Störerhaftung

Störerhaftung: Beim WLAN-Gesetz soll nachgebessert werden

Knapp drei Monate nach dem Inkrafttreten des neuen Telemediengesetzes zum Schutz der Hotspot-Anbieter vor Abmahn-Anwälten sieht das Bundeswirtschaftsministerium bereits Bedarf für Nachbesserungen.
Von dpa / David Rist

Ein Hotspot-Schild Bundeswirtschaftsministerium will beim WLAN-Gesetz nachbessern
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In einem neuen Gesetzentwurf soll geregelt werden, dass Betreiber unverschlüsselter WLANs wie Hotels oder Cafés nicht mehr die Kosten für Abmahnungen tragen müssen, wenn ein Gast etwa illegale Inhalte herunterlädt. Zudem will Ressortchef Sigmar Gabriel (SPD) klarstellen, dass Betreiber nicht verpflichtet werden dürfen, ihr Netz zu verschlüsseln. Ein Sprecher des Bundeswirtschafts­ministeriums bestätigte heute einen entsprechenden Bericht der Rheinischen Post.

Das Ministerium reagiere damit auf das jüngste Urteil des Europäischen Gerichts­hofs (EuGH) zur so genannten Störer­haftung. In dem konkreten Fall war der Betreiber eines offenen Funk­netzes, Tobias McFadden, zwar davon befreit worden, für den illegalen Download eines Songs Schaden­ersatz und Abmahn­kosten zahlen zu müssen. Der EuGH erklärte aber gleichzeitig, dass im Falle einer Rechts­verletzung von dem WLAN-Betreiber verlangt werden könne, den Zugang künftig mit einem Pass­wort zu sichern. "Anders als von den Koalitionen in der Gesetzes­begründung zur Änderung des Tele­medien­gesetzes beabsichtigt, wendet der EuGH das Haftungs­privileg nicht auf Unterlassungs­ansprüche an", erklärte der Sprecher. Der EuGH habe zudem klargestellt, dass ein Passwort­schutz, bei dem die Nutzer ihre Identität offenbaren müssen, zulässig sein kann.

Ein Hotspot-Schild Bundeswirtschaftsministerium will beim WLAN-Gesetz nachbessern
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In dem Änderungs­entwurf heißt es nun: "Diensteanbieter (...) dürfen nicht verpflichtet werden, Nutzer zu registrieren oder ihr Netz zu schließen oder zu verschlüsseln". Der netz­politische Sprecher der SPD-Bundestags­fraktion, Lars Klingbeil, unterstützt das Vorhaben. "Abmahnkosten und Verschlüsselungs­pflichten dürfen nicht entstehen. Alle Hürden für freies WLAN müssen weg", sagte Klin­gbeil der "Rheinischen Post". Er gehe davon aus, dass auch die Union dazu bereit sei. Der Änderungs­entwurf soll vom Ministerium nun zügig in der Bundes­regierung abgestimmt werden.

Erst im Mai dieses Jahres hatte der Europäische Gerichtshof eine Änderung des Telemediengesetzes veranlasst.