Betrüger nutzen bei Anrufen die Angst vor dem Datenklau aus
Unseriöse Anrufer sollten sofort abgewimmelt werden
Bild: dpa
Der jüngste Fall von Datendiebstahl ruft auch
Betrüger auf den Plan. So müssen Anwender sich vor unseriösen
Anrufern in Acht nehmen, die ihnen teure Datenlösch-Angebote andrehen
wollen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Die
Geschäftemacher nutzten die Verunsicherung vieler Internetnutzer nach
dem jüngsten bekanntgewordenen
Diebstahl von Millionen von
E-Mail-Adressen und Passwörtern. Es sei aber davon auszugehen, dass
sie nicht in der Lage seien, die illegal gehandelten Daten zu
löschen. Verbraucher sollten bei einem zweifelhaften Angebot deutlich
"Nein" sagen und auflegen.
Betrüger rufen mit falscher Identität an
Unseriöse Anrufer sollten sofort abgewimmelt werden
Bild: dpa
Die dubiosen Anbieter geben sich laut der Verbraucherzentrale am
Telefon zum Beispiel als "Europäische Datenschutzbehörde", "Data
Centre Europe" oder als vermeintliche Verbraucherschutzzentrale aus. In den Telefonaten wird
den Verbrauchern versprochen, dass für mehrere hundert Euro die entwendeten Daten
gelöscht und somit mögliche Werbeanrufe
unterbunden werden könnten, erläutern die Experten.
Trifft trotz klarer Ablehnung am Telefon dann per Post eine unberechtigte Zahlungsaufforderung ein, widersprechen Verbraucher am besten schriftlich per Fax oder Brief. Ein Musterschreiben hat die Verbraucherzentrale allen Interessierten zum Download zur Verfügung gestellt [Link entfernt] . Auch sollten Betroffene kein Geld überweisen, wenn sie keine Leistung in Anspruch genommen haben. Betrügerische Anrufe können außerdem bei der Polizei angezeigt werden.
Richtig handeln bei Telefonwerbung
Zwar kann unerwünschte Telefonwerbung nicht mit absoluter Sicherheit verhindert werden, allerdings gibt es einige Verhaltensregeln, die die Betroffenen beachten können. Verbraucher sollten ihre Telefonnummer nur an Unternehmen weitergeben, wenn diese Information für eine Vertragsabwicklung wirklich nötig ist. Zudem sollten die AGB, insbesondere in Bezug auf Speicherung der Daten bzw. deren Weitergabe an Dritte, vor der Vertragsunterzeichnung genau durchgelesen werden.
Verbraucher sollten sich außerdem bewusst sein, dass Gewinnspiele vorwiegend der Datensammlung dienen. Die eigene Telefonnummer sollte daher zur Verhinderung von Werbeanrufen nicht angegeben werden. Wenn es sich bei dieser Information allerdings um eine Pflichtangabe handelt, sollten Sie der Nutzung Ihrer gesamten Daten zu Werbezwecken widersprechen.
Bereits vor wenigen Monaten warnte das Landeskriminalamt vor falschen Support-Anrufen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bietet verängstigten Verbrauchern einen Sicherheitstest, mit dem überprüft werden kann, ob die eigene E-Mail-Adresse von dem Datenklau betroffen ist. Wie Kai Petzke allerdings in seinem aktuellen Editorial festgestellt hat, ist das Ergebnis dieser Sicherheitsabfrage nicht sehr aussagekräftig.