Netflix, Spotify & Co. teilen: Das ist erlaubt
Inzwischen gibt es eine Vielzahl an Streaming-Diensten: Ob Bundesliga und Sportveranstaltungen, die neuesten Filme und Serien oder den Zugriff auf das umfangreiche Musik-Programm – für fast jeden ist etwas dabei. Wer immer auf dem Laufenden sein möchte, der braucht mehr als nur ein Streaming-Abonnement und das kann schnell teuer werden. Um die Kosten hierfür zu reduzieren, liegt es nahe, das kostenpflichtige Abo mit Freunden oder innerhalb der Familie zu teilen. Aber gestatten dies Amazon, Netflix, Spotify und Co?
Das Teilen eines personengebundenen Kontos widerspricht in der Regel den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Streaming-Anbieter. Oftmals kann der Zugang auf mehreren Geräten eingerichtet werden, auch wenn der Abruf der Inhalte nur auf einem Gerät zur selben Zeit erfolgen kann. Eine parallele Nutzung ist nicht möglich. Umgangen wird dies von einigen Nutzern allerdings durch vorheriges Herunterladen des Inhalts und der anschließenden Offline-Wiedergabe. Bekommt der Anbieter das mit, dann kann es schnell zu einer Sperre des Nutzerkontos kommen.
Streaming-Account teilen
Screenshot: Netflix, Grafik/Montage: teltarif.de
Streaming-Dienst teilen mit dem Familien-Abo
Bei vielen Diensten ist die parallele Nutzung auf mehreren Geräten – meist durch einen monatlichen Aufpreis – gestattet. Vermarktet werden diese Abos gern als Familien-Abo. Diese Abos sind zwar teurer als das Basis-Abo, allerdings ermöglicht dies rechnerisch oftmals bereits ab zwei Personen eine Ersparnis. Das Praktische an dieser Form des Abos ist neben der Ersparnis von Geld, dass jeder Nutzer sein eigenes Profil erhält und seine eigenen Listen pflegen kann und vom jeweiligen Dienst auch Vorschläge für Musik, Filme oder Serien bekommt, die nach Nutzer-Vorlieben ausgewählt wurden.
Die Krux an einem Familien-Abo besteht in der Definition des Streaming-Dienstes, wer zur "Familie" gehört. Gehören beispielsweise die Eltern oder Geschwister des Konto-Inhabers, die in unterschiedlichen Städten wohnen, laut AGB der Streaming-Dienste zur "Familie"?
Abo-Modelle & Definitionen von Amazon Prime, Netflix und YouTube Premium
Der Online-Versandhändler Amazon bietet für seinen Videodienst Prime Video kein Familien-Abo an. Daher ist hier das Teilen der Abos untersagt. Gestattet ist hingegen die Nutzung der schnellen Lieferung von Amazon-Bestellungen durch Mitglieder desselben Haushalts.
Bei dem beliebten Videostreaming-Dienst Netflix gibt es zusätzlich zur "Single-Mitgliedschaft" zwei weitere Abonnements für 2 bzw. 4 Nutzer. Die Nutzer müssen laut den Nutzungsbedingungen im selben Haushalt leben, sonst droht die Sperrung des Accounts. Netflix ist bislang allerdings nicht sonderlich durch Sperrung des Kontos durch "haushaltsübergreifende Nutzung" in Erscheinung getreten. Jedoch haben sie bereits seit 2021 strengere Kontrollen in Bezug auf die Accountnutzung durchgeführt.
YouTube Premium, das bislang weniger bekannte kostenpflichtige Videoportal von Google, bietet neben der Single-Mitgliedschaft (11,99 Euro pro Monat) auch ein Familien-Abo an. Mit diesem können sich bis zu 6 Personen die monatlichen Kosten von rund 18 Euro teilen. Laut der "Anforderungen an Familienmitglieder" kann das Familien-Abo allerdings nur von Personen genutzt werden, die dieselbe Anschrift haben.
Sportübertragungen mit Sky und DAZN mit Freunden teilen
Insbesondere für Fans der Fußball-Bundesliga stellt sich oft die Frage: Wollen wir uns ein Sky-Abo teilen? Der wohl bekannteste Anbieter für lineares Pay-TV ist allerdings kein klassischer Streaming-Anbieter. Sky bietet einem mittlerweile dennoch die Möglichkeit, das Pay-TV-Programm auch abseits vom stationären Sky-Receiver nutzen zu können. Für die Übertragung der 1. und 2. Bundesliga, dem DFB-Pokal und der Premier-League fallen bei Sky reguläre 40 Euro pro Monat an. Bei WOW (ehemalig Sky Ticket) können Sie auch ein reines Online-Abo abschließen, welches Sie im Monat rund 30 Euro kosten würde. Allerdings kann die Grundgebühr in regelmäßigen Rabatt-Aktionen zu Beginn des Abonnements deutlich reduziert werden.
Zusätzlich zum Live-TV ist bei Sky auch der Zugriff auf das Streaming-Portal über den Sky-Receiver möglich, das allerdings auch nur stationär genutzt werden kann. Mit dem zusätzlichen Dienst Sky Q können sich bis zu vier Personen desselben Haushalts ein Konto teilen. Sky schreibt allerdings vor, dass das Teilen nur innerhalb des Haushalts möglich ist und bei Zuwiderhandlung streng gegen den Nutzer vorgegangen wird. Und mit Sky Go bzw. Sky Q ist schließlich die mobile Nutzung der Inhalte von Sky möglich. Sky Go darf bei einem Plus-Abo auf bis zu drei Geräten (Smartphone, Tablets, Computer oder Laptop) genutzt werden. Mit einem Sky Go Extra-Abo darf nur auf bis zu zwei Geräten gleichzeitig gestreamt werden. Ein Account-Sharing ist nicht zulässig.
