Themenspecial Telefonieren zuhause Streitfall

Telekom will einfaches Call by Call bei congstar nicht anbieten

Bonner Konzern widersetzt sich noch immer der Bundesnetzagentur
Von Marc Kessler

Streit um Call by Call bei congstar congstar: Nach wie vor
kein einfach nutzbares Call by Call möglich
Montage: teltarif.de
Die Deutsche Telekom weigert sich, die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) auch für ihre Discount-Tochter congstar angeordnete netzseitige Realisierung von Call by Call - also über das einfache Wählen einer entsprechenden Vor-Vorwahl - umzusetzen. Stattdessen beharrt man beim Bonner Konzern darauf, lediglich eine routerseitige Implementierung anzubieten.

Call by Call bei congstar nur über Router-Einstellung möglich

Damit umgeht der Ex-Monopolist die entsprechende Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur (BK2c 09/002-R), nach der die Telekom die Möglichkeit zur Nutzung von Call by Call und Preselection sowohl bei den selbst angebotenen All-IP-Anschlüssen als auch bei der hauseigenen Tochter congstar schaffen muss. Dadurch könnten sowohl IP-Anschluss-Bestands- als auch Neukunden der Telekom und congstar Call by Call - wie im klassischen Festnetz - durch das Wählen einer Vor-Vorwahl nutzen beziehungsweise ihren Anschluss dauerhaft auf einen alternativen Anbieter voreinstellen lassen (Preselection).

Bereits während der monatelang andauernden Diskussion um die Thematik hatte die Telekom sich stets auf eine routerseitige Implementierung versteift, die für das Unternehmen deutlich kostengünstiger zu realisieren ist. Die Bundesnetzagentur hatte hingegen - auch in ihrem finalen Entscheid - betont, bei einer routerseitigen Implementierung sei ein offenes Call by Call nicht möglich. Die Nutzung von Call by Call müsse einfach bleiben, die routerseitige Einrichtung durch den Kunden stelle ein Hindernis dar.

Implementierungsfrist bis 31. Dezember 2010 erstritten

Streit um Call by Call bei congstar congstar: Nach wie vor
kein einfach nutzbares Call by Call möglich
Montage: teltarif.de
Der Bonner Konzern hatte auf die Verfügung der Bundesnetzagentur Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht - unter anderem deshalb, um eine Aufschiebung des Beschlusses zu erreichen. Denn die BNetzA hatte der Telekom keine weitere Frist zur Umsetzung eingeräumt, da der Konzern einerseits bereits seit Februar 2009 Kenntnis von der bevorstehenden Entscheidung gehabt habe und sich insofern darauf einrichten hätte müssen, andererseits die technische Umsetzung unproblematisch vonstatten gehen könne.

In dem Urteil, das teltarif.de vorliegt, räumten die Richter der Telekom eine verlängerte Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember vergangenen Jahres ein. Diese hielten die Bonner auch ein - zumindest bei ihren eigenen All-IP-Anschlüssen: Hier sollen nach Auskunft der Telekom Call by Call und Preselection seit Anfang dieses Monats (netzseitig) möglich sein. Anders hingegen bei congstar: "Um bei Congstar Call by Call und Preselection nutzen zu können, müssen die Kunden ihren Router entsprechend konfigurieren", heißt es.

Regulierungsverfügung der BNetzA wird unterlaufen

Damit unterläuft das Unternehmen aber die durch die BNetzA eindeutig angeordnete netzseitige Umsetzung von Call by Call - und das, obwohl auch die Richter des Verwaltungsgerichts Köln in ihrem Urteil angemerkt hatten, dass "der Nutzer die Möglichkeiten der Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl bei seinem Anschluss nicht bereits vorfindet, sondern diese erst durch die Konfiguration eines entsprechend ausgestatteten Routers selbst schaffen muss. Wenn er sich dieser Mühe nicht unterziehen will, wenn er zu diesen Konfigurationsmaßnahmen in Ermangelung der notwendigen Kenntnisse oder Informationen nicht selbst in der Lage ist, oder wenn diese Maßnahmen fehlschlagen, kann er die Möglichkeit von Call by Call und Preselection (...) nicht nutzen".

Telekom verweist auf hohe Kosten für netzseitige Realisierung bei congstar

Telekom-Kreisen zufolge sollen sich die Kosten einer netzseitigen Realisierung bei congstar angeblich auf "einen zweistelligen Millionenbetrag" belaufen. Das sei darauf zurückzuführen, dass congstar nicht nur Vorleistungen der Telekom, sondern auch von QSC beziehe. congstar-Sprecherin Sonja Kubczak schreibt uns: "Die congstar GmbH fühlt sich selbstverständlich den Vorgaben der Bundesnetzagentur verpflichtet. Für die Nutzung von Call by Call oder Preselection am congstar Anschluss ist jedoch die Anbindung eines oder mehrerer Verbindungsnetzbetreiber nötig, die solche Produkte anbieten. Bis dato wurden keine entsprechenden Verträge mit der congstar GmbH geschlossen, da sowohl für congstar als auch für Verbindungsnetzbetreiber die Aufwände in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen stehen."

Bundesnetzagentur bleibt hart und setzt letzte Frist

Die Bundesnetzagentur indes wird sich mit der eigenmächtigen Interpretation ihres Beschlusses durch die Telekom wohl nicht zufriedengeben. Wie teltarif.de erfuhr, hat die Regulierungsbehörde vor wenigen Tagen ein Schreiben an den magentafarbenen Konzern versandt, in dem sie die Telekom auffordert, die netzseitige Realisierung von Call by Call auch bei congstar anzubieten. Dazu hat die Telekom unseren Informationen zufolge nun bis Ende dieses Monats Zeit.

Widersetzt sich die Telekom dann noch immer, könnte die Bundesnetzagentur nach Paragraph 126 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine finale Anordnung zur Umsetzung ihrer Regulierungsverfügung erlassen. Und sollte man sich auch dann noch weigern, sieht das TKG als letzte - wenn in diesem Fall auch eher unwahrscheinliche - Maßnahme die Untersagung der "Tätigkeit als Betreiber von Telekommunikationsnetzen oder Anbieter von Telekommunikationsdiensten" vor.

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