Breitband

VDSL Vectoring darf jetzt auch in Fördergebieten eingesetzt werden

Nach Angaben des VATM darf VDSL Vectoring jetzt unter bestimmten Voraussetzungen auch in geförderten Gebieten eingesetzt werden. Es muss dazu ein bestimmtes Vorleistungsangebot geben.
Von Thorsten Neuhetzki

VDSL Vectoring darf auch in geförderten Gebieten eingesetzt werden. (Symbolbild) VDSL Vectoring darf auch in geförderten Gebieten eingesetzt werden. (Symbolbild)
Foto: dpa
Nach Angaben des Branchen­verbandes VATM hat die EU-Kommission ein Vorleistungs­produkt für Vectoring genehmigt. Was zunächst unspektakulär klingt, bedeutet aber für Kunden und Netzbetreiber, dass künftig VDSL Vectoring auch in geförderten Gebieten eingesetzt werden kann. Das war bislang nicht zulässig, die VDSL-Provider konnten hier maximal 50 MBit/s anbieten - oder direkt Glasfaserleitungen bis in die Häuser verlegen.

Wie der Verband mitteilt, sei das Vorleistungsprodukt vom Provider DNS:NET ausgestaltet worden. Zusammen mit NetCologne und der Deutschen Telekom sei DNS:Net nun einer der ersten Anbieter in Deutschland, die dank der Brüsseler Genehmigung berechtigt seien, den Kunden in geförderten Gebieten Leistungen auf Basis der Vectoring-Technologie anzubieten. Gleichzeitig hätten andere TK-Wettbewerber so die Möglichkeit, unter Nutzung dieses Vorleistungsproduktes ihren eigenen Kunden höherbitratige Internetanschlüsse zu offerieren. Hintergrund ist, dass die EU-Kommission zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs in der aktuellen Förderrichtlinie den Einsatz der Vectoring-Technologie nur bei Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzprodukts für den Wegfall des Zugangs am Kabelverzweiger erlaubt. Damit ist Vectoring jetzt auch nach EU-Recht förderfähig und darf vor Ort geschaltet werden.

Echte Glasfaser im geförderten Gebiet auch mit VULA

VDSL Vectoring darf auch in geförderten Gebieten eingesetzt werden. (Symbolbild) VDSL Vectoring darf auch in geförderten Gebieten eingesetzt werden. (Symbolbild)
Foto: dpa
Nach Angaben von VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner habe die EU-Kommisson zudem klar gestellt, das bei einem geförderten FTTB/H-Ausbau - also der Glasfaserleitung bis in die Wohnung bzw. das Haus - ein VULA-Produkt ähnlicher Güte angeboten werden muss. Brüssel sehe "klar eine Entbündelung auch beim FTTB/H-Ausbau vor und hat darauf gedrungen, dass die Anbieter sich auf eine 'VULA-Produktfamilie' verpflichten". Die VULA ist ein nicht physisch entbündeltes Zugangsprodukt zu einem Teil einer Telekommunikationsinfrastruktur, die Provider als Vorleistung beauftragen können.

Peter-Paul Poch, Beiratsmitglied und Regulierungsexperte beim Netzbetreiber DNS:NET, sieht in der Entscheidung der EU-Kommission neben der Tatsache, dass Kunden jetzt höhere Bandbreiten bekommen können, eine zweite Nachricht: "In den vergangenen 20 Jahren hat die Telekom durch ihre Vorschläge in den Standardangebots-Verfahren festgelegt, wie Vorprodukte auszusehen haben. Die Bundesnetzagentur hat diese Vorschläge dann kontrolliert und gegebenenfalls verändert. Nun hatten die Wettbewerber die Chance, zu gestalten und haben sie ergriffen. Wir glauben, dass unser Vorleistungsangebot, insbesondere für TK-Unternehmen, die sich auf Geschäftskunden konzentrieren, deutlich attraktiver für den Wettbewerb ist."

Man müsse sich jetzt mit dem Thema Zusammenschaltung und Netzdurchgängigkeit neu auseinanderzusetzen. Das gelte insbesondere für Geschäftskunden und die zukünftigen Herausforderungen der Digitalisierung 4.0. "Es muss durchgängige End-to-End-Konnektivität gewährleistet werden." Das sei gerade für die Geschäftskunden in Zukunft von enormer Bedeutung. Das aktuell von der Bundesnetzagentur durchgewunkene Vectoring-Vorleistungsangebot der Telekom im umstrittenen Nahbereich der Hauptverteiler falle hier qualitativ deutlich ab und werde wohl in Zukunft kaum kommerziell genutzt werden können.

Mehr zum Thema VDSL Vectoring