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Strafverfolgung: Zugriff auf Daten von Alexa & Co. gefordert

Wenn man vom Bett aus per Sprach­befehl das Licht ausschaltet, geht das die Polizei nichts an. Doch was ist, wenn die im Schlaf­zimmer aufge­zeich­neten Daten helfen können, einen Mord aufzu­klären?
Von dpa /

Innenminister prüfen Daten-Zugriff auf Sprachassistenten wie Alexa Innenminister prüfen Daten-Zugriff auf Sprachassistenten wie Alexa
picture alliance/Britta Pedersen/ZB/dpa
Die Innen­minister von Bund und Ländern wollen bei ihrer anste­henden Konfe­renz in Kiel über einen mögli­chen Zugriff auf Daten digi­taler Sprachas­sistenten und smarter Haus­halts­geräte in der Straf­verfol­gung beraten. "Aus unserer Sicht ist es für eine effek­tive Krimi­nali­täts­bekämp­fung sehr wichtig, dass den Sicher­heits­behörden von Bund und Ländern auch auf diesen Geräten gespei­cherte Daten nicht verschlossen bleiben", sagte ein Spre­cher des Bundes­innen­minis­terium heute in Berlin. Eine Prüfung der damit verbun­denen recht­lichen Fragen dauere aber noch an.

Der Spre­cher betonte, die Bera­tungen bei der Innen­minis­terkon­ferenz, die am nächsten Mitt­woch beginnt, seien aber erst der "Einstieg in die Diskus­sion". Zur Aufklä­rung welcher Verbre­chen die Auswer­tung solcher Geräte ange­strebt werden könnte, ließ er offen. Jeder Verbrau­cher solle sich genau über­legen, welche Geräte er mit welchen Privat­sphäre-Einstel­lungen nutze, mahnte ein Spre­cher des Bundes­justiz­minis­teriums.

Die Polizei darf an Daten von Smart-Home-Geräten und Sprachas­sistenten bisher aus Daten­schutz­gründen nicht ran. Auch tech­nisch wäre ein Zugriff schwierig. Denn oft liegt der Schlüssel zu den Daten nicht beim Anbieter des Geräts, sondern beim Nutzer.

Forde­rung: Sichere Geräte und recht­liche Vorgaben

Innenminister prüfen Daten-Zugriff auf Sprachassistenten wie Alexa Innenminister prüfen Daten-Zugriff auf Sprachassistenten wie Alexa
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Worum geht es konkret? Wer mit dem Internet verbun­dene Sprachas­sistenten verwendet, hinter­lässt genauso digi­tale Spuren wie die Nutzer von smarten Fern­sehern, High­tech-Kühl­schränken oder modernen Alarm­anlagen. Diese Spuren sind für Ermittler poten­ziell inter­essant. Doch was ist mit dem Anspruch auf Privat­sphäre? Und wo greift hier der Daten­schutz?

Über Sprache gesteu­erte Assis­tenten wie Apples Siri, Amazons Alexa oder Googles Assi­stant haben bereits Einzug in den Alltag von Millionen Nutzern gefunden. Sind die Laut­spre­cher mit einge­bautem Computer oder direkt ins Smart­phone inte­grierten Helfer akti­viert, lauschen sie auf ihr Akti­vierungs­wort und führen auf Kommando Aktionen aus. Sie spielen etwa Musik von Strea­ming­diensten oder beant­worten leichte Fragen.

Grüne und FDP sind alar­miert. "Dieser ausufernde Schnüf­felstaat gängelt damit nur die Bürger­rechte von Millionen unschul­diger Bürger", warnte der FDP-Bundes­tags­abge­ordnete Benjamin Strasser. Der Grünen-Innen­poli­tiker Konstantin von Notz sagte, statt "millio­nenfa­cher Wanzen in unseren Wohnungen" brauche Deutsch­land sichere vernetzte Geräte und recht­liche Vorgaben.

Entschei­dung im Herbst?

Die Innen­minister tagen vom 12. bis 14. Juni in Kiel. Ihnen liegt nach den Vorbe­spre­chungen ein Beschluss­vorschlag vor, in dem es heißt, dass "die Spuren­siche­rung in der digi­talen Welt eine immer größere Bedeu­tung einnimmt und die Straf­verfol­gungs­behörden daher in der Lage sein müssen, digi­tale Spuren zu erkennen, zu sichern und auszu­werten". Deshalb solle ein Arbeits­kreis bis zur Herbst­sitzung der Innen­minister Anfang Dezember einen Bericht mit Hand­lungs­empfeh­lungen vorlegen.

Ein Spre­cher des schleswig-holstei­nischen Innen­minis­teriums betonte, der Smart-Home-Vorstoß stamme nicht von Innen­minister Hans-Joachim Grote (CDU). Das nörd­lichste Bundes­land habe jedoch einen Antrag gestellt, der eine bessere und koor­dinier­tere Zusam­menar­beit der von mehreren Ländern einge­rich­teten Kompe­tenz­zentren für Digi­tale Spuren zum Ziel habe. Eine Auswei­tung poli­zeili­cher Kompe­tenzen sehe dieser Antrag Schleswig-Holsteins aber nicht vor.

Auch beim Thema Cyber­crime, zu dem Schleswig-Holstein einen Antrag einge­bracht habe, gehe es nicht um eine Erwei­terung gesetz­licher Befug­nisse, betonte der Spre­cher. Ziel sei viel­mehr "die Lösung eines typi­schen Cyber­crime­problems". So sei es durch die quasi raum- und zeit­lose Tatbe­gehung erfor­derlich, "Mecha­nismen zu finden, wie Sach­zusam­menhänge über Länder­grenzen hinweg bei Seri­entaten erkannt werden können".

Die mit CDU und Grünen im Norden regie­rende FDP störte sich trotzdem an den Plänen. "Der Vorstoß des Innen­minis­ters ist nicht mit uns abge­stimmt und irri­tiert uns auch in der Sache", sagte der FDP-Frak­tions­chef im Landtag von Schleswig-Holstein, Chris­topher Vogt. "Wir halten nichts davon, bei der Anpas­sung der Sicher­heits­gesetze an das digi­tale Zeit­alter die Bürger­rechte ohne Rück­sicht auf Verluste auszu­hebeln und immer wieder das Verfas­sungs­gericht zu stra­pazieren." Die Union solle bei der Suche nach ihrem Profil nicht über die Stränge schlagen.

Auch Apple hat Daten­schutz auf seiner dies­jährigen Entwick­lerkon­ferenz WWDC thema­tisiert. Teil­weise werden die Methoden der Kali­fornier aber kontro­vers disku­tiert. Mehr Infor­mationen dazu lesen Sie in einer weiteren Meldung.

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