Kabelnetze

Unitymedia-Verkauf an Vodafone: Verband plant Beschwerde

Der Fach­verband für Rund­funk- und Breit­band-Kommu­nika­tion (FRK) hat auf seinem heutigen Breit­band­kongress in Leipzig einstimmig beschlossen, recht­liche Schritte gegen den Verkauf von Unity­media an Voda­fone einzu­leiten.
Von Marc Hankmann

FRK Breitbandkongress 2019 Die Mitgliederversammlung des FRK votierte einstimmig für den Antrag auf Prozesskostenhilfe
MH Media
Ohne Gegen­stimme oder Enthal­tung votierten die in Leipzig anwe­senden FRK-Mit­glieder dafür, Prozess­kosten­hilfe beim Euro­päischen Gericht zu bean­tragen. „Der Antrag auf Prozess­kosten­hilfe ist iden­tisch mit einer Klage“, erklärte FRK-Justi­ziar Chris­toph Schalast auf dem Breit­band­kongress des FRK. Er verwies in seinem Vor­trag auf die Verän­derungen auf der Netz­ebene 3, die durch den Verkauf entstanden sind. Laut Schalast beträgt der Markt­anteil von Voda­fone nach der Fusion 81 Pro­zent. Die Tele Columbus AG hält als zweit­größter Kabel­netz­betreiber zwölf Prozent. „Das ist per se eigent­lich nicht geneh­migungs­fähig“, meint Rechts­experte Schalast, der sich sicher ist, dass die Fusion vor dem Bundes­kartellamt geschei­tert und nur mit einer Minis­terer­laubnis möglich gewesen wäre.

Rück­abwick­lung und neue Auflage

FRK Breitbandkongress 2019 Die Mitgliederversammlung des FRK votierte einstimmig für den Antrag auf Prozesskostenhilfe
MH Media
Der FRK bean­tragt deshalb Prozess­kosten­hilfe, weil er bei einer Klage Gefahr laufen würde, im Falle eine Nieder­lage vor dem Euro­päischen Gericht die Anwalts­kosten der Zusam­menschluss­betei­ligten, also die Kosten von Unity­media und Voda­fone, tragen zu müssen. Wird die Prozess­kosten­hilfe geneh­migt, redu­zieren sich die Kosten für den Verband, sollte er vor Gericht mit seiner Beschwerde schei­tern. Auch wenn die Prozess­kosten­hilfe nicht geneh­migt werden sollte, bestünde laut Schalast noch die Möglich­keit, mit Unter­nehmen, die von der Fusion betroffen sind, eine soge­nannte Prozess­kosten­hilfe­gemein­schaft zu gründen. Poten­zielle Netz­betreiber wären bei­spielsweise NetCologne, Tele Columbus, wilhelm.tel oder EWE Tel.

FRK-Justiziar Christoph Schalast "Das ist per se eigentlich nicht genehmigungsfähig“, sagt FRK-Justiziar Christoph Schalast
Schalast
Sollte die Beschwerde vor dem Euro­päischen Gericht Erfolg haben, ist eine Rück­abwick­lung der Fusion jedoch eher unwahr­schein­lich. Der FRK bzw. die Netz­betreiber zielen viel­mehr auf eine Auflage ab, die der Verband bereits beim Kartell­verfahren vor der EU-Kommis­sion einge­bracht hatte: die Ausschrei­bung von Gestat­tungs­verträgen ohne die Betei­ligung von Voda­fone. Gestat­tungs­verträge werden zwischen Netz­betrei­bern und Wohnungs­unter­nehmen geschlossen. Letz­tere gestatten damit dem Netz­betreiber den Zugang zum Wohn­bestand.

Vorbild Telekom/NetCologne

Eine andere Möglich­keit im Fall einer erfolg­reichen Beschwerde gegen die Fusion wäre die Rück­nahme der Beschwerde. Ähnli­ches geschah bereits bei der Be­schwerde der Deut­sche Telekom und NetCologne gegen Unity­media, als der Kölner Kabel­netz­betreiber sein Pendant in Baden-Würt­temberg, Kabel BW, über­nehmen wollte und das Bundes­kartellamt der Über­nahme zustimmte. Telekom und NetCologne klagten gegen die Entschei­dung des Kartell­amts, zogen die Klage aber letzt­endlich zurück. Unity­media zahlte damals einen drei­stel­ligen Millio­nenbe­trag an Telekom und NetCologne.

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