Streaming-Sharing

Netflix, Spotify & Co. teilen: Das ist erlaubt

In unserem Ratgeber verraten wir, was Amazon, Netflix, Sky, Spotify und Co für die gemein­same Nutzung eines Abos zulassen und wann dem Nutzer eine Sperre droht.
Von Christian Bekker

Inzwi­schen gibt es eine Viel­zahl an Strea­ming-Diensten: Ob Bundes­liga und Sport­veran­stal­tungen, die neuesten Filme und Serien oder den Zugriff auf das umfang­reiche Musik-Programm – für fast jeden ist etwas dabei. Wer immer auf dem Laufenden sein möchte, der braucht mehr als nur ein Strea­ming-Abon­nement und das kann schnell teuer werden. Um die Kosten hierfür zu redu­zieren, liegt es nahe, das kosten­pflich­tige Abo mit Freunden oder inner­halb der Familie zu teilen. Aber gestatten dies Amazon, Netflix, Spotify und Co?

Das Teilen eines perso­nenge­bundenen Kontos wider­spricht in der Regel den Allge­meinen Geschäfts- und Nutzungs­bedin­gungen der Strea­ming-Anbieter. Oftmals kann der Zugang auf mehreren Geräten einge­richtet werden, auch wenn der Abruf der Inhalte nur auf einem Gerät zur selben Zeit erfolgen kann. Eine paral­lele Nutzung ist nicht möglich. Umgangen wird dies von einigen Nutzern aller­dings durch vorhe­riges Herun­terladen des Inhalts und der anschlie­ßenden Offline-Wieder­gabe. Bekommt der Anbieter das mit, dann kann es schnell zu einer Sperre des Nutzer­kontos kommen. Streaming-Account teilen Streaming-Account teilen
Screenshot: Netflix, Grafik/Montage: teltarif.de

Strea­ming-Dienst teilen mit dem Fami­lien-Abo

Bei vielen Diensten ist die paral­lele Nutzung auf mehreren Geräten – meist durch einen monat­lichen Aufpreis – gestattet. Vermarktet werden diese Abos gern als Fami­lien-Abo. Diese Abos sind zwar teurer als das Basis-Abo, aller­dings ermög­licht dies rech­nerisch oftmals bereits ab zwei Personen eine Ersparnis. Das Prak­tische an dieser Form des Abos ist neben der Ersparnis von Geld, dass jeder Nutzer sein eigenes Profil erhält und seine eigenen Listen pflegen kann und vom jewei­ligen Dienst auch Vorschläge für Musik, Filme oder Serien bekommt, die nach Nutzer-Vorlieben ausge­wählt wurden.

Die Krux an einem Fami­lien-Abo besteht in der Defi­nition des Strea­ming-Dienstes, wer zur "Familie" gehört. Gehören beispiels­weise die Eltern oder Geschwister des Konto-Inha­bers, die in unter­schied­lichen Städten wohnen, laut AGB der Strea­ming-Dienste zur "Familie"?

Abo-Modelle & Defi­nitionen von Amazon Prime, Netflix und YouTube Premium

Der Online-Versand­händler Amazon bietet für seinen Video­dienst Prime Video kein Fami­lien-Abo an. Daher ist hier das Teilen der Abos unter­sagt. Gestattet ist hingegen die Nutzung der schnellen Liefe­rung von Amazon-Bestel­lungen durch Mitglieder desselben Haus­halts.

Bei dem beliebten Video­strea­ming-Dienst Netflix gibt es zusätz­lich zur "Single-Mitglied­schaft" zwei weitere Abon­nements für 2 bzw. 4 Nutzer. Die Nutzer müssen laut den Nutzungs­bedin­gungen im selben Haus­halt leben, sonst droht die Sper­rung des Accounts. Netflix ist bislang aller­dings nicht sonder­lich durch Sper­rung des Kontos durch "haus­halts­über­grei­fende Nutzung" in Erschei­nung getreten. Jedoch haben sie bereits seit 2021 stren­gere Kontrollen in Bezug auf die Account­nut­zung durch­geführt.

YouTube Premium, das bislang weniger bekannte kosten­pflich­tige Video­portal von Google, bietet neben der Single-Mitglied­schaft (11,99 Euro pro Monat) auch ein Fami­lien-Abo an. Mit diesem können sich bis zu 6 Personen die monat­lichen Kosten von rund 18 Euro teilen. Laut der "Anfor­derungen an Fami­lien­mitglieder" kann das Fami­lien-Abo aller­dings nur von Personen genutzt werden, die dieselbe Anschrift haben.

