Gesperrt

Drittanbietersperre: Gegen Abo-Fallen auf dem Handy

Trotz zahl­rei­cher Bemü­hungen von Politik und Verbrau­cher­schutz gibt es immer noch uner­wünschte Abo-Fallen auf Handy-Rech­nungen. Wir erläu­tern, was eine Dritt­anbie­ter­sperre bringt und wie sie einge­richtet wird.
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Drittanbietersperre gegen Abo-Fallen am Handy Drittanbietersperre gegen Abo-Fallen am Handy
Fotos: Jürgen Acker - fotolia.com/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Schon seit Jahren ist es ein unge­löstes Ärgernis: Plötz­lich taucht auf der Handy-Rech­nung ein Posten auf, den man sich nicht erklären kann - von einem Unter­nehmen, das man meist nicht kennt. Wieder­holt sich das Spiel dann auch auf den nach­fol­genden Rech­nungen, steht fest: Der meist ahnungs­lose Handy-Nutzer ist in eine Abo-Falle getappt.

Prin­zipiell ist das Carrier-Billing, also das Bezahlen zusätz­licher Leis­tungen per Handy-Rech­nung, in vielen Fällen eine bequeme Sache. Doch die Schwarzen Schafe der Branche zeigen immer wieder, wie wichtig ein Instru­ment ist, um sich vor Handy-Kosten­fallen zu schützen: Die Dritt­anbie­ter­sperre.

Wie eine Dritt­anbie­ter­sperre funk­tio­niert, wie sie einge­richtet wird und was sie wirk­lich bringt, erläu­tern wir in diesem Ratgeber. Drittanbietersperre gegen Abo-Fallen am Handy Drittanbietersperre gegen Abo-Fallen am Handy
Fotos: Jürgen Acker - fotolia.com/teltarif.de, Montage: teltarif.de

Warum Dritt­anbieter-Leis­tungen über Handy-Rech­nung abrechnen?

Zunächst stellt sich die Frage: Warum werden über­haupt Dritt­anbieter-Dienste über die Handy-Rech­nung abge­rechnet - und warum ist das bei vielen Tarifen stan­dard­mäßig akti­viert, mögli­cher­weise ohne dass der unbe­darfte Kunde davon weiß?

Die Abrech­nung über die Handy-Rech­nung hat für den Kunden Bequem­lich­keits-Vorteile, birgt aber auch echte Gefahren. Viele wirk­lich sinn­volle Dienste wie App-Käufe und der Kauf von ÖPNV- und Park­tickets lässt sich auf diesem Wege viel einfa­cher bewerk­stel­ligen, weil man keinen Account bei einem Zahlungs­dienst­leister anlegen oder über das Handy-Display umständ­lich SEPA- oder Kredit­karten-Daten eingeben muss. Auf der anderen Seite steht der hand­feste Nach­teil, dass dem Kunden auch immer uner­wünschte Buchungen oder Abos unter­geschoben werden können.

Für die Diens­tean­bieter und Mobil­funk-Provider hat die Abrech­nung per Handy-Rech­nung hingegen nur Vorteile: Der Kunde kann über ein einfa­ches Bezahl­ver­fahren dazu gekö­dert werden, weitere Dienste zu buchen, womit sich insbe­son­dere die Mobil­funk-Provider lukra­tive Zusatz­ein­nahmen sichern.

Dritt­anbie­ter­sperre: Auto­matisch oder manuell einge­richtet

Für zahl­reiche Kunden ist es aber nach wie vor ein großes Ärgernis, dass bei vielen Tarifen Dritt­anbie­ter­dienste sofort frei­geschaltet werden, auch wenn der Kunde gar nichts bestellt hat. Da in den vergan­genen Jahren das Beschwer­deauf­kommen hierzu wohl zuge­nommen haben muss, haben einige Provider inzwi­schen stan­dard­mäßig eine Dritt­anbie­ter­sperre (zumin­dest für Abos) akti­viert. Möchte der Kunde Dritt­anbie­ter­dienste nutzen, muss er also die Abrech­nung per Handy-Rech­nung zuvor explizit beim Provider frei­schalten lassen. Das ist deut­lich kunden­freund­licher als die sofor­tige, uner­wünschte Frei­schal­tung.

Sind Dritt­anbie­ter­dienste bei Vertrags­start auto­matisch akti­viert und man möchte diese nicht verwenden, sollte man sie umge­hend sperren, um Miss­brauch vorzu­beugen. Dazu gibt es in der Regel zwei Möglich­keiten: Viele Handy-Provider erlauben im Online-Kunden­center oder in der Kunden­ser­vice-App die gene­relle oder selek­tive Sperre von Dritt­anbie­ter­leis­tungen. Ist das nicht der Fall, sollte man nicht zögern, bei der Hotline anzu­rufen, eine Dritt­anbie­ter­sperre zu bean­tragen und sich diese auch bestä­tigen zu lassen. Schaubild: So funktioniert die Abrechnung von Drittanbieter-Diensten Schaubild: So funktioniert die Abrechnung von Drittanbieter-Diensten
Bild: Stiftung Warentest / Finanztest

