Telekom-Statement

Magenta Smarthome: Telekom äußert sich zu SMS- und Energieproblemen

Unser Test des Magenta-Smarthome-Systems ließ einige Fragen offen. Jetzt hat die Telekom geantwortet und bezieht Stellung, beispielsweise zur Benachrichtigungs-SMS, die nur ins Telekom-Netz versandt werden kann.
Von Jan Rähm

Anfang April unterzogen wir Magenta Smarthome der Telekom einem kurzen Test mit System-eigenen und fremden DECT-ULE-Komponenten. Dabei waren uns trotz interessanter Funktionen auch einige fragwürdige Beschränkungen aufgefallen. Außerdem waren einige Fragen offen geblieben. Nun hat uns die Telekom geantwortet. Abbildung der Magenta Smarthome DECT-ULE-Produktpalette: Sirene, Basis, Rauchmelder, Bewegungsmelder, Optischer Tür-/Fenstersensor, magnetischer Tür-/Fenstersensor (2x), Doppeltaster, schaltbare Steckdose Magenta Smarthome: Basis und DECT ULE Komponenten (v.l.n.r.: Sirene, Basis, Rauchmelder, Bewegungsmelder, Optischer Tür-/Fenstersensor, magnetischer Tür-/Fenstersensor (2x), Doppeltaster, schaltbare Steckdose)
Jan Rähm / teltarif.de
Zur Steuerung des Smarthome-Systems wird zwingend die „MagentaSmarthome App“ benötigt. Diese ist zwar kostenfrei in den Appstores für Android- und Apple-Geräte erhältlich, benötigt zusätzlich aber eine Lizenz. Wir hatten die App-Lizenz zu monatlich 4,95 Euro beschrieben. Dazu teilt uns die Telekom mit:

Es stehen verschiedene Varianten an Smarthome-Diensten zur Verfügung, darunter auch eine kostenfreie Einstiegsversion mit reduziertem Funktionsumfang (Magenta Smarthome Basic), welche sich insbesondere für jene Kunden eignet, die bei vorhandenem Gateway (Homebase oder Speedport Smart Router) einen ersten Eindruck gewinnen wollen. Dabei lassen sich beliebig viele Geräte einbinden und eine Situation bestehend aus einem Sensor und einem Aktor nutzen.

Diese Basis-App-Lizenz ist nicht über die Telekom-Website auffindbar - weder in der Beschreibung der Komponenten noch im Shop. Erst auf der eigenen Website des Magenta Smarthome Systems www.smarthome.de können Kunden auch die kostenlose App-Lizenz buchen. Der Vorgang läuft allerdings nicht ohne Probleme. Zudem ist die App mit der kostenfreien Lizenz stark eingeschränkt, wie die Kollegen von smart-wohnen.net herausfanden. Sie schreiben, dass in der App mit der Basis-Lizenz zwar alle Menüpunkte vorhanden seien, der überwiegende Teil aber nicht genutzt werden könne. Außerdem müssten Kunden im Bestellprozess umfangreiche Daten eingeben, darunter auch die Kontoverbindung.

In Sachen App-Lizenz teilt uns die Telekom außerdem mit, dass eine weitere Lizenz für 9,95 Euro verfügbar sei, die den Kauf von subventionierter Hardware erlaube. Da diese online gar nicht auffindbar war, hakten wir nach. Ergebnis:

Der Tarif […] ist online nicht verfügbar. Im Shop und bei Partneragenturen ist er jedoch buchbar.

Für und wider der Bonitätsprüfung

Zurück zur Online-Buchung. Wir hatten die umfangreiche Abfrage persönlicher Daten bis hin zur Zustimmung zur Bonitätsprüfung kritisiert. Die Pressestelle entgegnet:

Sie haben natürlich recht, dass die Bonitätsprüfung nicht Monate in die Zukunft blicken kann - das kann sie auch bei einem ganz normalen Vertragsbeginn nicht, bei dem die Zahlungen unmittelbar fällig werden. Und dennoch sind Bonitätsprüfungen bei Vertragsabschlüssen nicht unüblich. Um den Kunden auch nach kostenfreien Nutzungsphasen - die zeitlich je Aktion durchaus variieren können - eine übergangslose Fortführung zu bieten, bitten wir generell bereits bei Abschluss des Vertrags um die entsprechenden Daten. Selbstverständlich werden die Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze genutzt, verarbeitet und auch entsprechend wieder gelöscht.

Einen Konflikt mit Vorgaben zur Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach §3a Bundesdatenschutzgesetz, den wir in einer weiteren Anfrage ansprachen, könne man nicht erkennen, so die Telekom in ihrer Antwort.

Zugangsbeschränkungen zu Qivicon eine Frage der Sicherheit

Einer der Schwerpunkte unseres Tests war die Interoperabilität mit Komponenten anderer Hersteller, die wie Magenta Smarthome auf DECT-ULE aufsetzen. Es stellte sich heraus, dass ausschließlich jene Komponenten nutzbar sind, die im Rahmen der Qivicon-Smarthome-Plattform mit der Telekom kooperieren. Andere Sensoren und Aktoren lassen sich nicht koppeln. Das sei so gewollt, schreibt uns die Telekom:

Für die […] Einschränkung bei der Kopplung auf getestete und freigegebene Komponenten anderer Hersteller haben wir uns im Sinne unserer Nutzer bewusst entschieden. So können wir sicherstellen, dass die Geräte den Sicherheitsanforderungen - auch hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit - wirklich entsprechen. Die Nutzer holen sich Magenta Smarthome ja nicht nur, um den Energieverbrauch zu drosseln oder den Komfort zu erhöhen – sie wollen auch die Sicherheit in den eigenen vier Wänden steigern. Da ist eine strenge Auswahl durchaus angebracht.

In einer weiteren Antwort schreibt die Pressestelle auf unseren Einwand, dass die Basisstation intern doch regeln könne, wie Fremdgeräte agieren dürfen und Datenübertragungen im Zweifel unterbinden könne:

[…] unser Bestreben ist es, ein möglichst offenes System für unsere Kunden zu bieten. Gleichzeitig wollen wir unserem Qualitätsanspruch gerecht werden und unseren Kunden nur jene Geräte anbieten, bei denen eine entsprechende Funktionalität mit Magenta Smarthome bzw Qivicon sichergestellt werden kann. […] Qivicon ist eine offene Plattform, in die sich jegliche Hersteller integrieren können. Für uns als Betreiber steht dabei aber immer die bestmögliche Qualität für den Kunden im Fokus. Grundlage für eine Integration ist eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit – wie bei Nest, Apple usw. Durch die Vertragsbeziehung mit den Herstellern wollen wir auch die Wartbarkeit, Sicherheit und eine gute User Experience (z. B. Mindestbatterielaufzeit) der Geräte sicherstellen. Der angebotene Funktionsumfang der eingebundenen Geräte hängt auch von bestimmten Voraussetzungen bzw. der Verfügbarkeit einer API ab. So ist beispielsweise die Konfigurierbarkeit eines Bewegungsmelders nur dann möglich, wenn dies technisch durch den auch Hersteller vorgesehen ist.

Im Test kritisierten wir die Fallback-Lösung per SMS bei der Alarmierung über Vorfälle, die SMS werden nur ins Telekom-Netz versandt. Dies bezeichneten wir als "Käfighaltung". Auf der zweiten Seite lesen Sie, was die Telekom zu diesem Begriff sagt sowie zu unserem Vorwurf, dass Komponenten mitunter die Verbindung verlieren.

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