Rechtsstreit

StreamOn: BNetzA droht der Telekom Zwangsgeld an

Die Telekom soll sich bis nächste Woche zur Umsetzung der Anordnungen bezüglich der StreamOn-Optionen äußern. Kommt sie der Aufforderung nicht nach, so droht ein Zwangsgeld.
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Streit um StreamOn eskaliert Streit um StreamOn eskaliert
Foto: Telekom, Logo: BNetzA, Montage: teltarif.de
Der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Telekom und der Bundesnetzagentur über die Fortführung der umstrittenen StreamOn-Optionen droht zu eskalieren. Nachdem das Verwaltungsgericht Köln entschieden hatte, die Zero-Rating-Angebote seien in Teilen rechtswidrig, hatte die Telekom zunächst erklärt, StreamOn laufe zunächst weiter und verstoße nach Auffassung des Unternehmens auch nicht gegen EU-Recht.

Nun setzt die Bundesnetzagentur der Telekom einem Bericht des Magazins Golem zufolge eine Frist. Bis zum 4. Dezember hat der Netzbetreiber demnach Zeit, dem Regulierer darzulegen, ob die geforderten Anpassungen umgesetzt werden. Die Bundesnetzagentur hatte bereits vor einem Jahr angeordnet, die Telekom dürfe aus Gründen der Netzneutralität Videostreams nicht in der Qualität begrenzen und müsse StreamOn gemäß der Roam-like-at-home-Bestimmung auch im EU-Ausland anbieten.

Weiter heißt es, diese Änderungen müsse die Telekom für bestehende und künftige Verträge mit StreamOn gleichermaßen umsetzen. Insgesamt hatte der Regulierer dem Bericht zufolge vier Verstöße festgestellt. Nun drohe der Telekom ein Zwangsgeld in Höhe von insgesamt 200 000 Euro.

Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster möglich

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Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Beschwerde gegen sein Urteil vor dem für Nordrhein-Westfalen zuständigen Oberverwaltungsgericht Münster zugelassen. Dieses Gericht könnte dem Bericht zufolge mit einer Zwischenverfügung dafür sorgen, dass der Vollzug der Anordnung des Regulierers vorerst gestoppt wird. Diesen Weg könnte die Telekom nun gehen, zumal die Telefongesellschaft angekündigt hat, "alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen", um StreamOn weiter anbieten zu können.

Für den Netzbetreiber kommt eine Anpassung der Optionen offenbar nicht in Frage. Sollte StreamOn in der jetzigen Form keinen Bestand haben, so würde das Unternehmen die Dienste wohl einstellen, was insbesondere in Bezug auf die Roam-like-at-home-Regelung verständlich ist, zumal das Kostenrisiko für die Telekom je nach Nutzungsverhalten der Kunden zu hoch wäre.

Nach Telekom-Angaben werden die StreamOn-Optionen mittlerweile von mehr als 1,7 Millionen Kunden genutzt. Zudem wurden bislang mehr als 350 Inhalte-Partner gewonnen. Nach dem Audio- und Videostreaming hatte die Telekom erst im August Gaming als dritte StreamOn-Sparte eingeführt.

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