Streit

Verwaltungsgericht Köln: Telekom StreamOn ist rechtswidrig

Die Telekom hatte beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Anordnung der BNetzA zu Nachbesserungen bei StreamOn Widerspruch eingelegt. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Die Zukunft des Angebots ist weiter offen.
Von

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom heutigen Tag einen Antrag der Telekom gegen eine Anordnung der Bundesnetzagentur in Bezug auf die Zero-Rating-Option StreamOn abgelehnt.

Wie berichtet hatte die Bundesnetzagentur festgestellt, dass das StreamOn-Angebot gegen den europarechtlich verankerten Grundsatz der Netzneutralität sowie gegen europäische Roaming-Regelungen verstößt. Die Fortführung von StreamOn in der derzeitigen konkreten Ausgestaltung war damals untersagt worden. Der Eilantrag der Telekom gegen diese Rechtsauffassung blieb erfolglos. Gegen den Beschluss kann die Telekom Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden muss. Gegenüber teltarif.de teilte die Telekom mit, dass die eigenen Juristen das Urteil nun eingehend prüfen werden, bevor über das weitere Prozedere entschieden wird.

Zur Begründung führte das Gericht aus, der Grundsatz der Netzneutralität verpflichte Anbieter, den gesamten Verkehr bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten gleich zu behandeln. Dagegen werde durch die Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit für Streaming-Dienste verstoßen. Außerdem dürften für Roaming-Dienste im europäischen Ausland keine zusätzlichen Entgelte im Vergleich mit den inländischen Endkundenpreisen verlangt werden. Bei StreamOn wird die Anrechnung der gestreamten Datenmengen auf das jeweilige Datenvolumen aber nur bei der Inlandsnutzung pausiert.


Zero Rating

Telekom will StreamOn im Eil­ver­fah­ren durchboxen

Die Telekom will im Eilverfahren durchsetzen, die Anordnung der Bundesnetzagentur zu StreamOn vorerst nicht umsetzen zu müssen. Eine Entscheidung soll noch im März fallen.
Von

Telekom will StreamOn weiterführen Telekom will StreamOn weiterführen
Foto: Telekom
Die Deutsche Telekom hat mehr als 200 Audio- und Videopartner und gut eine Million Kunden für ihre StreamOn-Optionen gewonnen. Der Bonner Telekommunikationsdienstleister gibt sich selbstbewusst und sieht die Zero-Rating-Angebote als Erfolgsmodell. Dabei ist die Zukunft von StreamOn aktuell sehr unsicher. Noch in diesem Monat könnte eine Entscheidung darüber fallen, ob die Optionen weiter angeboten werden.

Wie berichtet hatte die Bundesnetzagentur Teile von StreamOn für rechtswidrig erklärt und der Telekom eine Frist bis 31. März eingeräumt, um die Auflagen zu erfüllen. Dabei geht es vornehmlich darum, dass das Streaming ohne Berechnung des Datenverbrauchs derzeit nur innerhalb Deutschlands, nicht aber im EU-Roaming angeboten wird. Zudem darf die Telekom nach Ansicht des Regulierers Videostreams nicht auf 480p herunterrechnen, wenn sie Audiostreams gleichzeitig unangetastet lässt.

Entscheidung über Eilantrag in den nächsten Wochen

Telekom will StreamOn weiterführen Telekom will StreamOn weiterführen
Foto: Telekom
Die Telekom hat Widerspruch gegen die Anordnung eingelegt. Dieser hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Der Netzbetreiber geht einem Bericht von Golem zufolge daher zusätzlich im Eilverfahren gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur vor. Das Verwaltungsgericht Köln hatte gegenüber Golem bestätigt, dass eine Entscheidung voraussichtlich in diesem Monat zu erwarten sei.

In den kommenden Wochen könnte sich demnach entscheiden, ob StreamOn in der jetzigen Form weiter angeboten werden kann. Sollte sich die Entscheidung wider Erwarten verzögern, können Telekom und Bundesnetzagentur eine Verlängerung der Frist vereinbaren. Sollte die Telekom mit dem Eilverfahren keinen Erfolg haben und die Auflagen des Regulierers nicht erfüllen, drohen im ersten Schritt Bußgelder von bis zu 400 000 Euro.

Telekom: Netzagentur "klar gegen die Interessen der Kunden"

Denkbar wäre auch, dass StreamOn in der aktuellen Form nicht weiter angeboten wird. Schon im Dezember hatte die Telekom die Entscheidung der Bundesnetzagentur scharf kritisiert und ausgeführt, diese richte sich "klar gegen die Interessen der Kunden". Die Auflagen, unter denen der Netzbetreiber StreamOn weiter anbieten dürfe, stelle die wirtschaftliche Grundlage für ein kostenloses Angebot in Frage. In der Tat wäre eine Quasi-Flatrate für Video-Streaming im EU-Roaming für die Telekom ein unkalkulierbares finanzielles Risiko, zumal dabei große Datenmengen übertragen werden.

Eine Alternative zu StreamOn für Vielnutzer kann der neue Flatrate-Tarif MagentaMobil XL sein, der seit Dienstag angeboten wird. Hier sind anstelle der innerhalb Deutschlands geltenden Flatrate 23 GB Datenvolumen im EU-Ausland inklusive - eine Regelung, die die Regulierung ganz offiziell vorsieht.

Mehr zum Thema StreamOn