Streit

Telefónica klagt gegen Vergaberegeln für 5G-Frequenzen (Update)

Im Streit um die Ausgestaltung des schnellen mobilen Internets der Zukunft will der Netzbetreiber Telefónica eine juristische Klärung. Wie auch der Telekom oder Vodafone gehen den Münchnern die Auflagen für den Kauf der teuren Frequenzen zu weit.
Von dpa /

o2 klagt gegen die Vergaberegeln für den Mobilfunkstandard 5G. o2 klagt gegen die Vergaberegeln für den Mobilfunkstandard 5G.
picture alliance/Lino Mirgeler/dpa
Der Netzbetreiber Telefónica Deutschland (o2) hat Klage gegen die Regeln für die Frequenzvergabe beim kommenden Mobilfunkstandard 5G eingereicht. "Die von der Bundesnetzagentur beschlossenen Vergabebedingungen enthalten aus unserer Sicht rechtliche Unklarheiten und Investitionshemmnisse", sagte Telefónica-Sprecher Guido Heitmann heute auf Anfrage. Deshalb habe man beim Verwaltungsgericht Köln kurz vor Weihnachten Klage erhoben. Zuvor hatte das "Handelsblatt" darüber berichtet.

Heitmann betonte, mit dem juristischen Schritt wolle Telefónica rechtliche Klarheit herstellen. Dies betrifft im Kern Auflagen zur Versorgung in der Fläche und zur Zusammenarbeit mit anderen Anbietern beim Roaming. Heitmann monierte, die Netzbetreiber sollten massiv in eine Flächenversorgung investieren, die sich mit dem im Verfahren bereitgestellten Spektrum an Frequenzen gar nicht erfüllen lasse. "Auch gibt es Unklarheiten mit Blick auf Roaming und die Vorgaben zur Zusammenarbeit mit Diensteanbietern", sagte er.

Ziel der Klage: Planungssicherheit

o2 klagt gegen die Vergaberegeln für den Mobilfunkstandard 5G. o2 klagt gegen die Vergaberegeln für den Mobilfunkstandard 5G.
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Die Frequenzen für den Mobilfunkstandard 5G sollen im Frühjahr versteigert werden. 5G steht für die fünfte Mobilfunkgeneration. Das Netz soll viel schnelleres mobiles Internet bringen. Das ist vor allem wichtig für die Industrie, etwa beim autonomen Fahren. Die Übertragungsrate ist etwa 100 Mal so hoch wie bei 4G (LTE). Die Netzbetreiber müssen für die Frequenzen viel Geld in die Hand nehmen. Ihre Furcht: Bei zu hohen Auflagen verdienen sie zu wenig daran.

Im November hatte die Bundesnetzagentur Vergaberegeln für die Auktion festgelegt, über eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes könnte die Kursrichtung des Ausbaus aber noch abgeändert werden. Bis Ende 2022 sollen 98 Prozent aller Haushalte in Deutschland schnelles mobiles Internet haben, bis Ende 2024 sollen in zwei Schritten alle Autobahnen, Bundes- und Landstraßen sowie wichtige Zugstrecken und Wasserwege versorgt sein.

Monatelangen Streit hatte es um ein möglichst flächendeckendes Angebot gegeben. Die Befürchtung vieler Kritiker: Der ländliche Raum könnte weiter große weiße Flecken aufweisen. Bundespolitiker hatten das lokale Roaming ins Spiel gebracht. Hierbei würden Handynutzer in einem Funkloch kostenlos mit einem anderen Anbieter verbunden. So eine Regelung gibt es bisher nicht in Deutschland. Über Roaming sollen die Netzbetreiber nach Ansicht der Bundesnetzagentur zwar verhandeln, die Behörde will sie aber nicht dazu verpflichten.

Erst kürzlich hatte die Netzagentur in einem Schreiben an die Bundesministerien für Verkehr und Wirtschaft davor gewarnt, das lokale Roaming schon bald im Telekommunikationsgesetz zu verankern. Eine solche Änderung noch vor der 5G-Versteigerung im Frühjahr 2019 würde "erhebliche Rechtsunsicherheiten verursachen und das Auktionsverfahren gefährden", monierten die Autoren.

Bei Telefónica hieß es, die Klage ziele darauf, Planungssicherheit für die hohen Investitionen zu haben. Zu einem möglichen Eilantrag, der die Auktion gegebenenfalls stoppen könnte, wollte sich der Netzbetreiber nicht äußern. Man setze zunächst darauf, dass schon die Klageeinreichung Bewegung in die Sache bringt. Auch die Deutsche Telekom und Vodafone hatten angekündigt, rechtliche Schritte zu prüfen.

Nach Einschätzung des stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden Frank Sitta besteht nun die Gefahr, dass der Digitalstandort Deutschland noch weiter zurückfällt. "Die Klage der Telefónica zur 5G-Lizenzvergabe ist das logische Ergebnis der monatelangen orientierungslosen Politisierung des Verfahrens durch die große Koalition." Sie wolle die Flächendeckung im Mobilfunk mit Frequenzen erzwingen, die dafür technisch nicht geeignet sind. Statt Rechtssicherheit gebe es "Wünsch-Dir-Was-Forderungen".

Update (Anfang): Auch Vodafone Deutschland klagt jetzt gegen die Vergaberegeln: "Wir haben unsere rechtlichen Bedenken gegen verschiedene Bedingungen frühzeitig geäußert und uns nach eingehender Prüfung der verabschiedeten Vergabebedingungen zur Klage entschlossen", hieß es bei den Düsseldorfern. Zu Details wollte sich ein Vodafone-Sprecher unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. Update (Ende)

Müssen bei einem verpflichtenden National Roaming wirklich Arbeitsplätze abgebaut werden? Das befürchtet der Betriebsrat der Deutschen Telekom.

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