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Ein Fall für den EuGH: Uber Black in Deutschland

Im Streit um den ehemaligen deutschen Fahrdienst Uber Black hat der Bundesgerichtshof entschieden, zentrale Fragen zunächst vom Europäischen Gerichtshof klären zu lassen.
Von dpa / David Rist

Das Logo des Unternehmens Uber Das deutsche Uber Black wird nun ein Fall für den EuGH
Bild: dpa
Die neue Konkurrenz für deutsche Taxis durch den umstrittenen Fahrdienste-Vermittler Uber wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute das Verfahren ausgesetzt, um zentrale Fragen zunächst in Luxemburg klären zu lassen.

Die obersten Zivil­richter in Karlsruhe haben zu entscheiden, ob Uber Miet­wagen mit Fahrer per Smartphone-App direkt an Kunden vermitteln darf. Nach deutschem Recht wäre das wohl verboten. Denn es erlegt Miet­wagen Beschränkungen auf, weil sie anders als Taxis zum Beispiel nicht auf feste Tarife verpflichtet sind. Offen ist allerdings, ob diese Vorschrift mit EU-Recht vereinbar ist. Das soll jetzt geklärt werden. (Az. I ZR 3/16)

Das Logo des Unternehmens Uber Das deutsche Uber Black wird nun ein Fall für den EuGH
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Den Dienst, um den gestritten wird, Uber Black, gibt es in der beanstandeten Form heute nicht mehr. Berliner Behörden und Gerichte hatten eine frühere Variante des Limousinen-Dienstes gestoppt, bei dem Fahrgäste über die App ein schwarzes Auto der Ober­klasse mit Fahrer bestellen konnten. Uber hat den Fall aber vor den BGH gebracht, um eine höchst­richterliche Entscheidung herbei­zuführen.

Erst Anfang des Monats wurde bekannt, dass der Fahrdienst Uber US-amerikanische Kontrollbehörden getäuscht haben soll.

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