Abgesegnet

BNetzA: Keine Einwände gegen neue Telekom-Flatrate

Die Bundesnetzagentur hat anders als bei StreamOn gegen den MagentaMobil-XL-Tarif der Telekom keine Einwände. Die Fair-use-Regelung im Ausland ist rechtens.
Von /

BnetzA sagt "Ja" zur neuen Telekom-Flat BnetzA sagt "Ja" zur neuen Telekom-Flat
Logos: BNetzA, Grafik/Montage: teltarif.de
Die Deutsche Telekom bietet seit dem 6. März einen neuen Flatrate-Tarif an. Das Angebot nennt sich MagentaMobil XL und umfasst neben einer Allnet-Flat für Telefonate und den SMS-Versand auch unbegrenztes Datenvolumen über GPRS, UMTS und LTE. Das heißt, es ist - anders als in den meisten anderen deutschen Mobilfunktarifen - keine Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit nach dem Verbrauch einer bestimmten Datenmenge vorgesehen.

Allerdings gilt dies nur für die Nutzung innerhalb Deutschlands. Anders als in den anderen MagentaMobil-Verträgen ist im XL-Tarif nicht die All-inclusive-Option enthalten, die Roaming ohne Extrakosten nicht nur in den EU- und EWR-Staaten, sondern auch in der Schweiz ermöglicht und dabei auch das innerdeutsche Datenvolumen komplett im Ausland zugänglich macht. Stattdessen gilt das EU-Standard-Roaming und die Telekom gewährt im Ausland "nur" 23 GB Datentransfer pro Monat.

Das Magazin InfoDigital [Link entfernt] hat bei der Bundesnetzagentur nachgefragt, wie die Behörde zu dieser Einschränkung steht: "Grundsätzlich haben Unternehmen die Möglichkeit, das national unlimitiert zur Verfügung stehende Volumen bei der Nutzung im EU-Ausland zu begrenzen", so ein Sprecher der Bundesnetzagentur gegenüber InfoDigital. "Nach einer ersten kursorischen Prüfung ist das neue Produkt der Telekom mit Blick auf das EU-Roaming zulässig."

Fair-use-Policy ist Bestandteil der EU-Roaming-Regulierung

BnetzA sagt "Ja" zur neuen Telekom-Flat BnetzA sagt "Ja" zur neuen Telekom-Flat
Logos: BNetzA, Grafik/Montage: teltarif.de
In der Tat ist eine Fair-use-Policy bei der EU-Roaming-Regulierung ganz offiziell vorgesehen. Demnach darf das kostenfreie Datenvolumen abhängig von der monatlichen Grundgebühr begrenzt werden. Der Faktor für die Berechnung liegt im Jahr 2018 bei 7,14 Euro, sodass sich durch die Grundgebühr von knapp 80 Euro ein monatliches Datenvolumen im EU-Ausland von knapp 23 GB ergibt (79,95 Euro / 7,14 Euro x 2 = 22,39 GB). Erst danach kann der Anbieter weitere Daten dem Kunden in Rechnung stellen. Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur Fair-Use-Policy.

Eine Kostenfalle gibt es bei der Telekom allerdings nicht. So betont das Unternehmen, dass der Kunde ausdrücklich der Weiternutzung des mobilen Internet-Zugangs im Ausland zustimmen muss, wenn die 23 GB Roaming-Inklusivvolumen verbraucht sind. Über die nur mir einer Telekom-Mobilfunk-SIM erreichbare Webseite pass.telekom.de muss der Nutzer den dann kostenpflichtigen Zugang freischalten.

Wie im Rahmen der Regulierung vorgesehen berechnet die Deutsche Telekom nach Verbrauch der 23 GB im EU-Ausland 7,14 Euro je übertragenem Gigabyte bei Kilobyte-genauer Abrechnung. Zu Beginn des jeweils nächsten Abrechnungszeitraums stehen erneut 23 GB Datenvolumen im EU-Ausland sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein zur Verfügung.

Anders als den neuen Tarif MagentaMobil XL sieht die Bundesnetzagentur die seit April vergangenen Jahres angebotenen StreamOn-Optionen der Deutschen Telekom sehr kritisch. Der Regulierer hat den Netzbetreiber mit Frist bis Ende März zu Nachbesserungen aufgefordert. Wie berichtet will die Telekom im Eilverfahren erreichen, die Anordnung der Bundesnetzagentur vorerst nicht umsetzen zu müssen.

Mehr zum Thema Mobilfunknutzung im Ausland haben wir in unserem Roaming-Ratgeber zusammengefasst.

Mehr zum Thema Telekom Mobilfunk