StayFriends muss Datenschutz-Voreinstellungen ändern
StayFriends muss seine Datenschutzregeln ändern.
dpa
Verbraucherschützer haben sich mit ihrer
Kritik an den Datenschutzbestimmungen beim Schulfreunde-Portal
StayFriends vor Gericht durchgesetzt. StayFriends darf im Profil
neuangemeldeter Nutzer nicht voreinstellen, dass Profilbilder
automatisch auf Suchmaschinen und Partnerwebseiten angezeigt werden,
urteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth und schloss sich damit der
Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) an.
Voreinstellung zu umständlich zu deaktivieren
StayFriends muss seine Datenschutzregeln ändern.
dpa
Eine solche Weitergabe personenbezogener Daten sei nur mit Einwilligung
der Betroffenen erlaubt, sagte VZBV-Rechtsreferent Heiko Dünkel.
Eine im Nutzerprofil versteckte Voreinstellung reiche hierfür nicht
aus. "Denn diese müssen Nutzer erst umständlich deaktivieren, wenn
sie ihre Daten schützen wollen", betonte Dünkel.
Der umstrittene Umgang des Portals mit Profilbildern seiner Nutzer lässt sich nach Auffassung des Gerichts auch nicht damit rechtfertigen, dass die Nutzer bei der Registrierung die Datenschutzbestimmungen akzeptiert haben. Das Gericht weist auf die Widersprüchlichkeit der Klauseln hin. Bei Zuwiderhandlung droht StayFriends die Zahlung eines Ordnungsgeldes bis zu 250 000 Euro.
Das Urteil erging noch auf der Grundlage des derzeitigen Datenschutzrechts. Ab dem 25. Mai 2018 gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) die weitgehend einheitlichen Regeln der neuen Datenschutzgrundverordnung. Baustellen gibt es aus Sicht des VZBV jedoch weiterhin: Aktuell verhandelt die EU außerdem über die ePrivacy-Verordnung, die Vertraulichkeit und Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation sicherstellen soll. Der VZBV fordert die Bundesregierung auf, sich für eine starke, also verbraucher- und datenschutzfreundliche Verordnung einzusetzen.
In einer weiteren Meldung berichten wir über ein anderes Urteil gegen einen Internet-Giganten, ebenfalls angestoßen vom (VZBV).