Urheberrechtsvater

Urheberrecht: Verbot von YouTube?

Das noch zu beschließende Urheberrecht polarisiert weiter. Der Verhandlungsführer stellt jetzt sogar die Existenz von YouTube in Frage.
Von Wolfgang Korne

Politiker stellt  Verbot von YouTube in den Raum Politiker stellt Verbot von YouTube in den Raum
Bild: picture alliance/Raphael Knipping/dpa
Das neue Urheberrecht steht bei den Internetnutzern in der Kritik. Besonders YouTuber machen gegen den Entwurf, der am 26. oder 27. März vom Europaparlament abgesegnet werden soll, mobil. Vor allem junge Internetnutzer gehen in Berlin auf die Straße und machen ihrem Unmut Luft. Ihre Proteste richten sich vor allem gegen die CDU und speziell auch den CDU-Politiker Axel Voss. Er ist die treibende Kraft hinter dem Entwurf und heizt auch schon mal gerne mit markigen Worten die Stimmung auf. So warf er etwa Gegnern des neuen Urheberrechts vor, nicht sachlich diskutieren zu wollen. "Wir konzentrieren uns nur auf Plattformen, die urheberrechtlich geschützte Werke verletzen, wie es YouTube tut, und nicht auf Dating-Plattformen, Handel oder lokale soziale Plattformen.“ Nur 1,5 Prozent der Internetplattformen seien davon betroffen, so Voss gegenüber der Deutschen Welle.

Upload-Filter notwendig

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Bild: picture alliance/Raphael Knipping/dpa
Gegen die will er aber mit radikalen Mitteln zu Feld ziehen. „Wir alle haben rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Wenn Sie über eine große Plattform wie YouTube verfügen, dann müssen Sie eine technologische Lösung einsetzen. Jeder hat diese Verpflichtungen.“ Damit räumt Voss ein, dass für solche Plattformen an Upload-Filtern kein Weg vorbeiführt. Bisher klang das deutlich anders. Denn da war von Upload-Filtern keine Rede, denn schließlich "wolle niemand solche Filter".

Voss geht sogar so weit, dass er die Existenz von YouTube in Frage stellt. YouTube habe ein Geschäftsmodell mit dem Eigentum anderer erstellt. „Wenn es die Absicht der Plattform ist, den Menschen Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zu gewähren, und dann müssen wir darüber nachdenken, ob diese Art von Geschäft existieren sollte.“

Leistungsschutzrecht keine gute Idee

Ebenfalls umstritten ist Artikel 11 des Entwurfs. Er soll das Leistungsschutzrecht neu regeln. Artikel 11 setzt Urheberrechte für Textinhalte wie Schlagzeilen und Teaser durch und basiert auf einem deutschen Gesetz, das sogar Voss als „nicht die beste Idee“ bezeichnet. Ein ähnliches Gesetz in Spanien führte dazu, dass Google in Spanien sein Nachrichtenportal schloss, was den dortigen Medien deutlich Reichweitenverluste und einen Rückgang der Einkünfte bescherte. In Deutschland hingegen gewährten die Verlage Google freiwillig und ohne Bezahlung das Recht zur Einblendung von Snippets oder Vorschaubildern. Möglicherweise ist dies ein Szenario, dass es dann bald schon in ganz Europa gibt.

Übrigens auch Bundesjustizministerin Katarina Barley sieht bei der Copyright-Reform keine anderen geeigneten technischen Maßnahmen als die Upload-Filter. Daher geht sie davon aus, dass bei der Reform des EU-Urheberrechts der Einsatz von Upload-Filtern nötig wird. teltarif.de berichtete.

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