Themenspezial: Verbraucher & Service Rechtsspruch

Taxi-Konkurrent Uber darf weiterfahren: Gericht hebt einst­weilige Verfügung auf

Das Landgericht Frankfurt hat seine einst­weilige Verfügung gegen den Taxi-Konkurrenten Uber aufgehoben. Damit darf das kali­fornische Unternehmen in Deutschland Fahrgäste an private Fahrer vermitteln. Die Genossen­schaft Taxi Deutschland kündigte unmittelbar nach dem Urteil an, in Berufung zu gehen.
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

Taxi-Konkurrent Uber darf weiterfahren: Gericht hebt einstweilige Verfügung auf Uber darf weiterfahren und wirbt um neue Fahrer
Screenshot: teltarif.de via Uber
Etappensieg für den auch in Hamburg aktiven Taxi-Konkurrenten Uber: Das Landgericht Frankfurt hob heute seine einstweilige Verfügung vom August auf. In der Sache sei die Verfügung zwar rechtens gewesen, entschied das Gericht (Aktenzeichen: 2-06 O 318/14). In der mündlichen Verhandlung habe sich aber "herausgebildet, dass die zunächst vermutete Dringlichkeit als widerlegt zu erachten ist", erklärte der Vorsitzende Richter Frowin Kurth. Es gebe somit keinen Grund mehr, den Streit per Eilentscheidung zu entscheiden.

Taxi-Konkurrent Uber darf weiterfahren: Gericht hebt einstweilige Verfügung auf Uber darf weiterfahren und wirbt um neue Fahrer
Screenshot: teltarif.de via Uber
Damit darf das kalifornische Unternehmen nun etwa über seinen Dienst UberPop in Deutschland Fahrgäste an private Fahrer vermitteln. Die Genossenschaft Taxi Deutschland kündigte allerdings unmittelbar nach dem Urteil an, in Berufung zu gehen. Letzte Instanz im Eilverfahren ist das Oberlandesgericht (OLG). Scheitert das Taxigewerbe dort ebenfalls, bliebe noch der Weg per Klage über ein - möglicherweise langwieriges - Hauptverfahren.

Ein Gerichtssprecher betonte: "Das Landgericht hält es weiterhin für rechtswidrig, dass die Firma Uber Beförderungswünsche an Privatfahrer vermittelt, die nicht über eine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz verfügen und diese Fahrer zum Rechtsbruch anstiftet". Die Klägerin - die Genossenschaft Taxi Deutschland - habe allerdings "schon frühzeitig von möglichen Rechtsverstößen Kenntnis" gehabt und es versäumt, rechtzeitig juristische Schritte einzuleiten.

Die Genossenschaft Taxi Deutschland hatte sich im Sommer gegen den aus ihrer Sicht unfairen Wettbewerber zur Wehr gesetzt und die einstweilige Verfügung erwirkt.

Uber war in dem Eilverfahren zunächst nicht gehört worden. Das Unternehmen argumentiert, sein Geschäftsmodell sei auch in Deutschland schon seit mindestens 2013 bekannt. Uber betreibt eine Smartphone-App, über die verschiedene Fahr- und Chauffeur-Dienste angeboten werden, auch von privaten Fahrern. Das Internet-Start-up ist mittlerweile in mehr als 200 Städten weltweit aktiv.

Reaktion des Taxigewerbes

Das Taxigewerbe sieht in Ubers Geschäftsmodell unfairen Wettbewerb: Die angeheuerten privaten Fahrer hätten keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz und erfüllten auch sonst nicht die teils kostenintensiven Auflagen des Taxigewerbes. Wie die Situation im Personenbeförderungsgesetz rechtlich geregelt ist, haben wir bereits im Editorial: VorUBERgehendes Verbot!? erklärt. Uber-Deutschlandchef Fabien Nestmann versicherte nach der Frankfurter Entscheidung: "Es geht uns nicht darum, das traditionelle Taxigewerbe zu verdrängen. Was wir wollen, sind mehr Wahlmöglichkeiten für alle."

Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, sieht die Sachlage anders: "Die Entscheidung bedeutet nicht, dass die Vermittlung von taxiähnlichen Fahrten an Privatfahrer ohne Genehmigungen rechtmäßig ist. Im Gegenteil, das Landgericht hat in seiner ersten Entscheidung klar gesagt, dass diese Vermittlung rechtswidrig ist. Diese rechtliche Einschätzung hat das Landgericht mit seinem heutigen Urteil nicht widerrufen. Es bleibt also dabei: Uber handelt rechtswidrig!"

Uber stehe für eine besonders krasse Form des Lohndumpings, bei dem sich kein Mindestlohn erwirtschaften lässt, so Schlenker weiter. "Hier sollen rechtlose Autofahrer als Billigheimer Taxifahrer spielen. Die Sicherheitsstandards für Fahrgäste werden dabei einfach ignoriert", so der Vorwurf.

Auf den Einwand von Uber-Chef Nestmann, man wolle lediglich mehr Wahlmöglichkeiten, antwortet Schlenker, dass die Taxibranche Mitbewerber akzeptiere, die sich an die Gesetze halten. Uber tue dies aber nicht. "Darum kündigen wir heute an, dass wir unverzüglich in Berufung gehen werden", so der Schlusssatz.

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