Cyber-Monday-Woche: Das ist bei der Schnäppchen-Jagd zu beachten
Neue Regelungen seit Juni
Mitte Juni traten neue EU-Regelungen für Online-Händler in Kraft. Hierdurch können Händern unter anderem den Verbrauchern die Kosten für die Rücksendung von bestellter Ware auferlegen. Allerdings zeigen sich viele Online-Shops trotz der neuen Regelungen kulant und erstatten ihren Kunden die Rücksendungskosten.
Schnäppchen-Jagd im Internet
Bild: dpa
Unabhängig von den neuen Regelungen zum Widerrufsrecht können Käufer weiterhin
Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen und, wie auch beim Kauf im Ladengeschäft, mangelhafte Ware austauschen lassen.
Beschädigte Ware
Kommt die Ware bereits beschädigt beim Käufer an, sollten Käufer nicht gleich in Panik verfallen; ihre Rechte bleiben weiterhin gewahrt. So geht der Gesetzgeber beispielsweise in diesem Fall davon aus, dass der Mangel an der Ware bereits von Anfang an vorhanden war. Der Verbraucher hat den Schaden nicht zu verantworten und kann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch oder seine Gewährleistungsansprüche Geltend machen.
https anstatt http
Shopping-Touren im Internet sollten stets über gesicherte Internetverbindungen durchgeführt werden. So wird Kriminellen und Hackern die Möglichkeit erschwert, beispielsweise an Bankdaten oder andere sensible Daten des Verbrauchers zu gelangen. Steht in der Adresszeile "https" anstelle von "http", kann der Verbraucher davon ausgehen, dass es sich um eine gesicherte Verbindung handelt.
Darüber hinaus sollten Internet-Nutzer das Anti-Viren-Programme ihres Rechners stets aktuell halten, so dass der PC vor Viren und Hackerangriffen geschützt ist.
Hinweise beachten und bei Schnäppchen-Woche zuschlagen
Internet-Nutzer, die bei der Cyber-Monday-Woche viel Geld mit vielen Schnäppchen sparen wollen, sollten unsere Hinweise beachten. So ist die Chance, dass der Shopping-Spaß spätestens beim Erhalt der Ware weg ist, geringer.
Aber nicht nur in der Schnäppchen-Woche sollten Verbraucher die Augen bei Online-Einkäufen offen halten. Auch einige Apps bergen ihre Tücken. Mehr hierzu erfahren Sie in einer gesonderten Meldung.