Themenspezial: Verbraucher & Service Recht

Urteil gegen Unitymedia: Router darf nicht ungefragt als Hotspot dienen

Die Vorzüge eines WLAN-Netzes sind bekannt. Gemeinsam errichtet, sind sie noch praktischer. Doch ein Betreiber darf nicht eigenmächtig handeln. Die Kunden müssen zustimmen, wenn man auf seinen Router zugreift, urteilte ein Gericht.
Von dpa / David Rist

Der Sitz des Kabelnetzbetreibers Unitymedia in Köln (Nordrhein-Westfalen). Unitymedia muss Kunden nun also explizit nach Erlaubnis fragen, wenn die Router als Hotspot fungieren soll
Bild: (c) dpa
Der Kabel­netz­betreiber Unitymedia darf nach einem Gerichts­urteil auf einem WLAN-Router seines Kunden nicht eigenmächtig ein zweites Netz für andere Kunden aktivieren. Eine Freischaltung sei nicht zulässig, wenn der Verbraucher sein Einverständnis nicht ausdrücklich erklärt habe, urteilte das Land­gericht Köln und gab damit der Verbraucher­zentrale NRW in einem Rechtsstreit über die Errichtung sogenannter WiFiSpots recht. Die Entscheidung hatte das Gericht bereits Anfang Mai gefällt, sie wurde aber erst heute bekannt gegeben (AZ 31 O 227/16). Die Verbraucher­zentrale sprach von einem wegweisenden Signal für die Branche.

Der Sitz des Kabelnetzbetreibers Unitymedia in Köln (Nordrhein-Westfalen). Unitymedia muss Kunden nun also explizit nach Erlaubnis fragen, wenn die Router als Hotspot fungieren soll
Bild: (c) dpa
Der Kabel­netz­betreiber Unitymedia kommentierte das Urteil nicht. Es sei noch nicht rechts­kräftig, derzeit werde das weitere Vorgehen geprüft, hieß es in einer Stellung­nahme. Unitymedia ist in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg aktiv und gehört mit Vodafone zu den zwei führenden Kabel­netz­betreibern in Deutschland.

Unitymedia informierte Kunden per Post

Vor gut einem Jahr hatte Unitymedia seine Kunden per Post darüber informiert, dass auf ihren WLAN-Routern ein zweites Netz aktiviert werde. Unterbleibt ein Wider­spruch, werden diese Netze automatisch angeschaltet. Ziel: Von unterwegs können andere Unitymedia-Kunden über diese neuen Hotspots kostenlos ins Internet gehen und Mobilfunk­datenvolumen sparen.

Das Vorgehen hatte die Verbraucher­zentrale moniert: Die Bereitstellung von Hotspots für Unitymedia-Kunden werde zwar grund­sätzlich begrüßt, aber den Aufbau dürfe das Unternehmen nicht eigen­mächtig vornehmen, wenn die Zustimmung des Kunden fehle.

"Bei der zunehmenden Vernetzung des Alltags dürfen nicht Firmen, sondern sollten die Nutzer bestimmen, wie Geräte und Zugänge zu Hause agieren", erklärte Wolfgang Schuldzinski vom Vorstand der NRW-Verbraucherzentralen.

Ein ähnliches Modell bietet auch die Telekom mit ihren WLAN-to-go-Hotspots.

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