Telekom bietet Städten Vorleistung für kostenloses WLAN
Ein übergroßer WLAN-Router der Telekom (Symbolfoto)
Foto: dpa
Die Telekom hat ein neues Vorleistungspaket für
öffentliche WLAN-Hotspots vorgestellt.
Public WLAN 4.0 richtet sich dabei speziell an die öffentliche Hand und soll
Kommunen die Möglichkeit bieten, Rathäuser und andere öffentliche Gebäude online
zu bringen. Kostenlos ist das ganze nicht. Je nachdem, wie viel die Bürger kostenlos surfen dürfen, muss die Stadt mehr oder weniger zahlen.
Das Paket
enthält den Zugang für drahtloses Internet sowie die dafür nötige technische Ausstattung.
Die Kosten der Public-WLAN-4.0-Pakete variieren nach Größe der zu versorgenden Fläche, der Anzahl der Internetzugänge sowie dem technischen Aufwand. Die Basislösung mit bis zu vier Geräten zur Aussendung des WLAN-Signals etwa für die Versorgung eines Rathauses kostet im Paket monatlich 39 Euro netto. Darin enthalten ist eine kostenfreie Surfstunde pro Tag je Besucher des Rathauses. Hinzu kommen Einmalkosten für die Zugangshardware, die bei 293 Euro netto beginnen, sowie eine monatliche individuelle Servicegebühr für die Technik.
Kostenlose Nutzung für eine Stunde oder rund um die Uhr
Ein übergroßer WLAN-Router der Telekom (Symbolfoto)
Foto: dpa
Alternativ zur kostenfreien Surfstunde kann die Stadt auch für monatlich 99 Euro netto
ihren Bürgern rund um die Uhr freies Internet für ihre Bürger einrichten sowie optional zusätzliche
Geräte wie Router, Controller, weitere Zugangspunkte in Gebäuden, eine individuell
gestaltete Startseite für den Login oder einen Jugendschutzfilter hinzu buchen.
Wer das öffentliche WLAN nutzen möchte, kann mit einem einzigen Klick ins Internet gehen.
Mit einem öffentlich frei zugänglichen WLAN-Angebot geht eine Stadt nach Angaben der Telekom kein Störerhaftungsrisiko ein, weil die Deutsche Telekom Betreiber des Hotspots ist. Das Telemediengesetz (TMG) befreie Internet-Zugangsanbieter grundsätzlich von der Haftung für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer. In einer Neuregelung des TMG vom 2. Juni wurden zwar Erleichterungen im Bereich der Störerhaftung vorgenommen, um die Verbreitung von WLAN in Deutschland deutlich anzuschieben. Dennoch werden Auslegung und Reichweite dieser Novelle noch kontrovers diskutiert. Vor allem Unterlassungsansprüche gegen WLAN-Betreiber werden wohl weiterhin möglich sein, wie auch die Telekom befürchtet.
Angebot auch für Flüchtlingsunterkünfte nutzbar
Viele Kommunen suchen nach Angaben der Telekom auch nach einer Lösung, um Flüchtlingsunterkünfte mit Drahtlosinternet zu versorgen. Auch hier ist die Telekom Betreiber der HotSpots, so dass die Gemeinden kein Haftungsrisiko eingehen. Über 200 Gemeinden bundesweit haben bereits eine WLAN-Versorgung von Flüchtlingsunterkünften über die Deutsche Telekom beauftragt. Insgesamt betreibt die Telekom nach eigenen Angaben bundesweit eine Million Hotspots, darunter allerdings auch die WLAN-To-Go-Hotspots von Kunden in Privaträumen und deren Umgebung.
HotSpot Plug’n’Play-Paket für kleine und mittelständische Firmen
Um auch kleinen und mittelständischen Geschäftskunden einen einfachen Einstieg in die Digitalisierung zu ermöglichen, hatte die Telekom bereits ihr Produkt HotSpot Plug’n’Play vorgestellt. Buchläden, Baumärkte, Cafés oder Schuhgeschäfte können ihren Kunden so ebenfalls sicher, kostenlos und ohne Haftungsrisiko WLAN bereitstellen. HotSpot Plug’n’Play kostet monatlich 19,95 Euro netto, hinzu kommen einmalig 149 Euro netto für die Hardware sowie die Kosten für den Telekom-Anschluss. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Die Buchung kann online, über die Hotline oder im Telekom Shop erfolgen.
In Hamburg hatte die Telekom 2013 die stadtweite kostenlose Nutzung der WLAN-Hotspots eingeführt. Dabei kann jeder Telekom-Hotspot der Hansestadt von jedem eine Stunde pro Tag kostenlos genutzt werden.