Störerhaftung: Beim WLAN-Gesetz soll nachgebessert werden
Bundeswirtschaftsministerium will beim WLAN-Gesetz nachbessern
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In einem neuen Gesetzentwurf soll geregelt werden, dass Betreiber unverschlüsselter WLANs wie Hotels oder Cafés nicht mehr die Kosten für Abmahnungen tragen müssen, wenn ein Gast etwa illegale Inhalte herunterlädt. Zudem will Ressortchef Sigmar Gabriel (SPD)
klarstellen, dass Betreiber nicht verpflichtet werden dürfen, ihr
Netz zu verschlüsseln. Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums bestätigte heute einen entsprechenden Bericht der Rheinischen Post.
Das Ministerium reagiere damit auf das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur so genannten Störerhaftung. In dem konkreten Fall war der Betreiber eines offenen Funknetzes, Tobias McFadden, zwar davon befreit worden, für den illegalen Download eines Songs Schadenersatz und Abmahnkosten zahlen zu müssen. Der EuGH erklärte aber gleichzeitig, dass im Falle einer Rechtsverletzung von dem WLAN-Betreiber verlangt werden könne, den Zugang künftig mit einem Passwort zu sichern. "Anders als von den Koalitionen in der Gesetzesbegründung zur Änderung des Telemediengesetzes beabsichtigt, wendet der EuGH das Haftungsprivileg nicht auf Unterlassungsansprüche an", erklärte der Sprecher. Der EuGH habe zudem klargestellt, dass ein Passwortschutz, bei dem die Nutzer ihre Identität offenbaren müssen, zulässig sein kann.
Bundeswirtschaftsministerium will beim WLAN-Gesetz nachbessern
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In dem Änderungsentwurf heißt es nun: "Diensteanbieter (...) dürfen
nicht verpflichtet werden, Nutzer zu registrieren oder ihr Netz zu
schließen oder zu verschlüsseln". Der netzpolitische Sprecher der
SPD-Bundestagsfraktion, Lars Klingbeil, unterstützt das Vorhaben.
"Abmahnkosten und Verschlüsselungspflichten dürfen nicht entstehen.
Alle Hürden für freies WLAN müssen weg", sagte Klingbeil der
"Rheinischen Post". Er gehe davon aus, dass auch die Union dazu
bereit sei. Der Änderungsentwurf soll vom Ministerium nun zügig in
der Bundesregierung abgestimmt werden.
Erst im Mai dieses Jahres hatte der Europäische Gerichtshof eine Änderung des Telemediengesetzes veranlasst.