Bundesnetzagentur: Wieder Höchstbußgeld wegen Werbung
Das Callcenter-Unternehmen SG Sales and Distribution GmbH warb unerlaubt telefonisch für Strom- und Gaslieferverträge verschiedener Energieversorger. Da die Anrufe rechtswidrig waren, verhängte die Bundesnetzagentur das Höchstbußgeld von 300 000 Euro. Die Geldbuße ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.
Deutscher Energievertrieb: 300.000 Euro Bußgeld verhängt
Auch wenn man keine Werbung am Telefon haben will, manche Call-Center rufen trotzdem an.
Bild: Picture Alliance / dpa
Es ist wie eine Seuche. Immer wieder rufen Callcenter an, die Strom, Gas oder andere Dienstleistungen verkaufen wollen, obwohl man denen das gar nicht erlaubt hat. Wegen unerlaubter Telefonwerbung hat die Bundesnetzagentur das höchstmögliche Bußgeld von 300 000 Euro gegen einen Vermittler von Strom- und Gasverträgen verhängt. Die Behörde wirft speziell der Energysparks GmbH in Friedberg bei Augsburg, die unter dem Namen Deutscher Energievertrieb
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auftritt, "aggressive Gesprächsführung und Telefonterror" vor, wie es in einer Mitteilung von heute heißt.
Hartnäckige Anrufer
Auch wenn man keine Werbung am Telefon haben will, manche Call-Center rufen trotzdem an.
Bild: Picture Alliance / dpa
Die Anrufer seien dabei "äußerst hartnäckig, aggressiv, beleidigend und teilweise bedrohend" aufgetreten. Der Unternehmensleitung seien die Verstöße bekannt gewesen, sie habe aber nichts unternommen, um sie abzustellen. Von Energysparks war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
"Es ist das größte Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung, das die Bundesnetzagentur bislang geführt hat", sagte Netzagentur-Präsident Jochen Homann dazu. Mehr als 6000 Verbraucher hätten sich über die Anrufe der Vermittler, die unter dem Markennamen "Deutscher Energievertrieb" auftreten, beschwert. Die Betroffenen seien häufig mehrmals kontaktiert worden, obwohl sie weitere Anrufe bereits im ersten Gespräch untersagt hatten. Anrufe ohne die Zustimmung der Betroffenen sind im übrigen rechtswidrig.
Anrufe aus der Türkei?
Obwohl die Bundesnetzagentur das Unternehmen mehrfach dazu angehört hatte, seien die Anrufe weitergegangen. Energysparks habe unter anderem auch mit Vertriebspartnern in der Türkei zusammengearbeitet, die als Subunternehmer Anrufe von der Türkei nach Deutschland getätigt oder Adressdaten beschafft hätten. Unter den verwendeten Partnern sei auch ein Unternehmen gewesen, das bereits einschlägig wegen unerlaubter Telefonwerbung verurteilt worden sei.
"Wer Subunternehmen beauftragt, muss sicherstellen, dass diese die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Dies gilt erst recht, wenn die Eignung der Unternehmen zweifelhaft ist", betonte Homann. Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.
Unerlaubte Werbeanrufe der Bundesnetzagentur melden
Wer telefonisch mit Werbung belästigt wird, kann sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Werbeanrufe sind rechtswidrig, wenn man sie dem anrufenden Unternehmen nicht ausdrücklich erlaubt hat - und zwar schon vor dem Telefonat. Auch der Versuch, das Einverständnis gleich zu Beginn eines Gesprächs einzuholen, ist unzulässig.
Für eine Beschwerde benötigt die Bundesnetzagentur präzise Angaben: Betroffene sollten sich merken, was im Anruf beworben wird, und vor allem die Telefonnummer des Anrufers notieren. Auch die Art und Weise der Gesprächsführung ist relevant, weil sie sich auf die Höhe eines Bußgeldes auswirken kann. Beschwerden sind per E-Mail, Online-Formular oder auch postalisch per Formular-Ausdruck möglich.
Anrufer noch aktiv?
Übrigens: Während wir diesen Artikel geschrieben haben, ging ein Anruf von genau dieser "Deutschen Energievertrieb" ein. Es wurde nach einem Namen gefragt, der uns nicht bekannt war. Wir antworteten "den gibt es hier nicht". Der Anrufer entgegnete ziemlich genervt "Warum fragen Sie dann nach unserem Namen?" und legte auf. Absenderrufnummer war eine sehr lange Rufnummer aus Frankfurt, die 069 348798135. Versucht man diese zurückzurufen wird die Nummer als "ungültig" angesagt. Im Internet ist die Rufnummer in einschlägigen Telefonspam-Portalen bereits als "nervig" bekannt.
Vielleicht hätte die Netzagentur ein Bußgeld von 3 Millionen Euro verhängen sollen?