Ausnahmeregelung

Funksprechgeräte im Auto bekommen 3 Jahre Schonfrist

Funkgeräte am Steuer bekommen 3 Jahre Schonfrist, andere Elektronik bleibt verboten. Beim CB-Funk herrscht beispielsweise das Problem, dass Frei­sprech­ein­richtungen kaum verbreitet sind.
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Ein Funkgerät in einem Feuerwehr-Fahrzeug Ein Funkgerät in einem Feuerwehr-Fahrzeug
Bild: dpa
Eigentlich wollte der Bundesrat die Nutzung von Elektronik im Auto schon im Juli stark beschränken. Neben der problematischen Nutzung von Handy und Smartphones während der Fahrt wären durch den geplanten Vorschriftenentwurf auch die Nutzer von Sprechfunkgeräten, wie Sicherheitsdienste, Taxifahrer, aber auch CB- und Amateurfunker betroffen gewesen, selbst die Behördenfunker hätten nur noch in Notfällen am Steuer funken dürfen, ansonsten wäre die Bedienung des Funkgerätes beim Beifahrer verblieben.

Proteste zeigten Wirkung

Ein Funkgerät in einem Feuerwehr-Fahrzeug Ein Funkgerät in einem Feuerwehr-Fahrzeug
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Proteste seitens der Hersteller, des Handels und vor allen Dingen der Nutzer von CB-Funksprechgeräten zeigten schnell Erfolg: Das Bundesland Niedersachsen machte im Bundesrat den Vorschlag, in den neuen Vorschriften die Nutzung von CB-Funkgeräten bis zum Juni 2020 ausdrücklich auszunehmen, da hierfür aktuell noch keine geeigneten Freisprecheinrichtungen im Markt verfügbar sind. Die professionellen Nutzer von Funksprechgeräten und die über ein eigenes Gesetz geregelten Funkamateure wären demnach vom Verbot weiter betroffen gewesen.

Buchstäblich in letzter Minute zog die Bundesregierung kurz vor der 959. Bundesratssitzung am 7. Juli ihren Vorschlag komplett zurück. Hintergrund war, dass in das umfangreiche Maßnahmenpaket noch verschärfte Strafen gegen das Nichtbilden einer Rettungsgasse auf Autobahnen eingebracht werden sollten.

Überraschend schnell ist der erweiterte Vorschlag wieder da: Unter dem neuen Aktenzeichen 556-17 wurde ein neues Papier in den Bundesrat eingebracht, welches (weitgehend) vauf dem ursprünglichen Vorschlag mit der Nummer 424-17 basiert.

Update vom 04.02.2019: Ausnahmeregelung für Funkgeräte in Paragraph 52

Aufgrund einer teltarif-Leseranfrage suchten wir die geplante Ausnahmeregelung für CB-, Amateur- oder Betriebsfunk (gültig bis 30. Juni 2020) vergeblich in der Drucksache 556-17. Trat sie nie in Kraft? Doch. Des Rätsels Lösung findet sich in Paragraph 52 der StVo (Ausführungs- und Änderungsbestimmungen). Dort heißt es im Satz 4: "(4) § 23 Absatz 1a ist im Falle der Verwendung eines Funkgerätes erst ab dem 1. Juli 2020 anzuwenden."

Bei der Nutzung von Handys, Smartphones, Diktier- oder Navigationsgeräten bleibt es restriktiv. Diese dürfen während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden. Der Bundesrat will sich in seiner nächsten Sitzung am 22. September - zwei Tage vor der Bundestagswahl - erneut mit dem Thema beschäftigen. Wird der Antrag diesmal angenommen, wovon Branchenkenner ausgehen, kann der künftige Verkehrsminister dieses Paket später per Rechtsverordnung in die Tat umsetzen - sofern die dann frisch gewählten Parteienvertreter das dann noch so machen wollen.

Denkbar wäre auch, dass die vorgeschlagenen Verordnungen später noch einmal frisch aufgedröselt werden. In einer Stellungnahme schrieb beispielsweise der Geschäftsführer der FDP, dass unbedingt vermieden werden müsse, die digitale Zukunft Deutschlands mutwillig aufs Spiel zu setzen. Auch die niedersächsische SPD gab eigens eine Pressemitteilung heraus, in der sie darauf hinwies, dass auf ihre Initiative hin Funkgeräte ausgenommen werden sollten.

Handy per Sprache steuern

Freisprechmuffel sollten umdenken. Smartphone-Nutzer können heute schon mit der Spracherkennung beispielsweise von Google oder Apple arbeiten. So ist es möglich, SMS-Nachrichten während der Fahrt mit der Stimme zu "schreiben", ohne Hand ans Handy legen zu müssen. Dazu erlauben selbst einfache Freisprecheinrichtungen durch längeren Druck auf die "Hörer abheben"-Taste, Sprachkommandos an das Handy weiterzugeben.

Ist die Rufnummer des Empfängers im Telefonbuch, kann das so aussehen: "OK Google schreibe eine SMS an Friedhelm Müller". Das Handy antwortet mit "Welche Nachricht soll ich an Friedhelm Müller senden?", ähnlich funktioniert es bei Siri von Apple. Die Qualität der Spracherkennung kann gewöhnungsbedürftig sein, wie praktische Tests der teltarif.de-Redaktion ergaben. Mancher gesprochene SMS-Text lautete ganz anders als vom Sprecher diktiert.

Sprechfunk und Handy - zwei technische Welten

Freisprecheinrichtungen für Sprechfunk sind nicht so trivial zu realisieren wie beim mobilen Telefonieren. Beim Sprechfunk redet immer nur Einer. Zuerst muss der Sendeweg des Funkgerätes aktiviert werden und am Ende der Durchsage auch zuverlässig wieder auf Empfang umgeschaltet werden. Soll das nur durch die Stimme passieren, müssen Hintergrundgeräusche wirksam ausgeblendet werden, damit nicht "aus Versehen" auf Sendung gegangen oder geblieben wird.

Wer schon einmal im Führerhaus eines LKWs mitgefahren ist, weiß, wie schwierig das bei dieser Geräuschkulisse ist. Das mobile Telefon hingegen arbeitet vollduplex, d.h. beide Richtungen stehen gleichzeitig zur Verfügung und man kann seinem Gegenüber in der Regel jederzeit ins Wort fallen, außer die Verbindung ist zu stark komprimiert oder sonst von schlechter Qualität.

Im Übrigen: Moderne Autos werden immer komplexer und bieten immer mehr Bedienungskomfort, der unter Umständen mehr vom Fahren ablenken kann als ein einfaches Funksprechgerät.

Analoge Funksprechgeräte haben den Charme, dass sie völlig ohne komplexe Netzinfrastruktur funktionieren, es muss nur mindestens ein Gesprächspartner in der Nähe sein, was auf Autobahnen regelmäßig der Fall ist. Die bundesweit genutzten Stauwarnanlagen über CB-Funk wurden inzwischen aufgerüstet. Auf verschiedenen Kanälen gibt es Warnungen in Deutsch (Kanal 9 und 19), Englisch (19), Russisch (11) und Polnisch (28). In einem Pilotversuch testet die Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen, ob die Ankündigung per CB-Funk ("Hier kommt die Feuerwehr") die Bildung von Rettungsgassen oder Fahrwegen für die Einsatzfahrzeuge verbessern könnte.

Laut einem Gerichtsurteil ist übrigens die Nutzung des Handys am Steuer auch ohne SIM verboten.

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