Zero Rating

Telekom lehnt StreamOn im Ausland offiziell weiter ab

Die Telekom behält sich vor, StreamOn wieder auf die Nutzung in Deutsch­land zu beschränken, wenn dies recht­lich möglich sein sollte. Auch andere Verbes­serungen könnten rück­gängig gemacht werden.
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Telekom will kein StreamOn-Roaming Telekom will kein StreamOn-Roaming
Foto/Logo: Telekom, Montage: teltarif.de
Die Deut­sche Telekom hat das Eilver­fahren zu StreamOn gegen die Bundes­netz­agentur verloren und demnach den Anord­nungen des Regu­lierers Folge zu leisten. Schon seit einigen Wochen hat der Bonner Mobil­funk-Netz­betreiber die Dros­selung von Video-Inhalten auf maximal 1,7 MBit/s (480p) aufge­hoben. Wie berichtet hat das Unter­nehmen jetzt auch die StreamOn-Nutzung im EU-Roaming einge­führt.

Parallel zur SMS-Info an erste Kunden, der zufolge der StreamOn-Zugang nun auch in allen EU-Staaten sowie in der Schweiz genutzt werden kann, hat die Telekom auch neue Allge­meine Geschäfts­bedin­gungen (AGB) auf ihrer Webseite zum Down­load [Link entfernt] bereit­gestellt. Aus diesen Infor­mationen geht hervor, dass die Telekom anstrebt, die Verbes­serungen für StreamOn wieder zurück­zunehmen, wenn dies recht­lich möglich ist.

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Wört­lich heißt es: "Die Telekom behält sich vor und kann die Nutzung der Option (wieder) auf Deutsch­land beschränken, sofern dies den recht­lichen Rege­lungen entspricht." Sollte die Telekom also im Haupt­verfahren erfolg­reich gegen die Anord­nung vorgehen können, so ist es denkbar, dass Video-Streams wieder "mobil-opti­miert" werden, wie die Telekom die Band­breiten-Dros­selung bezeichnet. Auch die Auslands­nutzung könnte wieder wegfallen.

Theo­retisch könnte der Netz­betreiber StreamOn auch ganz aufgeben. Die Option kann laut AGB "jeder­zeit ohne Einhal­tung einer Frist gekün­digt werden". Das gilt für den Netz­betreiber genauso wie für die Telekom selbst. Aller­dings hatte der Konzern betont, die Zero-Rating-Optionen auch in Zukunft anbieten zu wollen.

StreamOn Music&Video Max weiter im Angebot

Die neuen AGB listen weiterhin auch die für MagentaEINS-Kunden bestimmte Option StreamOn Music&Video Max, bei der die Telekom auch unab­hängig von der Anord­nung der Bundes­netz­agentur auf die Beschrän­kungen der Über­tragungs­qualität beim Video-Strea­ming verzichtet. Diese Option kann nur gebucht werden, wenn neben dem Handy­vertrag auch ein Fest­netz­anschluss von der Telekom genutzt wird.

Einen weiteren MagentaEINS-Vorteil gibt es für die Young-Tarife, die von Kunden im Alter unter 28 Jahren gebucht werden können. Diese Ziel­gruppe kann StreamOn Music auch zum Tarif MagentaMobil S Young hinzu­buchen. Mit Einfüh­rung der neuen Telekom-Mobil­funk­tarife zur IFA soll die Musik-Strea­ming-Option dann gene­rell auch in Verbin­dung mit MagentaMobil S verfügbar sein.

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