Ausland

Bericht: Erste Smartphone-Tarife ver­stoßen gegen EU-Roaming

Die T-Mobile-Marke Telering muss vier Smartphone-Tarife vom Markt nehmen, da sie gegen die EU-Roamingverordnung verstoßen. Kunden können Gebühren zurückfordern.
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Telering verstößt gegen EU-Roaming Telering verstößt gegen EU-Roaming
Foto: Gina Sanders-fotolia.com, Logo: telering, Montage: teltarif.de
Seit dem 15. Juni gilt die neue EU-Verordnung zur Mobilfunknutzung in den Staaten der Europäischen Union. Danach können die Kunden - mit wenigen Ausnahmen - ihre Tarife in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein zu den gleichen Konditionen wie im Heimatnetz nutzen.

Das ist für die Provider unter Umständen mit höheren Kosten verbunden. Schon Monate vor dem Inkrafttreten der Neuregelung sind einige Discounter im In- und Ausland daher dazu übergegangen, Tarife anzubieten, in denen International Roaming gar nicht erst vorgesehen ist. Die SIM-Karten buchen sich nur innerhalb Deutschlands ins Mobilfunknetz ein.

Wer auf die Nutzung im Ausland Wert legt, bekommt Tarife mit Roaming, die dann allerdings in der Regel mit etwas höheren monatlichen Grundgebühren zu Buche schlagen. So ist auch die österreichische T-Mobile-Marke Telering vorgegangen, die unter dem Oberbegriff "Passt" auf den Markt gebracht wurden. Nun muss die Vermarktung einem Bericht der Tageszeitung Standard zufolge eingestellt werden.

Telering bot Roaming nur gegen Aufpreis

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Die vier Preismodelle kommen grundsätzlich ohne EU-Roaming. Für Kunden, die ihren Vertrag auch jenseits der österreichischen Grenzen verwenden möchten, bot Telering die Tarife für monatliche Mehrkosten von 3 Euro auch mit Roaming-Freischaltung. Dieses Vorgehen verstößt als einer der ersten Fälle in Europa gegen die EU-Roaming-Richtlinie, wie der Standard weiter berichtet. Die österreichische Telecom-Control-Kommission begründete ihre Entscheidung dem Bericht zufolge damit, dass die Tarife mit und ohne Roaming-Möglichkeit ansonsten inhaltsgleich seien. Das sei mit der EU-Regulierung nicht vereinbar. Kunden, die Verträge bereits gebucht haben, müssen den Aufpreis für die Auslandsnutzung somit nicht mehr entrichten und können die bereits gezahlten Zuschläge zurückfordern.

T-Mobile Austria könne gegen den Bescheid zwar beim österreichischen Bundesverwaltungsgerichtshof Einspruch erheben ist es sei denkbar, dass eine endgültige Entscheidung erst in einem halben Jahr falle. Bis dahin sei die Entscheidung des Regulierers aber gültig, so der Standard.

Deutsche Discounter gehen anderen Weg

In Deutschland gibt es bislang kein vergleichbares Verfahren, allerdings zeigt das Beispiel DeutschlandSIM, dass hiesige Discounter einem drohenden Verbot ihrer Tarife vorbeugen, indem die Angebote mit und ohne Roaming nicht identisch sind. So sind Verträge wie LTE 750 oder LTE 2000 nur "national" zu bekommen, während die internationalen Angebote Bezeichnungen wie LTE 500 und LTE 1500 tragen - und demnach auch innerhalb Deutschlands andere Inklusivleistungen als die "nationalen" Tarife bieten.

Vor einigen Monaten äußerte sich bereits die Bundesnetzagentur zum Thema Tarife ohne EU-Roaming.

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