Aktu­elle gesetz­liche Rege­lungen zur Buchung von Leis­tungen

Schon seit vielen Jahren galt die Regel, dass bei einer Rekla­mation zur Handy-Rech­nung mit nicht bestellten Dritt­anbieter-Posten der Mobil­funk-Provider der Ansprech­partner war und nicht der meist ominöse Dritt­anbieter, von dem man oft den Namen nicht kannte, geschweige denn Kontakt­daten hatte. Leider haben viele Provider diese Verpflich­tung aber nicht ernst genommen und den Kunden bei Beschwerden dann doch wieder an den Dritt­anbieter verwiesen. Reagierte dieser nicht auf die Kunden­beschwerde, war es schwer, die irrtüm­lich oder betrü­gerisch abge­buchten Beträge zurück zu bekommen. Wer nicht bezahlte, dem wurde manchmal rigoros der Anschluss gesperrt.

Um diesem Treiben Einhalt zu gebieten, gilt seit 1. Februar 2020 bei Dritt­anbie­ter­leis­tungen statt­dessen eine neue Rege­lung. Dienst­leis­tungen von Dritt­anbie­tern dürfen nur abge­rechnet werden, wenn entweder bei der Buchung eine tech­nische Umlei­tung erfolgt, bei der der Kunde für den Bezahl­vor­gang einer Dritt­anbie­ter­leis­tung von der Inter­net­seite des Dritt­anbie­ters auf eine Inter­net­seite seines Mobil­funk­anbie­ters umge­leitet wird (das Redi­rect-Verfahren) oder das Mobil­funk­unter­nehmen verschie­dene fest­gelegte verbrau­cher­schüt­zende Maßnahmen imple­men­tiert (das Kombi­nati­ons­modell).

Mobil­funk­anbieter müssen sich gene­rell mit den Beschwerden der Verbrau­cher ausein­ander­setzen und prüfen, ob die Forde­rung berech­tigt ist. Die vorschnelle Drohung, im Fall der Nicht­zah­lung einer umstrit­tenen Forde­rung den Anschluss zu sperren, kann laut der Bundes­netz­agentur eine unlau­tere aggres­sive geschäft­liche Hand­lung darstellen. Im Zweifel sollten sich Verbrau­cher auf die Garantie berufen.

Weitere Details zu Kombi­nati­ons­modell und Redi­rect-Verfahren

Im Kombi­nati­ons­modell wird bei Einzel­käufen sowie bei beson­ders vertrau­ens­wür­digen Dritt­anbie­tern, bei denen sich Kunden durch Login iden­tifi­zieren, auf das Redi­rect-Verfahren verzichtet. Im Gegenzug kann sich ein Kunde in einer Viel­zahl von Fällen auf eine Geld-Zurück-Garantie der Mobil­funk­anbieter bei unge­wollten Dritt­anbieter-Abrech­nungen berufen. Welche Unter­nehmen sich für das Kombi­nati­ons­modell und damit auch für die Geld-Zurück-Garantie entschieden haben, hat die Bundes­netz­agentur auf einer Liste der Teil­nehmer am Kombi­nati­ons­modell aufge­führt.

Für Abon­nement-Dienste gilt ein zwin­gender Einsatz des Redi­rect-Verfah­rens. Beim Redi­rect-Verfahren sind Ablen­kungen durch Bilder oder Einblen­dung anderer Inhalte wie Werbung nicht erlaubt. Die entspre­chenden Seiten dürfen außer dem Logo des Mobil­funk­anbie­ters keine Elemente oder zusätz­lichen Infor­mationen enthalten, die nicht im Zusam­men­hang mit der konkreten kosten­pflich­tigen Bestel­lung stehen. Dort darf auch nicht sugge­riert werden, dass das Angebot kosten­frei ist. Insbe­son­dere dürfen laut der Bundes­netz­agentur Formu­lie­rungen wie "durch die Zustim­mung entstehen Ihnen keine Kosten", "kosten­loses Zugangs­tool" und "der Redi­rect ist für Sie kostenlos" nicht verwendet werden.

Auf der Redi­rect-Seite muss der Vertrags­partner möglichst mit Anschrift und elek­tro­nischer Kontakt­mög­lich­keit ange­geben werden. Dies ist erfor­der­lich, damit Verbrau­cher zwei­fels­frei fest­stellen können, mit wem sie den Vertrag schließen und wer der Adressat bei mögli­chen Bean­stan­dungen ist. Außerdem können Beschwerden dadurch leichter ausge­wertet werden. Das Redi­rect-Fenster sollte dabei in deut­scher Sprache gefasst sein; in ihm soll die Zustim­mungs­fläche direkt sichtbar sein und es soll eine "Abbre­chen"-Schalt­fläche beinhalten.

