Entertain to go bald auch unterwegs nutzbar
Entertain to go wird wirklich mobil
Foto: teltarif.de
Die Deutsche Telekom wird schon in
Kürze ihre AGB für den Dienst Entertain
to go ändern. Damit will die Telekom die Geschäftsbedingungen auf die mobile
Nutzung des mobilen Entertain-Dienstens vorbereiten. Bisher war
es nur innerhalb der eigenen vier Wände möglich, Video on Demand und
Live-TV über mobile Endgeräte zu sehen, dabei hatte die Telekom
schon zum Start von Entertain to go angekündigt, den Dienst
auch nomadisch - also unterwegs - nutzbar zu machen.
Der neue Passus in den Nutzungsbedingungen lautet nach Informationen unserer Redaktion: "Der Kunde kann darüber hinaus innerhalb Deutschlands mit Entertain to go über Mobilfunk-Anschlüsse eine Auswahl von Inhalten aus Video on Demand abrufen (Streaming). Die Datenübertragung des Videos über die Mobilfunknetze sowie der Abruf (Leihe) der Videos sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und müssen ggf. gesondert bezahlt werden." Auch Bestandskunden werden über diese Änderung informiert.
Mobilfunk-Traffic nicht inklusive, Flatrate geplant
Entertain to go wird wirklich mobil
Foto: teltarif.de
Im Klartext: Für den mobilen Datentraffic und die entstehenden Kosten ist der
Kunde selbst verantwortlich. In privaten und öffentlichen Hotspots entstehen
somit keine Datenkosten (abseits der möglicherweise
anfallenden Nutzungskosten für den öffentlichen
Hotspot), in Mobilfunknetzen wird der Traffic vom gebuchten Kontingent
abgezogen. Aus Branchenkreisen war aber zu hören, dass es zumindest
bei Telekom-Verträgen eine Flatrate geben soll, die auch diesen Datentraffic
abdecken soll, dann aber zusätzlich zu Entertain to go bezahlt werden muss. Dabei
soll es sich um eine echte Flatrate handeln, die nicht gedrosselt wird.
Ein konkreter Termin für die Einführung des mobilen Entertain to go steht noch nicht fest, es ist aber vom zweiten Quartal auszugehen. Dem Vernehmen nach werden dann auch alle großen Sendergruppen und Sender den Dienst unterstützen. Die Einführung wurde lange Zeit mit Verweis auf lizenzrechtliche Gründe verschoben. Hier scheint es nun entsprechende Einigungen gegeben zu haben. Auch Video on Demand wird - sofern die Rechte vorliegen - unterstützt werden. Der mobile Zugriff auf die eigenen Aufnahmen auf dem Entertain-Receiver wird erst später im Jahr unterstützt.