Verschleiert

Niederlande: Saftige Bußgelder für unrichtige Tarif-Angaben

Die hollän­dische Verbrau­cher­behörde ACM hat sich die Home­pages von Tele­kommu­nika­tions­anbie­tern genau ange­sehen. Irre­führende Werbung, Wider­sprüche im Klein­gedruckten können teuer werden.
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Andere Länder strenge Sitten. Die holländische Verbraucherbehörde kann drastische Bußgelder verhängen. Andere Länder strenge Sitten. Die holländische Verbraucherbehörde kann drastische Bußgelder verhängen.
Bild: Picture Alliance / dpa
Mitunter lohnt es sich, einen Blick über die Grenzen zu werfen. So wurden die vier markt­führenden Tele­kommu­nika­tions­anbieter unseres Nach­barlandes von der nieder­ländi­schen Behörde für Verbrau­cher und Märkte (ACM) mit einer Geld­buße von insge­samt 13,2 Millionen belegt. Der Grund: Sie hatten auf ihren Home­pages für die Kunden "falsche und unvoll­stän­dige Infor­mationen zu ihren Ange­boten" gemacht. Das berichtet das hollän­dische Magazin NL Times auf seiner Online­seite.

13,2 Millionen Strafe

Andere Länder strenge Sitten. Die holländische Verbraucherbehörde kann drastische Bußgelder verhängen. Andere Länder strenge Sitten. Die holländische Verbraucherbehörde kann drastische Bußgelder verhängen.
Bild: Picture Alliance / dpa
Die Deut­sche Telekom Tochter T-Mobile Nieder­lande wurde mit 3,9 Millionen Euro am höchsten zur Kasse gebeten. Auf Platz zwei folgten die ehema­lige staat­liche KPN und der private Konkur­rent Voda­fone NL, denen 3,5 bzw. 3,1 Millionen Euro aufge­brummt wurden. Dem ursprüng­lich schwe­dischen Anbieter Tele2 schrieben die nieder­ländi­schen Verbrau­cher­schützer 2,7 Millionen Euro auf die Rech­nung.

Strafen nach Jahres­umsatz

Bei diesem Verfahren hat ACM erst­malig ein Unter­nehmen auf der Basis des Jahres­umsatzes mit einer Geld­strafe belegt. ACM kann Geld­bußen in Höhe von maximal 900.000 Euro oder einem Prozent des Umsatzes eines Unter­nehmens verhängen, je nachdem, welcher Betrag gerade höher ist.

Wahre Preise verschleiert

Jedem der vier Anbieter wurde vorge­worfen, versäumt zu haben, einma­lige Kosten (zum Beispiel den Anschluss­preis) klar auszu­weisen. Somit sahen die Ange­bote billiger aus, als sie es am Ende waren. ACM-Vorstands­mitglied Cateautje Hijmans van den Bergh findet es wichtig, dass die Verbrau­cher klar über alle Kosten infor­miert werden. "Falsche oder unvoll­stän­dige Infor­mationen führen zu unlau­terem Wett­bewerb."

Eine Flat­rate ist eine Flat­rate

Den Zorn der Verbrau­cher­schützer erregten T-Mobile und Tele2, die "unbe­grenzte Daten­tarife" anbieten, obwohl diese Flat­rate außer­halb von Holland gar nicht gilt, weil die offi­ziellen Einkaufs­preise jede Kalku­lation der Netz­betreiber "sprengen" würden. Die Verbrau­cher­behörde sieht das anders: "Wenn sich EU-Mobil­funk­kunden in einem Mitglieds­staat aufhalten, sollen ihre inlän­dischen Mobil­funk­tarife so gültig bleiben, als ob sie sich in ihrem Heimat­staat befänden." Klare Sache.

KPN hatte "Flat­rates" ange­boten, bei denen sich im "Klein­gedruckten" eine Begren­zung auf maximal 3.000 Sprach­minuten oder SMS-Nach­richten fand." Voda­fone warb mit fünf Euro Rabatt auf Mobil­funk­tarife in Verbin­dung mit einem subven­tionierten Telefon. Bei Vertrags­abschluss kam heraus, dass das nur gegolten hätte, wenn man schon Kunde beim Kabel-TV-Anbieter Ziggo gewesen wäre.

Eigent­lich hätten die Mobil­funk­anbieter es wissen können, denn ACM hatte schon 2018 in einem vier­seitigen Schreiben die Umset­zung der Gesetze des Landes bezüg­lich der Preis­gestal­tung und der Mobil­funk­tarife genau erläu­tert.

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