Ein Fall für den EuGH: Uber Black in Deutschland
Das deutsche Uber Black wird nun ein Fall für den EuGH
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Die neue Konkurrenz für deutsche Taxis durch den umstrittenen Fahrdienste-Vermittler Uber wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute das Verfahren ausgesetzt, um zentrale Fragen zunächst in Luxemburg klären zu lassen.
Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe haben zu entscheiden, ob Uber Mietwagen mit Fahrer per Smartphone-App direkt an Kunden vermitteln darf. Nach deutschem Recht wäre das wohl verboten. Denn es erlegt Mietwagen Beschränkungen auf, weil sie anders als Taxis zum Beispiel nicht auf feste Tarife verpflichtet sind. Offen ist allerdings, ob diese Vorschrift mit EU-Recht vereinbar ist. Das soll jetzt geklärt werden. (Az. I ZR 3/16)
Das deutsche Uber Black wird nun ein Fall für den EuGH
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Den Dienst, um den gestritten wird, Uber Black, gibt es in der beanstandeten Form heute nicht mehr. Berliner Behörden und Gerichte hatten eine frühere Variante des Limousinen-Dienstes gestoppt, bei dem Fahrgäste über die App ein schwarzes Auto der Oberklasse mit Fahrer bestellen konnten. Uber hat den Fall aber vor den BGH gebracht, um eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen.
Erst Anfang des Monats wurde bekannt, dass der Fahrdienst Uber US-amerikanische Kontrollbehörden getäuscht haben soll.