Festnetz

Einigung: Call by Call bleibt bis Ende 2022 gesichert

Telekom, VATM und DVTM haben sich darauf verstän­digt, Call by Call und Preselec­tion bis Ende 2022 weiter anzu­bieten. Die behörd­liche Verpflich­tung für die Telekom könnte wegfallen.
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Noch drei Jahre Call by Call Noch drei Jahre Call by Call
Foto: teltarif.de
Call by Call und Preselec­tion bleiben für die Fest­netz­kunden der Deut­schen Telekom bis zum 31. Dezember 2022 erhalten. Darauf hat sich die Telekom mit dem Verband der Anbieter von Tele­kommu­nika­tions- und Mehr­wert­diensten (VATM) und dem Deut­schen Verband für Tele­kommu­nika­tion und Medien (DVTM) verstän­digt. Aller­dings kann man aus der gemein­samen Pres­seer­klärung von Telekom, VATM und DVTM auch heraus­lesen, dass in gut drei Jahren tatsäch­lich das Aus für die Spar­vorwahlen kommen könnte.

Die Verein­barung mit dem VATM und DVTM ermög­liche einen "sanften" Ausstieg aus diesem Markt­modell mit einer langen Über­gangs­zeit, auf die der Markt sich mit kunden­freund­lichen Alter­nativen einstellen könne, so die Telekom. Mit dieser Verein­barung sei aus Sicht der Verbände somit eine staat­liche Regu­lierung des Endkun­denmarktes für Sprach­tele­fonie und Call by Call nicht mehr erfor­derlich.

Telekom musste bislang Call by Call anbieten

Noch drei Jahre Call by Call Noch drei Jahre Call by Call
Foto: teltarif.de
Als der Markt 1998 für alter­native Fest­netz­anbieter geöffnet wurde, wurde die Telekom als markt­beherr­schendes Unter­nehmen dazu verpflichtet, ihren Kunden Call by Call und Preselec­tion anzu­bieten. Damit haben die Kunden über Spar­vorwahlen die Möglich­keit, vom Telekom-Anschluss aus über die Leitungen anderer Netz­betreiber zu tele­fonieren. Mit der Preselec­tion ist auch die Vorein­stel­lung eines anderen Provi­ders für abge­hende Anrufe möglich.

Wurden vor allem die Vor-Vorwahlen im Fest­netz in den ersten Jahren nach ihrer Einfüh­rung intensiv genutzt, so hat deren Bedeu­tung in den vergan­genen Jahren konti­nuier­lich abge­nommen. Bei vielen Tele­fonan­schlüssen ist heut­zutage eine Flat­rate für Anrufe inner­halb des deut­schen Fest­netzes inklu­sive. In einigen Fällen bekommen die Kunden auch eine Allnet-Flat und Inklu­sivleis­tungen für Auslands­gespräche.

Nicht zuletzt hat sich die Kommu­nika­tion in den vergan­genen Jahren stark verän­dert. Oft werden Messenger genutzt, über die zum Teil auch Internet-Tele­fonate geführt werden können. Dennoch gibt es immer noch rund 90 Call-by-Call-Anbieter, die vor allem mit güns­tigen Preisen vom Fest­netz in die Mobil­funk­netze bzw. ins Ausland punkten wollen.

Provider wollen koor­diniertes Ende für Call by Call und Preselec­tion

Die Provider haben verständ­licher­weise ein hohes Inter­esse an der Koor­dina­tion des Auslau­fens von Call by Call und Preselec­tion, solange hier weiterhin Bedarf bei der Bevöl­kerung besteht. Daher hatten sich VATM und DVTM mit der Deut­schen Telekom zusam­menge­setzt und schon vor der Markt­analyse eine einver­nehm­liche Markt­lösung im Sinne aller Parteien unab­hängig von der Bundes­netz­agentur gefunden.

Der Regu­lierer hat vor kurzem den Endkun­denmarkt für Sprach­tele­fonie einer turnus­gemäßen Prüfung unter­zogen und sieht die Deut­sche Telekom im vorlie­genden Entwurf der Markt­analyse nicht mehr als markt­beherr­schend an. Derzeit liegt das Verfahren zur Über­prüfung bei der EU-Kommis­sion in Brüssel. Wenn das Verfahren in den nächsten Wochen so abge­schlossen wird, wird die Telekom unter anderem nicht mehr behörd­lich verpflichtet sein, Call by Call und Preselec­tion anzu­bieten. Der Verein­barung können alle Unter­nehmen, die Call-by-Call und Preselec­tion anbieten, ohne weiteres beitreten. Hierzu können sie sich direkt an die Verbände wenden.

In einer weiteren Meldung berichten wir darüber, dass die Bundes­netz­agentur neue Inter­connect-Gebühren fest­legen will.

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