Bestraft

Bundesnetzagentur: Wieder Höchstbußgeld wegen Werbung

Die Bundesnetzagentur hat erneut wegen unerlaubter Telefonwerbung das Höchstbußgeld verhängt. Der Übeltäter SG Sales and Distribution GmbH ist wieder aus der Energiebranche.
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Das Callcenter-Unternehmen SG Sales and Distribution GmbH warb unerlaubt telefonisch für Strom- und Gaslieferverträge verschiedener Energieversorger. Da die Anrufe rechtswidrig waren, verhängte die Bundesnetzagentur das Höchstbußgeld von 300 000 Euro. Die Geldbuße ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.


Telefonhorror

Deutscher Energievertrieb: 300.000 Euro Bußgeld verhängt

Spam-Anrufe sind nervig und verboten. Viele Firmen schreckt das offenbar nicht.
Von mit Material von dpa

Auch wenn man keine Werbung am Telefon haben will, manche Call-Center rufen trotzdem an. Auch wenn man keine Werbung am Telefon haben will, manche Call-Center rufen trotzdem an.
Bild: Picture Alliance / dpa
Es ist wie eine Seuche. Immer wieder rufen Call­center an, die Strom, Gas oder andere Dienst­leis­tungen verkaufen wollen, obwohl man denen das gar nicht erlaubt hat. Wegen uner­laubter Tele­fon­wer­bung hat die Bundes­netz­agentur das höchst­mög­liche Bußgeld von 300 000 Euro gegen einen Vermittler von Strom- und Gasver­trägen verhängt. Die Behörde wirft speziell der Ener­gy­sparks GmbH in Fried­berg bei Augs­burg, die unter dem Namen Deut­scher Ener­gie­ver­trieb [Link entfernt] auftritt, "aggres­sive Gesprächs­füh­rung und Tele­fon­terror" vor, wie es in einer Mittei­lung von heute heißt.

Hart­nä­ckige Anrufer

Auch wenn man keine Werbung am Telefon haben will, manche Call-Center rufen trotzdem an. Auch wenn man keine Werbung am Telefon haben will, manche Call-Center rufen trotzdem an.
Bild: Picture Alliance / dpa
Die Anrufer seien dabei "äußerst hart­nä­ckig, aggressiv, belei­di­gend und teil­weise bedro­hend" aufge­treten. Der Unter­neh­mens­lei­tung seien die Verstöße bekannt gewesen, sie habe aber nichts unter­nommen, um sie abzu­stellen. Von Ener­gy­sparks war zunächst keine Stel­lung­nahme zu erhalten.

"Es ist das größte Verfahren wegen uner­laubter Tele­fon­wer­bung, das die Bundes­netz­agentur bislang geführt hat", sagte Netz­agentur-Präsi­dent Jochen Homann dazu. Mehr als 6000 Verbrau­cher hätten sich über die Anrufe der Vermittler, die unter dem Marken­namen "Deut­scher Ener­gie­ver­trieb" auftreten, beschwert. Die Betrof­fenen seien häufig mehr­mals kontak­tiert worden, obwohl sie weitere Anrufe bereits im ersten Gespräch unter­sagt hatten. Anrufe ohne die Zustim­mung der Betrof­fenen sind im übrigen rechts­widrig.

Anrufe aus der Türkei?

Obwohl die Bundes­netz­agentur das Unter­nehmen mehr­fach dazu ange­hört hatte, seien die Anrufe weiter­ge­gangen. Ener­gy­sparks habe unter anderem auch mit Vertriebs­part­nern in der Türkei zusam­men­ge­ar­beitet, die als Subun­ter­nehmer Anrufe von der Türkei nach Deutsch­land getä­tigt oder Adress­daten beschafft hätten. Unter den verwen­deten Part­nern sei auch ein Unter­nehmen gewesen, das bereits einschlägig wegen uner­laubter Tele­fon­wer­bung verur­teilt worden sei.

"Wer Subun­ter­nehmen beauf­tragt, muss sicher­stellen, dass diese die gesetz­li­chen Vorgaben einhalten. Dies gilt erst recht, wenn die Eignung der Unter­nehmen zwei­fel­haft ist", betonte Homann. Die Geld­buße ist noch nicht rechts­kräftig. Über einen mögli­chen Einspruch entscheidet das Amts­ge­richt Bonn.

Uner­laubte Werbe­an­rufe der Bundes­netz­agentur melden

Wer tele­fo­nisch mit Werbung beläs­tigt wird, kann sich bei der Bundes­netz­agentur beschweren. Werbe­an­rufe sind rechts­widrig, wenn man sie dem anru­fenden Unter­nehmen nicht ausdrück­lich erlaubt hat - und zwar schon vor dem Tele­fonat. Auch der Versuch, das Einver­ständnis gleich zu Beginn eines Gesprächs einzu­holen, ist unzu­lässig.

Für eine Beschwerde benö­tigt die Bundes­netz­agentur präzise Angaben: Betrof­fene sollten sich merken, was im Anruf beworben wird, und vor allem die Tele­fon­nummer des Anru­fers notieren. Auch die Art und Weise der Gesprächs­füh­rung ist rele­vant, weil sie sich auf die Höhe eines Bußgeldes auswirken kann. Beschwerden sind per E-Mail, Online-Formular oder auch posta­lisch per Formular-Ausdruck möglich.

Anrufer noch aktiv?

Übri­gens: Während wir diesen Artikel geschrieben haben, ging ein Anruf von genau dieser "Deut­schen Ener­gie­ver­trieb" ein. Es wurde nach einem Namen gefragt, der uns nicht bekannt war. Wir antwor­teten "den gibt es hier nicht". Der Anrufer entgeg­nete ziem­lich genervt "Warum fragen Sie dann nach unserem Namen?" und legte auf. Absen­der­ruf­nummer war eine sehr lange Rufnummer aus Frank­furt, die 069 348798135. Versucht man diese zurück­zu­rufen wird die Nummer als "ungültig" ange­sagt. Im Internet ist die Rufnummer in einschlä­gigen Tele­fon­spam-Portalen bereits als "nervig" bekannt.

Viel­leicht hätte die Netz­agentur ein Bußgeld von 3 Millionen Euro verhängen sollen?

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