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Telekom zu StreamOn: "Freuen uns, dass es weitergeht"

Die Deutsche Telekom freut sich darüber, ihre umstrittenen StreamOn-Optionen vorerst weiter anbieten zu können. Auf die endgültige Gerichtsentscheidung sei man vorbereitet.
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Zukunft von StreamOn bleibt offen Zukunft von StreamOn bleibt offen
Montage: teltarif.de
Wie berichtet kann die Deutsche Telekom ihre umstrittenen StreamOn-Optionen vorerst unverändert anbieten. Gesichert ist die Zukunft der Zero-Rating-Dienste damit aber noch nicht. Im Gegenteil, in der eigentlichen Sache, nämlich der Rechtmäßigkeit der von der Telekom angebotenen Optionen, ist noch gar keine Entscheidung gefallen.

Die Pressestelle der Bundesnetzagentur bestätigte auf Anfrage von teltarif.de den Zwischenstand, nach dem der Bescheid zu StreamOn nicht vollstreckt werden kann, bis das Oberverwaltungsgericht in Münster über die Rechtmäßigkeit entschieden hat. Auch aus Sicht des Regulierers kann die Telekom die Optionen demnach unverändert anbieten, bis über die Beschwerde des Netzbetreibers gegen die Eilentscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts entschieden sei.

Das Verwaltungsgericht Köln folgte im November 2018 der Argumentation der Bundesnetzagentur und erklärte Teile des StreamOn-Angebots für rechtswidrig. Wann das Oberverwaltungsgericht in Münster über die Beschwerde der Telekom gegen dieses Urteil entscheidet, ist noch offen.

Telekom hat mittlerweile 1,9 Millionen StreamOn-Kunden

Zukunft von StreamOn bleibt offen Zukunft von StreamOn bleibt offen
Montage: teltarif.de
Die Telekom-Pressestelle zeigte sich auf Anfrage von teltarif.de mit dem aktuellen Zwischenstand zufrieden. StreamOn sei erfolgreich und werde mittlerweile von mehr als 1,9 Millionen Kunden genutzt. In den vergangenen knapp zwei Jahren habe die Telekom mehr als 380 Inhalte-Anbieter gewonnen, deren Dienste je nach gebuchter Option genutzt werden können, ohne dass das dabei anfallende Datenvolumen berechnet wird.

Wie die Pressestelle der Deutschen Telekom weiter ausführte, hoffe der Netzbetreiber nun auf ein positives Urteil in der Hauptsache. Allerdings sei das Unternehmen auch darauf vorbereitet, dass das Oberverwaltungsgericht möglicherweise das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts bestätigt. In diesem Fall müsste die Telekom StreamOn gemäß der Vorgaben der Bundesnetzagentur nachbessern oder die Optionen einstellen.

Hat die Telekom einen "Plan B" für StreamOn?

Wie der "Plan B" für StreamOn aussieht, ist nicht bekannt. Videostreaming in HD-Qualität bietet die Telekom bereits für MagentaEINS-Kunden mit der Option StreamOn Music&Video Max an. Eine Erweiterung auf alle StreamOn-Nutzer würde mehr Datenverkehr im eigenen Netz bedeuten. Zudem hätten MagentaEINS-Kunden einen Vorteil weniger.

Kostspielig wäre für die Telekom wiederum die Umsetzung der Forderung der Bundesnetzagentur, StreamOn neben Deutschland auch im EU-Roaming anzubieten, um dem Roam-like-at-home-Gebot der Regulierung nachzukommen. Für den MagentaMobil-XL-Tarif mit echter Daten-Flatrate innerhalb Deutschlands hat die Telekom hierfür in der Anwendung der Fair-use-Policy eine Lösung gefunden, die im EU-Roaming ausdrücklich vorgesehen ist.

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