Diese Dritt­anbieter-Dienste gibt es

Viele Handy-Kunden denken, bei Dritt­anbieter-Leis­tungen würde es sich immer um Abos oder unse­riöse Abzock-Ange­bote halten. Es gibt aber auch seriöse Dienste - wir zählen die wich­tigsten Kate­gorien auf:

  • Kosten­pflich­tige Ange­bote in Apps­tores: Dazu gehören nicht nur der Einzel-Kauf kosten­pflich­tiger Apps, sondern auch Abon­nements von Diensten mit beispiels­weise monat­lich oder jähr­lich wieder­keh­render Zahlungs­weise.
  • ÖPNV-Tickets: Viele Nahver­kehrs-Anbieter in Deutsch­land erlauben das Bezahlen von Tickets per Handy-Rech­nung.
  • Park­tickets: In der Regel befinden sich die Infor­mationen zum Bezahl­ver­fahren auf einem Schild am Park­platz bzw. Park­haus oder auf dem Ticket­automat.
  • eBooks: Elek­tro­nische Bücher lassen sich teil­weise über die Handy-Rech­nung bezahlen.
  • Strea­ming-Ange­bote: Wenn Strea­ming-Anbieter für Musik, Filme und Serien die Abrech­nung des monat­lichen Abon­nement-Beitrags nicht über den Apps­tore, sondern direkt über die Handy-Rech­nung vornehmen, können sie dadurch die teils hohe Provi­sion der Apps­tore-Betreiber umgehen.
  • Klein­spenden: Als gemein­nützig aner­kannte Vereine oder Hilfs­orga­nisa­tionen bitten manchmal um Klein­spenden von wenigen Euro mit Abrech­nung über die Handy-Rech­nung, was die Hürde abbauen soll, dass der Spender aktiv eine Über­wei­sung anstoßen muss.
  • Abon­nements: Ja, es gibt sie leider immer noch: Abon­nements für Klin­gel­töne, Desktop-Hinter­gründe oder Bild­schirm­schoner oder andere Dinge, die man wahr­schein­lich auch problemlos woan­ders im Netz kostenlos finden würde. In diesem sowie im nach­fol­genden Bereich dürften sich die meisten unse­riösen Dritt­anbieter tummeln.
  • SMS-Info­dienste: Was es im Smart­phone- und Internet-Zeit­alter für einen Sinn hat, kosten­pflichtig per Abo SMS-Info­dienste wie Nach­richten oder Börsen­kurse zu bestellen sowie an Chats, Votings oder Gewinn­spielen per SMS teil­zunehmen, bleibt dahin­gestellt - es gibt sie jeden­falls noch.
Beispiel Vodafone: Einstellungsmöglichkeiten zum mobilen Bezahlen im Kundencenter Beispiel Vodafone: Einstellungsmöglichkeiten zum mobilen Bezahlen im Kundencenter
Bild: Vodafone, Screenshot: teltarif.de

So verhalten Sie sich richtig bei einer falschen Rech­nung

Wer auf seiner Handy-Rech­nung Abrech­nungen über Dritt­anbieter-Leis­tungen findet, die er nach­weis­lich nicht veran­lasst hat, sollte sofort drei Dinge unter­nehmen:

  • Wider­spruch gegen die Rech­nung: Erheben Sie beim Kunden­ser­vice Ihres Provi­ders am besten sofort schrift­lich Einspruch und nennen Sie dabei die betref­fende Rech­nung und den Posten. Verlangen Sie die sofor­tige Gutschrift des entspre­chenden Betrags und lassen Sie sich nicht abwim­meln. Sind Kontakt­daten des Dritt­anbie­ters ange­geben: Kündigen Sie dort das Abo schrift­lich mit sofor­tiger Wirkung.
  • Sofort Dritt­anbie­ter­sperre setzen: Sollten Sie bislang noch keine Dritt­anbie­ter­sperre gesetzt haben, sollten Sie das an dieser Stelle unver­züg­lich nach­holen, entweder im Online-Kunden­center oder an der Hotline.
  • Beschwerde bei der Bundes­netz­agentur: Die BNetzA hat ein großes Inter­esse daran, den Miss­brauch bei Dritt­anbieter-Abrech­nungen einzu­dämmen. Sie nimmt daher auf einem spezi­ellen Beschwer­defor­mular zu Dritt­anbieter-Abrech­nungen gerne Ihre Beschwerde entgegen.

Abschlie­ßend bleibt es abzu­warten, wie sich die aktu­ellen Rege­lungen zu Dritt­anbie­ter­diensten in der Praxis bewähren - es gibt jedoch bereits Hinweise von Verbrau­cher­schüt­zern, dass durch die stren­geren Vorgaben der Miss­brauch immer noch nicht einge­dämmt werden konnte. Handy-Nutzer sollten also weiterhin aufmerksam sein und ihre Rech­nungen aufmerksam prüfen.

Eine falsche Rech­nung flat­tert ins Haus: Wer jetzt denkt, dass er durch Zurück­buchen des falschen Betrags und Widerruf der SEPA-Last­schrift "Druck machen" kann, irrt sich gewaltig. Wir erläu­tern die rich­tige Vorge­hens­weise.