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Abmahnung für Unitymedia: Router werden ungefragt zu Hotspots

Unitymedia kündigt seinen Kunden an, dass deren Router ab dem Sommer zu WiFiSpots werden. Die Umschaltung erfolgt ungefragt, was die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisiert. So können Kunden der Aktivierung widersprechen.
Von Marleen Frontzeck-Hornke mit Material von dpa

Unitymedia-Router werden ungefragt zu Hotspots - Widerspruch möglich Unitymedia-Router werden ungefragt zu Hotspots - Widerspruch möglich
Bild: Unitymedia, Montage: teltarif.de
Der Kabelanbieter Unitymedia informiert seine Kunden derzeit per Post darüber, dass auf ihren Routern ein zweites WLAN-Netz aktiviert wird. Das Unternehmen hatte die Freischaltung des Services bereits im Rahmen seiner Meldung zu den Quartalszahlen kommuniziert. Die Liberty-Global-Tochter will bis Ende dieses Jahres rund 1,5 Millionen WLAN-Hotspots über die WLAN-Router der Kunden zur Verfügung stellen können. Die gute Idee hinter den sogenannten WiFiSpots: Kunden können unterwegs über die Router der anderen Kunden ohne Zusatzkosten per WLAN ins Netz und sparen dadurch Mobilfunk-Datenvolumen.

Bei Verbraucher­schützern stößt die Neuerung allerdings nicht nur auf Zustimmung: Schlecht sei "die Umsetzung von Unitymedia nach Gutsherrenart", weil die Aktivierung des Hotspots ohne Zustimmung erfolgt, kritisiert die Verbraucher­zentrale Nordrhein-Westfalen. Bislang schreibe das Unternehmen ihren Kabelkunden in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen vor, dass sie der Aktivierung von sich aus wider­sprechen müssen.

Unterbleibt der Widerspruch, wird der vom heimischen WLAN-Netz getrennte Hotspot automatisch angeschaltet. Nach Ansicht der Verbraucher­schützer wird so ohne Zustimmung der Kunden ihr Vertragsverhältnis mit Unitymedia unzulässig erweitert. Zudem enthielten die WiFiSpot-Geschäfts­bedingungen [Link entfernt] Klauseln, die die Verbraucher­zentrale für eine unangemessene Benach­teiligung der Kunden hält: Sie sehen unter anderem vor, dass Kunden die Hotspot-Nutzung nicht beeinträchtigen oder unterbinden dürfen. Auch dürfen sie die Stromversorgung des Routers nicht über längere Zeit unterbrechen.

Unitymedia hat sich mittlerweile zu den Vorwürfen geäußert.

Aktivierung vorsorglich widersprechen

Unitymedia-Router werden ungefragt zu Hotspots - Widerspruch möglich Unitymedia-Router werden ungefragt zu Hotspots - Widerspruch möglich
Bild: Unitymedia, Montage: teltarif.de
Die Verbraucher­schützer raten Kunden, die der technischen Erweiterung ihres Routers zu einem Hotspot nicht zustimmen und die Hotspots der anderen Kunden nicht nutzen wollen, der geplanten Aktivierung vorsorglich zu widersprechen. Das funktioniert zum Beispiel über das Online-Kundencenter unter "Meine Produkte/Internet/WifiSpot sperren". Unitymedia zufolge ist dort auch die erneute Aktivierung jederzeit möglich - allerdings frühestens 72 Stunden nach einer Deaktivierung.

Ähnliche Community-WLAN-Angebote gibt es auch für Kabelkunden von Vodafone Kabel Deutschland (Homespot) oder Tele Columbus/Primacom (Community WLAN) sowie für DSL-Kunden der Telekom (WLAN to go).

WLAN-Hotspots per WiFiSpot-Finder finden

Interessenten können sich die WiFiSpots über den WiFiSpot-Finder von Unitymedia anzeigen lassen - dieser wird ab dem Sommer freigeschaltet. Dabei wird allerdings nicht die genaue Position des jeweiligen Kunden-Routers dargestellt, um die Privatsphäre der Kunden zu schützen. Eine farbliche Markierung des Hotspots auf der Karte findet statt, sofern sich mehrere WLAN-Router in einem Gebiet finden. Weiterhin kommt hinzu, dass maximal fünf Benutzer gleichzeitig über einen WiFiSpot im Internet surfen können.

Im Sommer will Unitymedia seine Hotspots für Community-WLAN starten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in einem separaten Artikel.

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