Sport­über­tragungen mit Sky und DAZN mit Freunden teilen

Insbe­sondere für Fans der Fußball-Bundes­liga stellt sich oft die Frage: Wollen wir uns ein Sky-Abo teilen? Der wohl bekann­teste Anbieter für lineares Pay-TV ist aller­dings kein klas­sischer Strea­ming-Anbieter. Sky bietet einem mitt­ler­weile dennoch die Möglich­keit, das Pay-TV-Programm auch abseits vom statio­nären Sky-Receiver nutzen zu können. Für die Über­tragung der 1. und 2. Bundes­liga, dem DFB-Pokal und der Premier-League fallen bei Sky regu­läre 40 Euro pro Monat an. Bei WOW (ehemalig Sky Ticket) können Sie auch ein reines Online-Abo abschließen, welches Sie im Monat rund 30 Euro kosten würde. Aller­dings kann die Grund­gebühr in regel­mäßigen Rabatt-Aktionen zu Beginn des Abon­nements deut­lich redu­ziert werden.

Zusätz­lich zum Live-TV ist bei Sky auch der Zugriff auf das Strea­ming-Portal über den Sky-Receiver möglich, das aller­dings auch nur stationär genutzt werden kann. Mit dem zusätz­lichen Dienst Sky Q können sich bis zu vier Personen desselben Haus­halts ein Konto teilen. Sky schreibt aller­dings vor, dass das Teilen nur inner­halb des Haus­halts möglich ist und bei Zuwi­derhand­lung streng gegen den Nutzer vorge­gangen wird. Und mit Sky Go bzw. Sky Q ist schließ­lich die mobile Nutzung der Inhalte von Sky möglich. Sky Go darf bei einem Plus-Abo auf bis zu drei Geräten (Smart­phone, Tablets, Computer oder Laptop) genutzt werden. Mit einem Sky Go Extra-Abo darf nur auf bis zu zwei Geräten gleich­zeitig gestreamt werden. Ein Account-Sharing ist nicht zulässig.

Der Mitbe­werber um Sport­veran­stal­tungen DAZN bietet aktuell keine Fami­lien-Abos an. Derzeit darf für monat­lich 29,99 Euro ein Nutzer das Angebot auf zwei Geräten nutzen. Genau heißt es in den Nutzungs­bedin­gungen:

"Du bist berech­tigt, den DAZN Service auf höchs­tens zwei (2) Geräten gleich­zeitig zu nutzen. Entspre­chend der Ziffer 8.1.2 stimmst Du zu, dass Deine Login-Daten nur Dich betreffen und nicht mit anderen Personen geteilt werden dürfen."

Musik-Strea­ming mit Freunden teilen

Die bekann­testen Musik-Strea­ming-Dienste Apple Music, Deezer und Spotify liegen in der monat­lichen Grund­gebühr für das "Single-Abo" um die 10 Euro auf Augen­höhe. Diese Anbieter bieten für rund 15 Euro pro Monat auch ein Fami­lien-Abo für bis zu 6 Personen an.

Der Musik-Strea­ming-Dienst von Apple darf ausdrück­lich unab­hängig der Wohn­situa­tion mit anderen geteilt werden. Um Apple Music mit bis zu 5 weiteren Personen nutzen zu können, schreibt das Unter­nehmen aus Cuper­tino vor, dass alle Nutzer in der glei­chen Apple-Familie einge­bunden sind. Hierfür benö­tigen alle ein Apple-Gerät und zusätz­lich zum Musik-Strea­ming können auch iCloud-Spei­cher sowie gekaufte Apps geteilt werden.

Deezer und Spotify schreiben für die Nutzung des Fami­lien-Abos einen gemein­samen Wohn­sitz vor. Hegen die Anbieter Zweifel daran, beenden sie das Abo und sperren den Nutzer auch für künf­tige Abos. Aus den Nutzungs­bedin­gungen von Deezer geht hervor:

"Das Abon­nement des Deezer Family Service und dessen Verwen­dung ist auf Mitglieder desselben Haus­halts beschränkt, die an derselben Anschrift wohnen. Daher behält sich DEEZER das Recht vor, den Abon­nenten nach allei­nigem Ermessen und zu jeder Zeit um einen Nach­weis zu bitten, dass diese Anfor­derung erfüllt wurde."
Hierfür nutzen die Dienste diverse Maßnahmen zur Erken­nung, die laut der Webseite des schwe­dischen Dienstes Spotify regel­mäßig aktua­lisiert würden. Inwie­weit diese strengen Vorschriften umge­setzt werden, ist aller­dings nicht bekannt.
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