Themenspezial: Verbraucher & Service Verbraucherschutz

Betrüger nutzen bei Anrufen die Angst vor dem Datenklau aus

Nach dem Diebstahl von Millionen von E-Mail-Adressen und Pass­wörtern nutzen Betrüger die Unsicherheit der Verbraucher und rufen mit einer falschen Identität bei diesen an. Was Verbraucher mit derartigen unseriösen Anrufern und Zahlungsaufforderungen machen sollen, lesen Sie in unserer Meldung.
Von Jennifer Buchholz mit Material von dpa

Unseriöse Anrufer sollten sofort abgewimmelt werden Unseriöse Anrufer sollten sofort abgewimmelt werden
Bild: dpa
Der jüngste Fall von Daten­dieb­stahl ruft auch Betrüger auf den Plan. So müssen Anwender sich vor unseriösen Anrufern in Acht nehmen, die ihnen teure Datenlösch-Angebote andrehen wollen. Darauf weist die Ver­braucher­zentrale Rheinland-Pfalz hin. Die Geschäfte­macher nutzten die Ver­unsicherung vieler Internet­nutzer nach dem jüngsten bekannt­ge­wordenen Diebstahl von Millionen von E-Mail-Adressen und Pass­wörtern. Es sei aber davon auszugehen, dass sie nicht in der Lage seien, die illegal gehandelten Daten zu löschen. Verbraucher sollten bei einem zweifel­haften Angebot deutlich "Nein" sagen und auflegen.

Betrüger rufen mit falscher Identität an

Unseriöse Anrufer sollten sofort abgewimmelt werden Unseriöse Anrufer sollten sofort abgewimmelt werden
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Die dubiosen Anbieter geben sich laut der Ver­braucher­zentrale am Telefon zum Beispiel als "Europäische Daten­schutz­behörde", "Data Centre Europe" oder als vermeintliche Ver­braucher­schutz­zentrale aus. In den Telefonaten wird den Verbrauchern versprochen, dass für mehrere hundert Euro die ent­wendeten Daten gelöscht und somit mögliche Werbe­anrufe unterbunden werden könnten, erläutern die Experten.

Trifft trotz klarer Ablehnung am Telefon dann per Post eine unberechtigte Zahlungs­auf­forderung ein, wider­sprechen Ver­braucher am besten schriftlich per Fax oder Brief. Ein Muster­schreiben hat die Ver­braucher­zentrale allen Interessierten zum Download zur Verfügung gestellt [Link entfernt] . Auch sollten Betroffene kein Geld überweisen, wenn sie keine Leistung in Anspruch genommen haben. Betrügerische Anrufe können außerdem bei der Polizei angezeigt werden.

Richtig handeln bei Telefonwerbung

Zwar kann unerwünschte Telefonwerbung nicht mit absoluter Sicherheit verhindert werden, allerdings gibt es einige Verhaltensregeln, die die Betroffenen beachten können. Verbraucher sollten ihre Telefonnummer nur an Unternehmen weitergeben, wenn diese Information für eine Vertragsabwicklung wirklich nötig ist. Zudem sollten die AGB, insbesondere in Bezug auf Speicherung der Daten bzw. deren Weitergabe an Dritte, vor der Vertrags­unter­zeichnung genau durchgelesen werden.

Verbraucher sollten sich außerdem bewusst sein, dass Gewinnspiele vorwiegend der Daten­sammlung dienen. Die eigene Telefon­nummer sollte daher zur Verhinderung von Werbe­anrufen nicht angegeben werden. Wenn es sich bei dieser Information allerdings um eine Pflicht­angabe handelt, sollten Sie der Nutzung Ihrer gesamten Daten zu Werbe­zwecken widersprechen.

Bereits vor wenigen Monaten warnte das Landeskriminalamt vor falschen Support-Anrufen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bietet verängstigten Verbrauchern einen Sicherheitstest, mit dem überprüft werden kann, ob die eigene E-Mail-Adresse von dem Datenklau betroffen ist. Wie Kai Petzke allerdings in seinem aktuellen Editorial festgestellt hat, ist das Ergebnis dieser Sicherheitsabfrage nicht sehr aussagekräftig.

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