Niederlande: Saftige Bußgelder für unrichtige Tarif-Angaben
Andere Länder strenge Sitten. Die holländische Verbraucherbehörde kann drastische Bußgelder verhängen.
Bild: Picture Alliance / dpa
Mitunter lohnt es sich, einen Blick über die Grenzen zu werfen. So wurden die vier marktführenden Telekommunikationsanbieter unseres Nachbarlandes von der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) mit einer Geldbuße von insgesamt 13,2 Millionen belegt. Der Grund: Sie hatten auf ihren Homepages für die Kunden "falsche und unvollständige Informationen zu ihren Angeboten" gemacht. Das berichtet das holländische Magazin NL Times auf seiner Onlineseite.
13,2 Millionen Strafe
Andere Länder strenge Sitten. Die holländische Verbraucherbehörde kann drastische Bußgelder verhängen.
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Die Deutsche Telekom Tochter T-Mobile Niederlande wurde mit 3,9 Millionen Euro am höchsten zur Kasse gebeten. Auf Platz zwei folgten die ehemalige staatliche KPN und der private Konkurrent Vodafone NL, denen 3,5 bzw. 3,1 Millionen Euro aufgebrummt wurden. Dem ursprünglich schwedischen Anbieter Tele2 schrieben die niederländischen Verbraucherschützer 2,7 Millionen Euro auf die Rechnung.
Strafen nach Jahresumsatz
Bei diesem Verfahren hat ACM erstmalig ein Unternehmen auf der Basis des Jahresumsatzes mit einer Geldstrafe belegt. ACM kann Geldbußen in Höhe von maximal 900.000 Euro oder einem Prozent des Umsatzes eines Unternehmens verhängen, je nachdem, welcher Betrag gerade höher ist.
Wahre Preise verschleiert
Jedem der vier Anbieter wurde vorgeworfen, versäumt zu haben, einmalige Kosten (zum Beispiel den Anschlusspreis) klar auszuweisen. Somit sahen die Angebote billiger aus, als sie es am Ende waren. ACM-Vorstandsmitglied Cateautje Hijmans van den Bergh findet es wichtig, dass die Verbraucher klar über alle Kosten informiert werden. "Falsche oder unvollständige Informationen führen zu unlauterem Wettbewerb."
Eine Flatrate ist eine Flatrate
Den Zorn der Verbraucherschützer erregten T-Mobile und Tele2, die "unbegrenzte Datentarife" anbieten, obwohl diese Flatrate außerhalb von Holland gar nicht gilt, weil die offiziellen Einkaufspreise jede Kalkulation der Netzbetreiber "sprengen" würden. Die Verbraucherbehörde sieht das anders: "Wenn sich EU-Mobilfunkkunden in einem Mitgliedsstaat aufhalten, sollen ihre inländischen Mobilfunktarife so gültig bleiben, als ob sie sich in ihrem Heimatstaat befänden." Klare Sache.
KPN hatte "Flatrates" angeboten, bei denen sich im "Kleingedruckten" eine Begrenzung auf maximal 3.000 Sprachminuten oder SMS-Nachrichten fand." Vodafone warb mit fünf Euro Rabatt auf Mobilfunktarife in Verbindung mit einem subventionierten Telefon. Bei Vertragsabschluss kam heraus, dass das nur gegolten hätte, wenn man schon Kunde beim Kabel-TV-Anbieter Ziggo gewesen wäre.
Eigentlich hätten die Mobilfunkanbieter es wissen können, denn ACM hatte schon 2018 in einem vierseitigen Schreiben die Umsetzung der Gesetze des Landes bezüglich der Preisgestaltung und der Mobilfunktarife genau erläutert.