagen Facebook

Laut DSGVO muss Facebook in einer Vereinbarung mit dem Verbraucher klarstellen, wer die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzrechts auf den Profilen trägt. Passiert ist nichts - jetzt klagen Verbraucherschützer.
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Wer ist für Datenschutz zuständig - Facebook oder der Profil-Inhaber Wer ist für Datenschutz zuständig - Facebook oder der Profil-Inhaber?
Bild: dpa
Die konkrete Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung hatte nicht nur bei Unternehmen, sondern auch bei Verbänden, kleineren Vereinen und Privatpersonen für Unsicherheit gesorgt. Klar ist: Ursprünglich "erfunden" wurde sie für die großen Internet-Konzerne, damit diese ihrer Kundschaft ein Mindestmaß an Datenschutz gewähren.

Doch die Einführung neuer Regeln bedeutet nicht, dass Google, Facebook, Twitter, Apple, Microsoft & Co. sich automatisch daran halten. Manchmal muss die Durchsetzung des Rechts eingeklagt werden - genau das macht nun die Verbraucherzentrale Sachsen mit Facebook.

Verantwortlichkeit für Datenverarbeitung ungeklärt

Wer ist für Datenschutz zuständig - Facebook oder der Profil-Inhaber Wer ist für Datenschutz zuständig - Facebook oder der Profil-Inhaber?
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Die deutsche Facebook-Seite wird von der Facebook Ireland Limited betrieben. In Fällen gemeinsamer Verantwortlichkeit für eine Datenverarbeitung schreibt die EU-Datenschutzgrundverordnung den Abschluss einer transparenten Vereinbarung vor. Das bedeutet: Wer als Verbraucher auf Facebook ein Profil anlegt oder betreibt, der steht nach Auffassung der Verbraucherschützer seit einigen Monaten vor einem Dilemma.

Das Problem ist nach Einschätzung der Juristen die fehlende Rechtsklarheit für Verbraucher. Die Verbraucherschützer vertreten die Auffassung, dass Facebook in einer Vereinbarung mit dem Verbraucher klarstellen muss, wer die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzrechts auf dem Facebook-Profil trägt.

Die europäische Datenschutzgrundverordnung trat Ende Mai in Kraft. Doch anstatt die damit verbundenen Gesetzesvorgaben zu erfüllen, lässt Facebook seine Nutzer hinsichtlich der Verantwortlichkeit für die gemeinsame Datenverarbeitung im Dunklen tappen. Und im Juni hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Inhaber von Facebook-Profilen unter Umständen gemeinsam mit Facebook für die Einhaltung von Datenschutzvorschriften verantwortlich sind. Der Konzern hatte daraufhin angekündigt, dieser Verpflichtung nachzukommen. Passiert ist seitdem nichts - trotz Mahnungen von Daten- und Verbraucherschützern.

Facebook sieht keine Rechtsverletzung

Facebook hat mittlerweile offenbar durch seine Anwälte mitteilen lassen, dass man keine Verletzung von Verbraucherrechten erkennen könne. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deswegen Klage gegen Facebook erhoben. Mit der Klage solle Facebook seine Pflichten erfüllen und Verbraucher weitestgehend aus der Verantwortung nehmen, teilt die Verbraucherzentrale Sachsen mit.

Mit einem ersten Urteil rechnen die Verbraucherschützer innerhalb eines Jahres. Doch bis zu einer letztinstanzlichen Entscheidung könnten rund drei Jahre vergehen. Momentan könnten Verbraucher nur über ihren Auskunftsanspruch erfragen, wer Nutzerdaten für welche Zwecke speichert und verarbeitet. Nun muss sich zeigen, ob ein Gerichtsurteil mehr Klarheit bringt.

Mittlerweile fordern auch deutsche Politiker ganz offen die Zerschlagung großer Digitalkonzerne.

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