Kürzer

Ministerin Lambrecht will Vertrags­laufzeiten begrenzen

Das Thema ist nicht neu: Die Minis­terin für Justiz und Verbrau­cher­schutz plant die maxi­male Mindest­lauf­zeit für Verträge auf 12 Monate zu begrenzen, bei verpasstem Termin soll nach 3 Monaten Schluss sein können.
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Die Justiz- und Verbraucherministerin Christine Lambrecht plant ein Gesetz gegen Kostenfallen. Die Justiz- und Verbraucherministerin Christine Lambrecht plant ein Gesetz gegen Kostenfallen.
Fotos: Deutscher Bundestag-Achim Melde/Kautz15 - fotolia.com/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Wer heute einen Mobil­funk­vertrag abschließt, bindet sich für zwei Jahre (24 Monate) an seinen Anbieter und muss jeden Monat seine Grund­gebühr und weitere aus dem Vertrag entstan­dene Kosten beglei­chen - ob man will oder nicht. Wer die Kündi­gungs­frist seines Vertrages "verschläft", übli­cher­weise drei Monate vor dem Ende der ersten 24 Monate, verlän­gert - ob er will oder nicht - um ein weiteres Jahr, wiederum mit 3 Monaten Vorlauf­zeit.

Verträge bewusst abschließen

Die Justiz- und Verbraucherministerin Christine Lambrecht plant ein Gesetz gegen Kostenfallen. Die Justiz- und Verbraucherministerin Christine Lambrecht plant ein Gesetz gegen Kostenfallen.
Fotos: Deutscher Bundestag-Achim Melde/Kautz15 - fotolia.com/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Wer nach ausführ­lichen Recher­chen, beispiels­weise mit dem Handy­tarif-Vergleich auf teltarif.de, bei vollem Bewusst­sein im Laden seinen Vertrag unter­schreibt oder im Internet bestellt, sollte damit eigent­lich noch klar kommen. Viele Leute fühlen sich aber im Nach­hinein "über den Tisch gezogen". Die Politik disku­tiert schon länger, die Fristen zu verkürzen. Dabei soll es nicht nur um Handy­verträge, Fitness-Studios oder Strom und andere längeren Abon­nements gehen.

Weniger Kosten­fallen

Offi­ziell sollen die Verbrau­cher in Zukunft viel einfa­cher aus mögli­chen Kosten­fallen wieder heraus­kommen können. Dazu will das zustän­dige Bundes­minis­terium für Justiz und Verbrau­cher­schutz die Mindest­lauf­zeit von Mobil­funk- und ähnli­chen Verträgen kürzer befristen.

In dem geplanten "Gesetz gegen Kosten­fallen" soll die Frist für Mobil­funk­verträge von bisher 24 Monate auf ein Jahr redu­ziert werden. Wer seine frist­gerechte Kündi­gung verpassen sollte, würde seinen Vertrag "auto­matisch" nur noch um drei Monate statt - wie derzeit - um ein Jahr verlän­gern.

Minis­terin Chris­tine Lambrecht (SPD) findet lange Vertrags­lauf­zeiten und in den AGB versteckte auto­mati­sche Ein-Jahres-Verlän­gerungen als "ärger­lich und teuer." Über solche Klau­seln würden die Unter­nehmen ihre Kunden oft unbe­merkt binden und an einem Wechsel zu güns­tigeren und attrak­tiveren Ange­boten hindern. Mit dem Gesetz solle die Wahl­frei­heit der Kunden gestärkt werden. Die Minis­terin kriti­sierte gegen­über einer großen Boule­vard-Zeitung "betrü­geri­sche Geschäfts­modelle, undurch­sich­tige Vertrags­struk­turen und kalku­lierte Kosten­fallen", die immer noch an der Tages­ordnung seien.

Nicht nur Mobil­funk betroffen

Neben dem Mobil­funk soll es Verträge betreffen, die "regel­mäßige Liefe­rung von Waren oder die regel­mäßige Erbrin­gung von Dienst- oder Werk­leis­tungen" betreffen. Der Gesetz­entwurf sieht vor, dass in den Allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen (AGB) nur noch Vertrags­lauf­zeiten von bis zu einem Jahr ange­boten werden dürfen.

Ähnliche Ideen hatte schon Lambrechts Vorgän­gerin Kata­rina Barley (SPD). Sie wollte eben­falls die Befris­tung von Verträgen, härtere Regeln für Tele­fonwer­bung, und die verein­fachte Durch­setzung von Verbrau­cher­ansprü­chen, sowie eine ange­passte Mängel­haftung beim Kauf gebrauchter Waren und die Senkung von Inkas­sokosten einführen.