Der Mitbewerber um Sportveranstaltungen DAZN bietet aktuell keine Familien-Abos an. Derzeit darf für monatlich 29,99 Euro ein Nutzer das Angebot auf zwei Geräten nutzen. Genau heißt es in den Nutzungsbedingungen:
"Du bist berechtigt, den DAZN Service auf höchstens zwei (2) Geräten gleichzeitig zu nutzen. Entsprechend der Ziffer 8.1.2 stimmst Du zu, dass Deine Login-Daten nur Dich betreffen und nicht mit anderen Personen geteilt werden dürfen."
Musik-Streaming mit Freunden teilen
Die bekanntesten Musik-Streaming-Dienste Apple Music, Deezer und Spotify liegen in der monatlichen Grundgebühr für das "Single-Abo" um die 10 Euro auf Augenhöhe. Diese Anbieter bieten für rund 15 Euro pro Monat auch ein Familien-Abo für bis zu 6 Personen an.
Der Musik-Streaming-Dienst von Apple darf ausdrücklich unabhängig der Wohnsituation mit anderen geteilt werden. Um Apple Music mit bis zu 5 weiteren Personen nutzen zu können, schreibt das Unternehmen aus Cupertino vor, dass alle Nutzer in der gleichen Apple-Familie eingebunden sind. Hierfür benötigen alle ein Apple-Gerät und zusätzlich zum Musik-Streaming können auch iCloud-Speicher sowie gekaufte Apps geteilt werden.
Deezer und Spotify schreiben für die Nutzung des Familien-Abos einen gemeinsamen Wohnsitz vor. Hegen die Anbieter Zweifel daran, beenden sie das Abo und sperren den Nutzer auch für künftige Abos. Aus den Nutzungsbedingungen von Deezer geht hervor:
"Das Abonnement des Deezer Family Service und dessen Verwendung ist auf Mitglieder desselben Haushalts beschränkt, die an derselben Anschrift wohnen. Daher behält sich DEEZER das Recht vor, den Abonnenten nach alleinigem Ermessen und zu jeder Zeit um einen Nachweis zu bitten, dass diese Anforderung erfüllt wurde."Hierfür nutzen die Dienste diverse Maßnahmen zur Erkennung, die laut der Webseite des schwedischen Dienstes Spotify regelmäßig aktualisiert würden. Inwieweit diese strengen Vorschriften umgesetzt werden, ist allerdings nicht bekannt.
- Filme, Serien, TV und Sport via Internet
- Serien & Filme: Anbieter im Vergleich
- Kostenlose Streaming-Dienste
- Netflix, Spotify & Co teilen: Das ist erlaubt
- Streaming-Dienste offline nutzen
- Musik-Streaming: Flatrates im Überblick
- Spotify: Marktführer im Musik-Streaming
- Prime Music: Amazons Musik-Streaming
- Apple Music: Musik-Streaming von Apple
- Deezer: Der Audio-Streaming-Dienst
- Die Mediatheken der TV-Sender
- Zattoo & Co.: Live-TV-Dienste-Vergleich
- RTL+: Mediathek der RTL-Gruppe
- Zattoo: Fernsehen über das Internet
- waipu.tv: Fernsehen per Internet
- TV.de: Fernsehen via Stream
- MagentaTV: Streaming/TV der Telekom
- Sky: Pay-TV und Streaming
- freenet TV: Privat-TV per Antenne & mehr
- Alles zum Rundfunkbeitrag
- Streaming-Suche: Wo laufen welche Filme und Serien?
- discovery+: Alle Details zum Streamingdienst
- Netflix: Der Marktführer beim Streaming
- Neuheiten bei Netflix
- Amazon Prime: Streaming & Live-TV
- Neuheiten bei Amazon
- Disney+: Streaming-Dienst von Disney
- Neuheiten bei Disney+
- WOW: Pay-TV, Serien und Filme
- Neuheiten bei Sky und WOW
- Apple TV+: Streaming-Dienst von Apple
- Neuheiten bei AppleTV+
- Joyn: Streaming & Free-TV-Mediathek
- Neuheiten bei Joyn & RTL+
Mehr zum Thema Streaming
-
19.04.24Streaming-BusinessNetflix: So viele neue Abos gewinnt der Streaming-DienstNetflix stellte sich auf Einbußen nach dem Vorgehen gegen das Teilen von Passwörtern ein. Doch Quartal für Quartal zeigt sich, dass viele Trittbrettfahrer lieber zahlen, statt Netflix aufzugeben. zur Meldung
-
19.04.24DiscounterMTEL Deutschland startet 5G und TV-StreamingangebotMTEL Deutschland will seinen Kunden ab Juni den Zugriff auf das 5G-Netz ermöglichen. Neben Mobilfunk gibt es jetzt auch TV-Produkte zur Meldung
-
19.04.24SportFußball im TV: Zwei Top-Spiele frei und kostenlosFußball im TV für alle: Sat.1 und DAZN übertragen zwei Top-Spiele kostenlos. Wir sagen, welche Spitzenteams dabei sind. zur Meldung
-
18.04.24FußballBundesliga-Rechte: Auktion nach DAZN-Eklat abgebrochenDAZN fühlt sich bei der Bundesliga-Rechtevergabe ungerecht behandelt. Die DFL hat die Auktion vorerst abgebrochen. zur Meldung
-
18.04.24FilterblaseYouTube testet Abo-Filter nach relevanten InhaltenGoogle möchte mit dem neuen Relevanz-Filter das Auffinden interessanter YouTube-Videos erleichtern. Die Testphase startet auf Mobilgeräten. zur Meldung