Telekom lehnt StreamOn im Ausland offiziell weiter ab
Telekom will kein StreamOn-Roaming
Foto/Logo: Telekom, Montage: teltarif.de
Die Deutsche Telekom hat das Eilverfahren zu StreamOn gegen die Bundesnetzagentur verloren und demnach den Anordnungen des Regulierers Folge zu leisten. Schon seit einigen Wochen hat der Bonner Mobilfunk-Netzbetreiber die Drosselung von Video-Inhalten auf maximal 1,7 MBit/s (480p) aufgehoben. Wie berichtet hat das Unternehmen jetzt auch die StreamOn-Nutzung im EU-Roaming eingeführt.
Parallel zur SMS-Info an erste Kunden, der zufolge der StreamOn-Zugang nun auch in allen EU-Staaten sowie in der Schweiz genutzt werden kann, hat die Telekom auch neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auf ihrer Webseite zum Download [Link entfernt] bereitgestellt. Aus diesen Informationen geht hervor, dass die Telekom anstrebt, die Verbesserungen für StreamOn wieder zurückzunehmen, wenn dies rechtlich möglich ist.
Telekom will kein StreamOn-Roaming
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Wörtlich heißt es: "Die Telekom behält sich vor und kann die Nutzung der Option (wieder) auf Deutschland beschränken, sofern dies den rechtlichen Regelungen entspricht." Sollte die Telekom also im Hauptverfahren erfolgreich gegen die Anordnung vorgehen können, so ist es denkbar, dass Video-Streams wieder "mobil-optimiert" werden, wie die Telekom die Bandbreiten-Drosselung bezeichnet. Auch die Auslandsnutzung könnte wieder wegfallen.
Theoretisch könnte der Netzbetreiber StreamOn auch ganz aufgeben. Die Option kann laut AGB "jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden". Das gilt für den Netzbetreiber genauso wie für die Telekom selbst. Allerdings hatte der Konzern betont, die Zero-Rating-Optionen auch in Zukunft anbieten zu wollen.
StreamOn Music&Video Max weiter im Angebot
Die neuen AGB listen weiterhin auch die für MagentaEINS-Kunden bestimmte Option StreamOn Music&Video Max, bei der die Telekom auch unabhängig von der Anordnung der Bundesnetzagentur auf die Beschränkungen der Übertragungsqualität beim Video-Streaming verzichtet. Diese Option kann nur gebucht werden, wenn neben dem Handyvertrag auch ein Festnetzanschluss von der Telekom genutzt wird.
Einen weiteren MagentaEINS-Vorteil gibt es für die Young-Tarife, die von Kunden im Alter unter 28 Jahren gebucht werden können. Diese Zielgruppe kann StreamOn Music auch zum Tarif MagentaMobil S Young hinzubuchen. Mit Einführung der neuen Telekom-Mobilfunktarife zur IFA soll die Musik-Streaming-Option dann generell auch in Verbindung mit MagentaMobil S verfügbar sein.