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Telekom zu StreamOn: "Für die Kun­den ändert sich vorerst nichts"

Die Deutsche Telekom hat noch bis 10. November Zeit, die von der Bundes­netz­agentur geforderten Nachbesserungen bei StreamOn umzusetzen. Der Netzbetreiber befinde sich "in Gesprächen".
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Telekom will an StreamOn festhalten Telekom will an StreamOn festhalten
Logos: Telekom, Bundesnetzagentur
Wie berichtet hat die Bundes­netz­agentur das StreamOn-Angebot der Deutschen Telekom beanstandet. Der Dienst, bei dem das für Musik- und Video­streaming anfallende Datenvolumen nicht das Inklusiv­volumen des jeweiligen Tarifs belastet, verstoße teilweise gegen die Netzneu­tralität. Ursprünglich hatte der Regulierer der Telefon­gesellschaft eine zweiwöchige Frist gesetzt, um Anpassungen bei StreamOn vorzunehmen. Wie das Onlinemagazin Mobilfunk-Talk berichtet, wurde dieser Zeitraum nun um drei Wochen bis zum 10. November verlängert.

Die Pressestelle der Deutschen Telekom bestätigte auf Anfrage von teltarif.de, dass man "nun länger miteinander spricht, wie das in einer Demokratie üblich ist." Welchen Inhalt die Gespräche zwischen Telekom und Bundes­netz­agentur haben, ist nicht bekannt. Für die Kunden soll sich an den StreamOn-Angeboten nach Angaben der Pressestelle nichts ändern. Die Optionen werden bis auf weiteres unverändert fortgeführt.

Fehlendes EU-Roaming als Hauptkritikpunkt

Telekom will an StreamOn festhalten Telekom will an StreamOn festhalten
Logos: Telekom, Bundesnetzagentur
Die BNetzA hatte vor allem die Tatsache beanstandet, dass StreamOn nur für die Nutzung im deutschen Telekom-Mobilfunknetz gilt, nicht aber im EU-Roaming. Eigentlich sieht die aktuelle Roaming­verordnung der Europäischen Union vor, dass die Kunden ihre inner­deutschen Tarife ohne Aufpreis auch in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein nutzen können, was im Falle von StreamOn derzeit nicht der Fall ist.

Der Telekom dürften vor allem beim Video­streaming im Ausland nicht unerhebliche Kosten entstehen, zumal hier große Datenmengen übertragen werden. Aus Sicht der Telefongesellschaft ist es somit durchaus nachvoll­ziehbar, dass die Roaming-Nutzung bei StreamOn ausgeschlossen ist. Nun bleibt es abzuwarten, wie der Netzbetreiber auf die Forderungen des Regulierers reagiert. Denkbar wäre neben einer Freischaltung von StreamOn für die Auslands­nutzung auch eine Beschränkung des Angebots innerhalb Deutschlands. Das Unternehmen könnte als weitere Alternative auch versuchen, den Regulierer davon zu überzeugen, dass die Kosten für StreamOn im Roaming für den Netzbetreiber zu hoch wären.

Reduzierung der Datenrate auch bei Audiodiensten?

Die Bundes­netz­agentur hatte zudem die Reduzierung der Daten­übertragungs­rate bei Videostreaming mit der Option StreamOn Music&Video beanstandet. Bislang begrenzt die Telekom hier die Qualität auf 480p. Nur MagentaEINS-Kunden können Videos mit StreamOn in HD-Qualität streamen. Eine derartige Begrenzung sei zwar grundsätzlich statthaft, allerdings müsse die Telekom in diesem Fall Video- und Musikdienste gleich­behandeln. Unklar ist, wie der Netzbetreiber diese Forderung in der Praxis umsetzen soll, denn Audiostreams werden generell mit kleineren Datenraten übertragen als Video­sendungen.

Am kommenden Donnerstag, 26. Oktober, startet der Telekom-Mitbewerber Vodafone seine neuen Red-Tarife. Hier ist auch der mit StreamOn vergleichbare Vodafone Pass enthalten. Auf die Optionen des Telekom-Mitbewerbers hat die BNetzA-Entscheidung zunächst keinen Einfluss. Vielmehr ist ein separates Prüfungs­verfahren geplant, das erst nach Start des Angebots aufgenommen wird.

In einer eigenen Meldung finden Sie weitere Details zum Vodafone Pass.

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