Nach Angaben des Minis­teriums sind bis auf die Rege­lung der Inkas­sokosten all diese Eckpunkte inzwi­schen in den Gesetz­entwurf einge­flossen. Bei den Inkas­sokosten müsse noch nach­gear­beitet werden, sagte ein Spre­cher dazu.

Risiko Preis­stei­gerung?

Das geplante Gesetz würde das Geschäfts­modell der Branche ziem­lich auf dem Kopf stellen. Mit den aktuell 24 Monaten Mindest­lauf­zeit kann der Anbieter mit zuver­lässigen Einnahmen rechnen. Bei kürzeren Lauf­zeiten besteht die "Gefahr", dass die Verbrau­cher wesent­lich öfter den Anbieter wech­seln, sobald sie irgendwo ein vermeint­lich oder tatsäch­lich güns­tigeres Angebot finden. Kritiker des Gesetzes befürchten deshalb Preis­erhö­hungen. Doch genau diesen Preis­erhö­hungen könnten die Kunden durch kürzere Kündi­gungs­fristen geschickt auswei­chen. Nicht von unge­fähr setzen rund 50 Prozent des Marktes auf echte Prepaid-Ange­bote, wo schon heute kurz­fristig (z.B. durch Nicht­aufla­dung) ein Vertrag "beendet" oder "kosten­frei" gestellt werden kann.

Problem­fall Fach­handel

Der Fach­handel mit Laden­geschäft oder im Internet erhält bei Vertrags­abschluss vom Mobil­funk­anbieter eine Provi­sion, die bei kürzeren Lauf­zeiten wahr­schein­lich geringer ausfallen dürfte. Viele Händler sehen ihre Exis­tenz gefährdet.

Fach­händler haben es heute schon schwer, da sie sich als Puffer zwischen Verbrau­chern und Anbie­tern fühlen und beispiels­weise in Ballungs­zentren absurd hohe Laden­mieten zahlen und damit ein Haufen Kosten und wenig Einnahmen haben. Das führt zu einem extremen Druck auf das Personal in den Geschäften oder am Telefon, den Kunden unbe­dingt zu irgend­welchen Vertrags­abschlüssen zu bewegen.

Aber genau dadurch entstand ja der wesent­liche Grund für das Gesetz, weil sich betrof­fene Kunden laut­stark bei Verbrau­cher­schüt­zern und der Politik beklagten.

Mehr Kunden­orien­tierung?

Eine mögliche Lösung könnten "fairere" Geschäfts­modelle sein, die den Kunden (und den Händler) "belohnen": Je länger der Kunde beim glei­chen Anbieter bleibt, desto güns­tiger kann es werden, ähnlich des stei­genden Scha­denfrei­heits­rabatts bei der Auto­versi­cherung.

Und mal ehrlich: Wer schon einmal den Anbieter gewech­selt hat, weil das neue Angebot "güns­tiger" erschien, erin­nert sich mit Grausen an die "Zitter­partie", ob der Wechsel mit Mitnahme der alten Rufnummer reibungslos funk­tioniert hat. Oder wurde eine neue Rufnummer gewählt, mit der Folge, dass wich­tige Kontakte erst aufwendig über die neue Nummer infor­miert werden mussten und ausge­rechnet Erbtante Auguste vergessen wurde?

Wann kommt das Gesetz?

Ein Spre­cher des Justiz- und Verbrau­cher­schutz-Minis­teriums erklärte heute Morgen gegen­über teltarif, dass der Geset­zesent­wurf gestern an die anderen Minis­terien zu Abstim­mung verschickt wurde. Sofern es dort keine größeren Einwände geben sollte, ist für den Herbst ein Kabi­netts­beschluss vorge­sehen, danach könnte das Gesetz in den Bundestag gehen und (frühes­tens) im Früh­jahr/Sommer 2020 in Kraft treten. Es gilt dann zunächst nur für neue, d.h. nach dem Inkraft­treten abge­schlos­sene Verträge. Es bleibt den Anbie­tern natür­lich frei­gestellt, auch bei Altver­trägen die neuen kürzeren Fristen anzu­erkennen.

Für die Branche sollte klar sein: Mehr Trans­parenz, mehr Kunden­orien­tierung kann sich lohnen. Für den Kunden ist klar: Ich kann früher wech­seln, wenn es mir zu bunt wird, muss es aber nicht, wenn mich mein Anbieter zufrieden stellt.

Was die Branche zu diesem Vorschlag der Minis­terin sagt und wieso es für Verbrau­cher dadurch sogar teurer werden könnte, lesen Sie in einem weiteren Artikel.

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